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Fragen:

„Wir schaffen das“: Wie CDU/CSU Deutschland zum Land dauerhafter Zuwanderung machte

Mit der Migration beginnt ein neuer Abschnitt unserer Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen». Bei kaum einem anderen Thema lässt sich politische Verantwortung über Jahrzehnte hinweg so deutlich nachzeichnen. CDU und CSU haben zentrale Entscheidungen getroffen, die Deutschland demografisch, gesellschaftlich und politisch verändert haben. 2015 stand dafür ein Satz, der sich tief in das politische Gedächtnis des Landes eingebrannt hat: «Wir schaffen das». Heute erklärt dieselbe Union, die Zuwanderung habe ein nicht mehr tragbares Ausmaß erreicht. Was ist in diesen Jahren geschehen – und welches Deutschland will die Union künftig erhalten?

Wie wird Deutschland nach Auffassung Ihrer Partei in dreißig Jahren aussehen, wenn sich die gegenwärtigen demografischen und migrationspolitischen Entwicklungen fortsetzen? Welche konkreten Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um Migration zu steuern, die innere Sicherheit zu gewährleisten, Zugewanderte erfolgreich zu integrieren und die historische, kulturelle und nationale Identität des deutschen Volkes zu bewahren?

Die CDU/CSU stellt Migration als solche längst nicht mehr grundsätzlich infrage. Sie will sie begrenzen, ordnen und besser kontrollieren – akzeptiert aber zugleich, dass Deutschland dauerhaft Einwanderungsland bleibt und aufgrund seiner demografischen Entwicklung auf Zuwanderung angewiesen ist. Damit versucht die Union, die Folgen einer Entwicklung zu korrigieren, die sie selbst über viele Jahre politisch mitgestaltet hat. Die entscheidende Frage bleibt deshalb offen: Kann man Masseneinwanderung politisch begrenzen, wenn man zugleich ihre dauerhafte Notwendigkeit zum Ausgangspunkt der eigenen Politik macht?

Der entscheidende Einschnitt für die heutige Migrationspolitik kam im Sommer 2015. Ende August stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen als eine nationale Aufgabe dar und erklärte[1]: «Deutschland ist ein starkes Land. Das Motiv, mit dem wir an diese Dinge herangehen, muss sein: Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das!»

Gemeint waren nicht nur Bundesregierung und Behörden. Merkel bezog Staat, Gesellschaft, freiwillige Helfer, Wirtschaft, bereits in Deutschland lebende Ausländer und die Flüchtlinge selbst in diese Aufgabe ein. Die Botschaft war eindeutig: Deutschland werde diese Herausforderung bewältigen können.

Ein wichtiger migrationspolitischer Schritt war bereits wenige Tage zuvor erfolgt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte im August 2015 mit[2]: «Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt». Noch nicht abgeschlossene Verfahren sollten in Deutschland bearbeitet werden. Es handelte sich um eine Leitlinie des BAMF und nicht um die formale Außerkraftsetzung der Dublin-Regeln.

Wenig später entschieden Angela Merkel und der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann, Menschen, die in Ungarn festsaßen, die Weiterreise über Österreich nach Deutschland zu ermöglichen[3]. Deutschland war bereit, ihre Asylanträge zu prüfen, ohne in dieser Ausnahmesituation auf einer Rückführung nach Ungarn zu bestehen.

Merkel beschrieb die Entscheidung später mit den Worten[4]: «Das war eine Entscheidung, die der österreichische Bundeskanzler und ich in einer extrem zugespitzten humanitären Lage gefällt haben». Gleichzeitig betonte sie, dass die bestehenden europäischen Regeln dadurch nicht aufgehoben worden seien.

Formal blieben die Regeln also bestehen. Politisch hatte sich die Lage dennoch verändert. Über die Balkanroute kamen in kurzer Zeit immer mehr Menschen nach Deutschland. Mitte September führte die Bundesregierung vorübergehend wieder Kontrollen an der Grenze zu Österreich ein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière begründete dies ausdrücklich mit dem Ziel, den damaligen Zustrom zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zurückzukehren[5].

Nach der später korrigierten offiziellen Schätzung kamen im Jahr 2015 rund 890.000 Schutzsuchende nach Deutschland[6].

Was zunächst als humanitäre Ausnahmesituation behandelt wurde, entwickelte sich damit zu einer Belastungsprobe für Verwaltung, Kommunen, Wohnungsmarkt und soziale Infrastruktur. Gleichzeitig begann eine politische Debatte, die Deutschland bis heute begleitet: Wie viele Menschen kann das Land aufnehmen? Wie lassen sich Grenzen kontrollieren? Und wo liegt die Grenze zwischen humanitärer Verantwortung und staatlicher Steuerungsfähigkeit?

Im Herbst 2015 hielt die Bundesregierung an ihrer grundsätzlichen Bewertung fest[7]: «Es war die richtige Entscheidung, um in einer humanitären Ausnahmelage vielen Flüchtlingen zu helfen». Zugleich verlangte sie bereits eine schnelle Rückkehr zu geregelten Verfahren.

Schon damals verlief die Trennlinie jedoch mitten durch die Union. Während Merkel und die CDU-Spitze den eingeschlagenen Kurs verteidigten, ging die CSU auf Distanz.

Auf ihrem Parteitag im November 2015 verabschiedete sie den Beschluss «Migration – Leitkultur – Integration»[8]. Darin hieß es: «Wir können nicht alle aufnehmen, die zu uns wollen […] Wir brauchen eine Obergrenze».

Die CSU verlangte die konsequente Anwendung der Dublin-Regeln, einen besseren Schutz der europäischen Außengrenzen, eine Begrenzung der Aufnahme und die Rückführung von Menschen, die bereits in einem anderen Staat Schutz gefunden hatten. Hinter diesen Forderungen stand ein Grundgedanke, der die Unionspolitik später immer stärker prägen sollte: Auch die Aufnahmefähigkeit eines Staates hat Grenzen.

2015 und 2016 begann die Bundesregierung deshalb, die Folgen des ursprünglichen Kurses schrittweise einzuhegen. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedete zwei Asylpakete. Verfahren wurden beschleunigt, das Rückführungsrecht verschärft und der Familiennachzug für einen Teil der subsidiär Schutzberechtigten eingeschränkt.

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière zog dazu eine bemerkenswerte Bilanz[9]: «Wir haben das Asylrecht so umfassend geändert wie schon seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr».

2016 folgte das erste bundesweite Integrationsgesetz. Sein Leitgedanke lautete «Fördern und Fordern». Dieser Grundsatz ist bis heute ein Kern der Integrationspolitik der Union: Der Staat soll Integration ermöglichen. Von den Zugewanderten erwartet er im Gegenzug eine konkrete eigene Integrationsleistung.

Im selben Jahr spielte Angela Merkel eine wesentliche Rolle beim Zustandekommen der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Türkei[10]. Ziel war es, die irreguläre Migration über die Ägäis einzudämmen. Die Türkei sollte irregulär auf den griechischen Inseln angekommene Migranten zurücknehmen, während die EU im Gegenzug unter bestimmten Voraussetzungen syrische Flüchtlinge auf legalem Weg aus der Türkei aufnehmen und die Versorgung von Flüchtlingen dort finanziell unterstützen sollte.

Damit begann eine strategische Verschiebung. Die deutsche und europäische Politik sollte nicht mehr nur organisieren, was nach der Ankunft geschah. Sie sollte zunehmend verhindern, dass irreguläre Migration überhaupt bis nach Deutschland gelangte.

2018 wurde diese Kurskorrektur ausdrücklich im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehalten[11]. Dort hieß es, Migration müsse so gesteuert werden, «… damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt».

Für die unmittelbar steuerbare humanitäre Zuwanderung wurde damals ein jährlicher Korridor von 180.000 bis 220.000 Menschen genannt. Zugleich sollte berücksichtigt werden, was Schulen, Kindertagesstätten, Wohnungsmarkt und Kommunen tatsächlich leisten können.

Die politische Logik war damit eine andere als im Spätsommer 2015: Nicht nur der Schutzanspruch des Einzelnen, sondern auch die Integrationsfähigkeit des Gemeinwesens sollte stärker in den Mittelpunkt rücken.

2018 legte Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer zusätzlich seinen «Masterplan Migration» vor[12]. Einer seiner zentralen Sätze lautete: «Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung der Zuwanderung».

Gleichzeitig öffnete dieselbe unionsgeführte Bundesregierung Deutschland stärker für jene Zuwanderung, die der Arbeitsmarkt benötigte. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2019 sollte eine «gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften» ermöglichen[13].

Hier zeichnet sich bereits das Modell ab, das die Union heute vertritt: weniger irreguläre Migration, weniger ungesteuerte humanitäre Zuwanderung – aber weiterhin gezielte Einwanderung in den Arbeitsmarkt.

Unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich die CDU rhetorisch endgültig von der Politik des Jahres 2015 entfernt. Im Grundsatzprogramm der Partei heißt es[14]: «Wir wollen die Kontrolle über die Migration zurückerlangen».

Die CDU fordert dort einen Stopp unkontrollierter Migration und eine Begrenzung der humanitären Migration auf ein Maß, das Deutschland nicht überfordert. Zugleich will sie das Konzept sicherer Drittstaaten stärker nutzen und Grenzkontrollen an den Binnengrenzen so lange ermöglichen, wie ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen nicht gewährleistet ist.

Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU für die Bundestagswahl 2025 wurde die Diagnose noch drastischer formuliert[15]: «Der Zuzug ist zu viel und nicht mehr stemmbar».

Aus dem Optimismus von «Wir schaffen das» ist damit innerhalb eines Jahrzehnts die Forderung nach einem grundsätzlichen Politikwechsel geworden.

Ein erheblicher Teil dieser Forderungen fand Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD[16]. Er sieht unter anderem Zurückweisungen an den Grenzen in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn, fortgesetzte Grenzkontrollen, eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor.

Doch Migration ist für die Union nicht nur eine Frage von Grenzen und Zahlen. Sie verbindet ihre Migrationspolitik ausdrücklich mit einem bestimmten Verständnis deutscher Identität.

Im CDU-Grundsatzprogramm ist von einer deutschen Leitkultur die Rede[17]. Sie umfasst nach dem Verständnis der Partei mehr als das Grundgesetz: Menschenwürde, Grund- und Menschenrechte, Rechtsstaat und Demokratie, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Heimat und Zugehörigkeit, deutsche Sprache und Geschichte, Traditionen und Bräuche, Vereinsleben, deutsche Kultur sowie die aus der Geschichte erwachsende Verantwortung. Hinzu kommen ein «weltoffener Patriotismus», das christlich geprägte kulturelle Erbe und die Stärkung nationaler Symbole.

Der Begriff hat eine klare politische Funktion: Deutschland soll Einwanderungsland sein – aber kein kulturell voraussetzungsloser Raum. Damit formuliert die CDU den Anspruch auf kulturelle Kontinuität deutlicher als Parteien, die nationale Zugehörigkeit fast ausschließlich über Verfassung und Staatsbürgerschaft definieren. Das Grundsatzprogramm räumt allerdings selbst ein, dass Heimat und Zugehörigkeit nicht durch Gesetze erzwungen werden können. Wie die kulturelle Integrationsleistung jenseits von Sprache und Rechtstreue gemessen werden soll, bleibt offen.

Besonders deutlich wird das am Verhältnis zum Islam. Das CDU-Grundsatzprogramm fordert den weiteren Ausbau islamischer Theologie an deutschen Hochschulen und die Ausbildung deutschsprachiger Imame[18]. Zugleich verlangt die Partei Alternativen zur Auslandsfinanzierung von Moscheegemeinden und lehnt die Einflussnahme ausländischer Regierungen auf Moscheevereine, Islamverbände und muslimische Organisationen in Deutschland ab.

Menschen, die nach Deutschland kommen, sollen nach Auffassung der CDU hier eine neue Heimat finden können. Das setzt aus ihrer Sicht allerdings voraus, dass sie bereit sind, sich an die deutsche Leitkultur anzupassen und sich zu integrieren.

Dasselbe Prinzip gilt für die Staatsangehörigkeit. Im Wahlprogramm von CDU und CSU heißt es[19]: «Der deutsche Pass steht am Ende der Integration und nicht am Anfang». Die Union forderte deshalb sowohl die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren als auch der generellen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.

In der späteren Regierungskoalition mit der SPD setzte sie davon nur einen Teil durch. Die besondere Einbürgerungsmöglichkeit nach drei Jahren wurde im Oktober 2025 wieder abgeschafft[20]. Die grundsätzliche Möglichkeit mehrfacher Staatsangehörigkeiten blieb dagegen bestehen. Gerade hier zeigt sich die Grenze zwischen dem Identitätsanspruch der Union und dem, was sie im Koalitionskompromiss politisch durchsetzen konnte.

Auch bei anderen Projekten liegt zwischen politischem Ziel und administrativer Wirklichkeit ein weiter Weg. Die geplante Work-and-Stay-Agentur, mit der die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte gebündelt und beschleunigt werden soll, befand sich Mitte 2026 noch im Aufbau[21]. Eine Steuerungsgruppe erarbeitete Vorschläge, für die zentrale IT-Plattform wurde erst eine Lückenanalyse vorbereitet, und selbst über die Zentralisierung von Zuständigkeiten war noch nicht entschieden.

Auch die Integration selbst bleibt eine langfristige Aufgabe. Eine Erhebung unter 894 Kommunen aus dem Jahr 2025 zeigte zwar eine deutliche Entspannung bei der unmittelbaren Unterbringung von Flüchtlingen. Nur noch elf Prozent sahen sich dort im «Notfallmodus»; für 72 Prozent blieb die Aufgabe jedoch herausfordernd. Ausländerbehörden, Schulen, Kinderbetreuung, Wohnungsmarkt und Arbeitsmarktintegration blieben strukturelle Engpässe[22].

Hinzu kommt die Sprachförderung. Der Deutsche Städtetag verwies 2026 darauf, dass das vom Bund finanzierte Gesamtprogramm Sprache wiederholt finanziell zu knapp ausgestattet gewesen sei und Kürzungen bereits zu Einschränkungen des Kursbetriebs geführt hätten[23]. Eine Politik, die Integration einfordert, aber die dafür entscheidende Sprachinfrastruktur nicht verlässlich finanziert, schwächt ihren eigenen Anspruch.

Auch die Durchsetzung der Ausreisepflicht bleibt eine staatliche Aufgabe von erheblichem Umfang. Im Jahr 2025 wurden 22.787 Abschiebungen vollzogen. Zum 31. Dezember 2025 waren 232.067, zum 31. März 2026 bereits 237.588 ausländische Staatsangehörige ausreisepflichtig[24]. Diese Zahlen sind nicht unmittelbar miteinander gleichzusetzen: Ein großer Teil der Ausreisepflichtigen besitzt eine Duldung und ist nicht ohne Weiteres abschiebbar. Die Größenordnung zeigt dennoch, wie weit der Anspruch eines steuernden Staates von seiner Vollzugspraxis entfernt ist.

Auch die innere Sicherheit bleibt Bestandteil der migrationspolitischen Debatte. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 registrierte insgesamt 5,6 Prozent weniger Straftaten und einen Rückgang der Gewaltkriminalität um 2,3 Prozent. Zugleich stellten Nichtdeutsche 42,9 Prozent der Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität und waren damit weiterhin deutlich überrepräsentiert[25]. Eine seriöse Bewertung muss beides festhalten. Die PKS erfasst zudem Tatverdächtige, nicht Verurteilte; Unterschiede in Alters- und Geschlechtsstruktur sowie Deliktsbelastung müssen bei der Interpretation berücksichtigt werden. Das relativiert das Sicherheitsproblem nicht, verhindert aber eine statistisch unzulässige Verkürzung.

Damit kommen wir zurück zu unserer Ausgangsfrage: Wie sieht die Union Deutschland in dreißig Jahren?

Die Antwort lautet jedenfalls nicht: als Land ohne Einwanderung.

Im Gegenteil. Der heutige Koalitionsvertrag erklärt ausdrücklich[26]: «Als alternde Gesellschaft sind wir auf Zuwanderung angewiesen». Gleichzeitig heißt es im CDU-Grundsatzprogramm[27]: «Integration muss gefördert und eingefordert werden».

Genau darin liegt der Kern der heutigen Unionsposition. CDU und CSU haben sich von der Willkommenspolitik des Jahres 2015 entfernt. Vom Einwanderungsland Deutschland haben sie sich nicht verabschiedet.

Ihr heutiges Modell lautet: Zuwanderung ja – aber stärker ausgewählt, stärker kontrolliert und an klarere Bedingungen geknüpft. Irreguläre Migration soll zurückgedrängt, qualifizierte Arbeitsmigration dagegen erleichtert werden. Wer dauerhaft bleibt, soll sich sprachlich, rechtlich und kulturell integrieren.

Damit beantwortet die Union die Frage nach der deutschen Identität anders als eine Politik ethnischer Abschottung. Deutschland soll sich kulturell nicht auflösen. CDU und CSU gehen zugleich davon aus, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft Teil der deutschen Nation werden können, wenn sie Sprache, Rechtsordnung und Leitkultur des Landes annehmen.

Der eigentliche Widerspruch liegt deshalb an einer anderen Stelle. CDU und CSU versuchen heute, jene Migration stärker zu ordnen und zu begrenzen, deren politische Rahmenbedingungen sie über viele Jahre selbst mitgestaltet haben. Zugleich erklären sie, dass Deutschland auch künftig auf Zuwanderung angewiesen bleibt. Einen verbindlichen Gesamtkorridor, eine demografische Zielgröße für das Deutschland in dreißig Jahren oder messbare Kriterien für die Bewahrung kultureller Kontinuität nennen weder Grundsatzprogramm noch Koalitionsvertrag.

Das Erbe von «Wir schaffen das» besteht damit nicht darin, dass die Union heute noch dieselbe Migrationspolitik vertritt wie 2015. Das tut sie erkennbar nicht. Das eigentliche Erbe ist grundlegender: Deutschland bleibt auch nach dem Politikwechsel ein Einwanderungsland. Die Auseinandersetzung dreht sich nicht mehr um das Ob, sondern darum, wie viel Zuwanderung Deutschland braucht, welche es zulassen will und wie verbindlich die Voraussetzungen sein müssen, damit das Land dabei Deutschland bleibt.

Die Union gibt auf diese Frage eine kulturell klarere Antwort als viele ihrer Konkurrenten, aber noch keine vollständige politische. Sie benennt Leitkultur, Grenzen der Aufnahmefähigkeit und staatliche Kontrolle. Doch solange Begrenzung ohne belastbare Zielzahl, Integration ohne überprüfbaren Maßstab und Leitkultur ohne gesicherte Durchsetzung bleiben, ist der angekündigte Politikwechsel vor allem ein Versprechen. Ob daraus in den kommenden Jahren eine dauerhaft andere Wirklichkeit entsteht, entscheidet sich nicht an neuen Formulierungen, sondern an Grenzsteuerung, Rückführungen, Sprachkenntnissen, Einbürgerungspraxis und dem tatsächlichen Erhalt kultureller Kontinuität.


Anmerkungen

  1. Das Parlament: Kanzlerin Merkels „Wir schaffen das“: das-parlament.de.
  2. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Einreise von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten: PDF.
  3. Bundesregierung: Interview mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 11. September 2015: bundesregierung.de.
  4. Bundesregierung: Interview mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 11. September 2015: bundesregierung.de.
  5. Bundesregierung: Temporary border controls introduced, 14. September 2015: bundesregierung.de.
  6. 11. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: PDF.
  7. Bundesregierung: Schnell zu geregeltem Verfahren zurückkehren: bundesregierung.de.
  8. Beschlusssammlung des 80. Parteitags der Christlich-Sozialen Union 2015: PDF.
  9. Rede des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière: bundesregierung.de.
  10. Europäischer Rat: EU-Turkey Statement vom 18. März 2016: consilium.europa.eu.
  11. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018: PDF.
  12. Bundesministerium des Innern: Masterplan Migration – Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung: PDF.
  13. Deutscher Bundestag: Fachkräfteeinwanderungsgesetz: bundestag.de.
  14. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands: PDF.
  15. „Politikwechsel für Deutschland“. Wahlprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl 2025: PDF.
  16. „Verantwortung für Deutschland“. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: PDF.
  17. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands: PDF.
  18. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands: PDF.
  19. „Politikwechsel für Deutschland“. Wahlprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl 2025: PDF.
  20. Deutscher Bundestag: Einbürgerung erst nach mindestens fünf Jahren Voraufenthaltszeit: bundestag.de.
  21. Bundesregierung: Erster Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda, Juni 2026: PDF.
  22. Mediendienst Integration: „Viele Kommunen sind nicht mehr am Limit“, Ergebnisse einer Befragung unter 894 Kommunen: mediendienst-integration.de.
  23. Deutscher Städtetag: Integration – bei der Sprachförderung steht der Bund in der Pflicht: staedtetag.de.
  24. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Einreisen nach Deutschland im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025“: PDF.
  25. Bundesregierung: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: bundesregierung.de.
  26. „Verantwortung für Deutschland“. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: PDF.
  27. Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands: PDF.
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