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Geringhaltung der Geburtenrate und Einsatz der Migrationswaffe in Deutschland
Think Tank 6-08-2026, 14:42
von Dr. Klaus Maurer
Es geht beim Völkermord in Deutschland nicht um ethnische Veränderung, sondern um Entrechtung.
Der Begriff "Volk" wird im Deutschen in zwei Bedeutungen verwendet. Zum einen im ethnischen Sinne, zum anderen im staats- und völkerrechtlichen Sinne.
Der Begriff "Volk" im ethnischen Sinne beschreibt eine größere Menschengruppe mit gemeinsamer Sprache, Kultur, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamen Mythen.
Die Unterscheidung von Völkern im ethnischen Sinne ist immer etwas unscharf und subjektiv.
Author: Sandor Csudai / CC BY-NC-ND 4.0
Mit dem Begriff "Volk" im staats- und völkerrechtlichen Sinne ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen gemeint. Das "Staatsvolk".
Beispielsweise gibt es 150 Millionen Menschen in der Russischen Föderation, die die Staatsangehörigkeit "Russische Föderation" innehaben, jedoch nicht alle sind ethnische Russen. Die Mehrheit: Rund 70 bis 80 Prozent sind ethnische Russen. Andere Völker im ethnischen Sinne wie die Tataren, Tschetschenen und Baschkiren machen jeweils Millionen oder Hunderttausende Menschen aus. Es gibt in der Russischen Föderation viele Völker im ethnischen Sinne, aber nur ein Volk im staats- und völkerrechtlichen Sinne (Staatsvolk mit Staatsangehörigkeit "Russische Föderation"). Beides hat nichts miteinander zu tun.
Die Französische Republik beispielsweise hat ein Staatsvolk (Staatsangehörigkeit "Französische Republik") und alle sind Franzosen im ethnischen Sinne. Das ist das alte Modell des "Nationalstaates".
Im deutschen Kaiserreich haben wir eine ganz eigene Situation. Hier haben wir 26 deutsche Staaten, das heißt, es gibt 26 Staatsvölker, aber wir sind ein einziges Volk im ethnischen Sinn. (Vielleicht gibt es noch die Sorben als ethnisches Volk (nationale Minderheit), aber das spielt keine so große Rolle).
Wir Deutschen haben im Staats- und Völkerrecht eine Staatsangehörigkeit entsprechend dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Nach 1913 gab es keine Staatsangehörigkeit mehr, weil "Weimarer Republik", "Drittes Reich", "DDR" und "BRD" keine Staaten waren und dementsprechend keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben konnten.
Grundsätzlich sind mit der Staatsangehörigkeit Rechte verbunden. Das Recht zur Ausübung von Hoheitsgewalt (staatlicher Gewalt) ergibt sich aus der Frage: "Wem gehört das Land?". In der deutschen Rechtstradition gehört das Land den (gebietskörperschaftlichen) Gemeinden und damit letztendlich dem Staatsvolk.
Da die BRD nachweislich kein Staat ist, kann sie die Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt ausschließlich von den drei westlichen Besatzungsmächten haben. Die BRD kann die Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt niemals von einem Staatsvolk haben, da sie kein Staatsvolk hat, da sie schließlich keine Staatsangehörigkeit "BRD" vergibt. Ohne die Legitimation durch die drei westlichen Besatzungsmächte haben BRD-Stellen keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt, zumindest nicht gegenüber Staatsangehörigen.
Im Gegenteil, es wird sogar noch prekärer: Da die BRD kein Staat ist, ohne Staatsvolk und ohne Souveränität, ohne Legitimation durch ein Staatsvolk, hat sie ohne die Legitimation durch das Militär der drei westlichen Besatzungsmächte keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt.
Uns wird immer gesagt, der Zweite Weltkrieg sei vorbei. In Friedenszeiten gibt es keine Legitimation für eine Verwaltung, die von Ausländern und nicht vom Volk legitimiert wurde.
Die BRD hat dementsprechend keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt und kann folglich an Staatsangehörige nur Geschäftsangebote machen. Diese kann man annehmen oder auch ablehnen.
Wenn "BRD"-Stellen die Ablehnung ihrer Geschäftsangebote nicht akzeptieren, sondern Menschen terrorisieren, begehen sie offen Rechtsbruch.
Und es wird noch prekärer: Staatsrecht steht immer über Handelsrecht. Auch nach den Regeln des Systems hat jeder Mensch ein Recht auf Staatsangehörigkeit und sie darf ihm nicht willkürlich genommen werden.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 15:
(1) "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit."
(2) "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden …"
Somit ist klar, daß uns auch nach den Regeln der BRD unsere Staatsangehörigkeit nicht genommen werden kann.
Die Staaten im Staatenbund Deutsches Reich im Rechtsstand von 1914 sind juristisch nach wie vor vorhanden, besitzen Rechtsfähigkeit, sind jedoch nicht handlungsfähig. Sie werden durch die Besatzerverwaltung "BRD" handlungsunfähig gehalten. Soweit die "BRD" keine Legitimation mehr hat durch die drei westlichen Besatzungsmächte, ist die "BRD" eine verbrecherische Organisation, die in Deutschland den Verfassungshochverrat organisiert.
Als Staatsangehörige können wir im Notstand unseren Staat repräsentieren. Der Notstand ergibt sich aus der fehlenden Handlungsfähigkeit der jeweiligen Staatsorgane beziehungsweise Ämter. Somit können wir als Staatsangehörige im Notstand Ämter übernehmen und aus der Position des Staatsrechts heraus handeln. Wir sind dann berechtigt, Hoheitsgewalt auszuüben. Wir können dann "BRD"-Stellen ein Tätigkeitsverbot aussprechen, können "BRD"-Stellen, Banken enteignen, Konzerne zerschlagen, Polizei aufstellen, Staatsgerichte etablieren und betreiben etc.
Wenn "BRD"-Stellen sich dann nicht an unsere Anordnungen halten, begehen sie offen Rechtsbruch.
Diese enorme Machtfülle haben wir nur als Staatsangehörige. Staatenlose haben diese Möglichkeit nicht, im Staat Ämter zu übernehmen und Hoheitsgewalt auszuüben. Sie können maximal Geschäftsangebote der Besatzerverwaltung "BRD" ablehnen, haben jedoch keine Gestaltungsmöglichkeit im Hoheitsgebiet ihres Staates.
Das ist der Grund, weshalb wir ausgerottet werden. Aufgrund unserer Rechte als Eigentümer des Grund und Bodens als Staatsangehörige sind wir für die Betreiber des "BRD"-Systems absolut unbequem und sogar gefährlich. Wir können das "BRD"-System jederzeit rechtskonform beseitigen und die legitimen Gebietskörperschaften im Staatsrecht wiederherstellen.
Deshalb wird die ganze Dreckspropaganda gegen uns organisiert mit den Begriffen "Reichsbürger" und "Nazi".
Deshalb werden wir ausgerottet. Wir werden als Staatsvolk ausgerottet, nicht als ethnisches Volk. Die ethnischen Gegebenheiten sind den Betreibern des Systems bestimmt völlig egal. Sie werden nur benutzt, indem Kritiker des Völkermordes in Deutschland als Chauvinisten oder Rassisten diffamiert werden.
Die Ethnie spielt keine Rolle. Die Palästinenser werden ausgerottet, nicht wegen ihrer Sprache oder Kultur, sondern weil sie die Rechte an ihrem Land haben und man ihnen ihr Land stehlen will. Und dann eine Machtstruktur in Form des israelischen Staates etablieren will, die rechtlich nicht mehr angegriffen werden kann.
Die Indianer wurden ausgerottet, weil sie das Recht am Land hatten und man ihnen ihr Land stehlen wollte. Nicht, weil sie eigene Sprachen oder eigene Kultur hatten.
Wegen des Völkermords in Deutschland wird es so schwer gemacht, Kinder zu haben. Kinder zu haben ist das höchste Armutsrisiko in Deutschland. In einem angeblich "reichen Land".
Fazit:
Die Staatsangehörigkeit ist eine Frage des Rechts, sie ist keine Frage der Hautfarbe, der Sprache oder der Kultur.
Wenn in 20 Jahren die letzten Deutschen der geburtenstarken Jahrgänge gestorben sein werden, werden in Deutschland nur noch unter 10 Millionen Menschen mit einer Staatsangehörigkeit nach RuStaG von 1913 leben. Damit sind diese Menschen in einer drastischen Minderheit gegenüber den Staatenlosen und haben kein politisches Gewicht mehr, um die Staatlichkeit wiederherzustellen. Deshalb läuft uns die Zeit davon.
Fortsetzung folgt …
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