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Der Fall BSW: Was an den „verschwundenen“ Stimmen wirklich dran ist – und was nicht

16-08-2026, 13:06

von Jochen Mitschka

Wovor haben deutsche Bundestagsabgeordnete Angst, dass sie eine Neuauszählung von Wählerstimmen verhindern?

Seit der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 kursiert eine hartnäckige Erzählung: Dem BSW seien systematisch Stimmen „weggenommen“ worden, um die Partei knapp unter der 5-Prozent-Hürde zu halten und eine andere Regierungskoalition zu verhindern. Zuletzt befeuert ein Video, das Differenzen zwischen vorläufigen Wahlkreisergebnissen und dem amtlichen Endergebnis der Bundeswahlleitung zeigt und daraus „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf flächendeckenden Wahlbetrug schließt. Als kritischer Wähler lohnt sich ein genauer Blick – denn an der Geschichte ist tatsächlich etwas dran. Nur nicht das, was das Video behauptet.

Was tatsächlich belegt ist

Die Zahl 13.435 fehlender Stimmen ist real. Sie taucht so in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag auf (Drucksache 20/15144) – exakt der Abstand, den das BSW zur 5-Prozent-Hürde fehlte.

Es gibt auch konkret nachgewiesene Zählfehler zulasten des BSW, und sie folgen erkennbar einem Muster: dem BSW zugedachte Stimmen landeten beim „Bündnis Deutschland“ (BD), einer auf dem Stimmzettel direkt darüberstehenden, deutlich kleineren Partei. Ein von der taz zitierter Politikwissenschaftler dokumentiert etwa ein Wahllokal in Wedel bei Hamburg, in dem das BD über 30 Stimmen erhielt und das BSW keine einzige – im Nachbarlokal war es genau umgekehrt. Ähnliche Auffälligkeiten wurden in Delmenhorst, Heidelberg, Rostock, Berlin-Neukölln und Remscheid registriert, wo das BSW bei null Stimmen lag, während das BD dort einen weit überdurchschnittlichen Anteil erreichte. In zwölf Wahlbezirken im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf ergaben unabhängig angeordnete Nachzählungen zusätzliche BSW-Stimmen, obwohl es dort zuvor keine auffälligen statistischen Hinweise auf Fehler gegeben hatte. In Nordrhein-Westfalen wurden dem BSW nach Überprüfung 1.295 zusätzliche Zweitstimmen zugeschrieben. Das ist alles dokumentiert, teils sogar von Landeswahlleitungen selbst eingeräumt – etwa als die Landeswahlleitung NRW auf Bitte des BSW gezielt bei den Wahlkreisen um genauere Prüfung der BSW-Stimmen bat.

Was die Rechnung nicht hergibt

Hier wird es für die Wahlbetrugs-These eng. Der Politikwissenschaftler Uwe Wagschal hat auf Basis der bekannten Verwechslungsfälle eine Hochrechnung erstellt und kam laut taz-Bericht auf einen möglichen Verlust von rund 800 BSW-Stimmen – nach eigener Einschätzung nicht genug, um das BSW über die 5-Prozent-Hürde zu heben. Wagschal betont zugleich, dass jede Hochrechnung auf dieser schmalen Datenbasis methodisch angreifbar bleibt, solange die Landeswahlleiter keine vollständige Transparenz über alle geprüften Wahlbezirke herstellen. Genau diese Intransparenz ist es, die er den Landeswahlleitern vorwirft. Der ausführliche taz-Bericht mit der Einordnung ist hier nachzulesen.

Der entscheidende Unterschied zur Behauptung im Ausgangsvideo: Zählfehler, die in beide Richtungen passieren und die bei genauer Prüfung auch zugunsten anderer Parteien auftauchen, sind etwas anderes als ein gezieltes System, das genau so viele Stimmen unterschlägt, wie nötig sind, um eine Partei knapp unter 5 Prozent zu halten. Diese These der zweiseitigen Veränderung wird vom BSW heftig bestritten. Allerdings lieferte das BSW selbst nicht – belastbare Beweise, sondern Vermutungen „aus BSW-Sicht„, wie es der Jurist und BSW-Mitglied Norbert Häring selbst formuliert. Eben weil die fehlende Transparenz diese Beweise verhindern. Sein Kommentar zum Wahleinspruch ist hier nachzulesen.

Der eigentlich spannende Teil: das Verfahren

Das BSW hat gegen das Wahlergebnis Wahleinspruch beim Bundestag eingelegt und eine vollständige Neuauszählung gefordert. Der zuständige Wahlprüfungsausschuss lehnte diesen Einspruch im Dezember 2025 ab – mit der Begründung, ein knappes Ergebnis allein begründe noch keinen Anspruch auf Neuauszählung, dafür brauche es konkrete, mandatsrelevante Nachweise, die das BSW nicht erbracht habe. Rechtswissenschaftlich ist diese Entscheidung durchaus umstritten: Die Verfassungsrechtlerin Halina Wawzyniak kritisiert in einer Analyse, der Ausschuss habe die Anforderungen an die Beweisführung überspannt. Ihre Analyse auf dem Verfassungsblog ist hier zu finden.

Das BSW zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht – die sogenannte Wahlprüfungsbeschwerde ist seit Februar 2026 anhängig. Interessant für kritische Beobachter: Das Gericht selbst hat in einem aktuellen, thematisch verwandten Beschluss vom 23. Juli 2026 ausdrücklich gerügt, dass der Bundestag mit der Bearbeitung der insgesamt gut 1.000 Wahleinsprüche zur Bundestagswahl 2025 auffällig langsam vorankommt – langsamer als beim vorherigen Bundestag. Den Beschluss samt dieser Kritik gibt es beim Bundesverfassungsgericht. Diese Verzögerung selbst ist ein legitimer Kritikpunkt – unabhängig davon, ob am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird oder nicht.

Was das für die „Wahlbetrugs“-These bedeutet

Ein kritischer Wähler sollte zwei Dinge auseinanderhalten, die das Ausgangsvideo bewusst vermischt:

Erstens, real existierende strukturelle Schwächen im Meldeweg zwischen Wahllokal, Landeswahlleitung und Bundeswahlleiter – etwa das Fehlen einer durchgehenden, von der Verwaltung unabhängigen Kontrollinstanz zwischen diesen Ebenen. Das ist ein ernstzunehmender, im laufenden Verfahren auch tatsächlich diskutierter Kritikpunkt am deutschen Wahlsystem.

Zweitens, die Behauptung, es handle sich dabei um vorsätzlichen, gezielten Betrug zugunsten von CDU/SPD. Dafür gibt es – Stand jetzt, nach über einem Jahr Prüfung durch Wahlprüfungsausschuss, Wissenschaft und Presse – keinen belastbaren Beleg.

Was das Ganze anrüchig erscheinen lässt, ein „Geschmäckle“ erzeugt, ist die Tatsache, dass so entschieden gemauert wird, um volle Transparenz und auch ein Nachzählen zu erreichen. Wovor haben die Abgeordneten des Bundestages Angst? Warum dauert es so lange, wie zuletzt bei der offensichtlich nachzuholenden Wahl in Berlin, bis die Konsequenzen gezogen werden?

Link zur Originalveröffentlichung.

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