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Deutschlands Rentenkasse unter Druck: Wer bekommt Geld, ohne eingezahlt zu haben – und wer bezahlt die Rechnung?

Think Tank Gestern, 15:30

von Andreas Funke

Milliarden aus Steuermitteln, steigende Sozialausgaben und eine Rentenversicherung, die vor zusätzlichen Belastungen warnt. Gleichzeitig erhalten auch Menschen ohne deutsche Rentenbeiträge staatliche Leistungen im Alter. Was steckt dahinter? Und müssen Deutschlands Beitragszahler am Ende die Rechnung bezahlen?

Logo der Deutschen Rentenversicherung, am Gebäude der Deutschen Rentenversicherung Bund in Stralsund. Author: Klugschnacker / CC-BY-2.5

Ein Leben lang eingezahlt – aber reicht die Rente?

Stellen wir uns zwei Menschen vor.

Der erste hat 45 Jahre in Deutschland gearbeitet. Jeden Monat wurden Rentenbeiträge von seinem Gehalt abgezogen. Nun ist er im Ruhestand und muss feststellen, dass seine Rente kaum für Miete, Lebensmittel und Energiekosten ausreicht. Der zweite Mensch ist erst im höheren Alter nach Deutschland gekommen. Er hat hier nie gearbeitet und keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt. Trotzdem kann auch dieser Mensch unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung erhalten. Wie ist das möglich? Und bedeutet das, dass der erste Rentner für den zweiten bezahlen muss? Um diese Fragen zu beantworten, muss man verstehen, dass Deutschland zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme besitzt.

Wer nie eingezahlt hat, bekommt normalerweise keine gesetzliche Altersrente

Die gesetzliche Altersrente ist grundsätzlich an Versicherungszeiten gebunden. Für eine reguläre Altersrente müssen normalerweise mindestens fünf Jahre rentenrechtliche Wartezeit erfüllt sein. Dabei können neben Beschäftigungszeiten auch andere gesetzlich anerkannte Zeiten berücksichtigt werden. Ein ausländischer Staatsangehöriger, der nach Deutschland kommt und hier keinerlei anrechenbare Versicherungszeiten besitzt, erhält nicht einfach automatisch eine deutsche Altersrente. Es gibt allerdings besondere Regelungen. Bei internationalen Sozialversicherungsabkommen können ausländische Versicherungszeiten für die Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt werden. Die beteiligten Staaten zahlen ihre jeweiligen Rentenleistungen grundsätzlich nach ihren eigenen Vorschriften. Eine weitere Sonderregelung ist das Fremdrentengesetz. Es betrifft insbesondere anerkannte Vertriebene und Spätaussiedler. Unter bestimmten Voraussetzungen können ihre früheren Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland bei der deutschen Rentenberechnung berücksichtigt werden. Das ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Es handelt sich also nicht um eine allgemeine Regelung, nach der jeder Ausländer ohne Beitragszahlung eine deutsche Rente erhält.

Wie können Menschen ohne Rentenbeiträge trotzdem Geld bekommen?

Hier kommt die Grundsicherung im Alter ins Spiel.

Sie ist keine gesetzliche Rente. Sie ist eine staatliche Sozialleistung für bedürftige Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Entscheidend sind insbesondere die Bedürftigkeit, der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Auch ausländische Staatsangehörige können diese Leistungen erhalten. Allerdings hängt ihr Anspruch unter anderem vom Aufenthaltsstatus ab. Nicht jeder Aufenthalt in Deutschland begründet automatisch einen Anspruch auf Grundsicherung. Wer anspruchsberechtigt ist, kann Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt, angemessene Unterkunft und Heizung sowie bestimmte weitere Bedarfe erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln des Bundes. Das bedeutet: Nicht die Rentenversicherung überweist diese Grundsicherung aus den persönlichen Rentenbeiträgen der Beschäftigten. Die Finanzierung erfolgt über einen anderen Teil des staatlichen Haushalts. Allerdings stammen auch Steuermittel letztlich aus den Einnahmen des Staates. Deshalb ist die Frage nach den Kosten und ihrer langfristigen Finanzierung durchaus berechtigt.

Fast zwölf Milliarden Euro für Grundsicherung – aber für wen?

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lagen die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2025 bei rund 11,81 Milliarden Euro. Für 2027 sind im Bundeshaushalt rund 13,06 Milliarden Euro vorgesehen.

Wichtig ist: Diese Beträge umfassen sowohl die Grundsicherung im Alter als auch Leistungen für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Erwachsene. Sie umfassen deutsche und ausländische Leistungsberechtigte. Es wäre daher falsch, diese Milliardenbeträge vollständig der Zuwanderung zuzurechnen. Trotzdem stellt sich eine berechtigte Frage: Wie hoch ist der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an diesen Leistungen? Und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren verändert? Für eine seriöse Antwort müssen die Empfängerzahlen nach Staatsangehörigkeit, Alter, Aufenthaltsstatus und Leistungsart getrennt ausgewertet werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie viele Menschen im Laufe ihres Lebens in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, bevor sie auf Grundsicherung angewiesen waren. Denn die Staatsangehörigkeit allein verrät nichts darüber, ob jemand zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Das eigentliche Finanzierungsproblem liegt tiefer

Während über die Kosten der Grundsicherung diskutiert wird, steht die gesetzliche Rentenversicherung vor einer weiteren Herausforderung. Sie finanziert nicht nur Rentenansprüche aus Beitragszahlungen. Der Gesetzgeber hat ihr auch zahlreiche sozialpolitische Aufgaben übertragen. Dazu zählen beispielsweise die Anerkennung bestimmter Kindererziehungszeiten, der Grundrentenzuschlag und weitere gesetzlich geregelte Ausgleichsleistungen. Die Alterssicherungskommission bezifferte solche nicht beitragsgedeckten Leistungen für 2023 je nach Abgrenzung auf rund 68 bis 124 Milliarden Euro. Im selben Jahr lagen die eigentlichen Bundeszuschüsse bei ungefähr 84 Milliarden Euro. Bei einer erweiterten Betrachtung ergibt sich somit eine Differenz von bis zu 40 Milliarden Euro. Die Kommission weist darauf hin, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten, statt die Beitragszahler zusätzlich zu belasten. Das ist eine bemerkenswerte Feststellung. Denn sie zeigt, dass es innerhalb der Rentenversicherung eine grundsätzliche Diskussion darüber gibt, wer welche Leistungen finanzieren sollte. Die Zahlen beweisen allerdings nicht, dass diese Differenz durch Leistungen für ausländische Staatsangehörige verursacht wurde.

Die Rentenversicherung warnt vor den Plänen der Bundesregierung

Am 15. September 2026 veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung eine deutliche Stellungnahme. Hintergrund waren die Haushaltsplanungen für 2027. Nach Angaben der Rentenversicherung plant die Bundesregierung, den Bundeszuschuss erneut um eine Milliarde Euro abzusenken. Die Rentenversicherung kritisiert diese Kürzung ausdrücklich. Denn wenn der Staat weniger Geld für die ihm übertragenen Aufgaben bereitstellt, muss die Finanzierung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das kann zu einer stärkeren Belastung der Beitragszahler führen. Nach Berechnungen der Rentenversicherung entspricht eine Milliarde Euro ungefähr 0,05 Beitragssatzpunkten. Die Rentenversicherung warnt deshalb davor, bereits gegebene Finanzierungszusagen infrage zu stellen. Damit wird deutlich: Es geht nicht nur um die Höhe einzelner Renten. Es geht auch darum, wie zuverlässig die Bundesregierung ihre Finanzierungsverpflichtungen erfüllt.

Werden deshalb die Renten der Deutschen gekürzt?

Diese Frage verdient eine klare Antwort.

Bislang gibt es keinen belegten direkten Zusammenhang, wonach die Bundesregierung die gesetzlichen Renten deutscher Staatsangehöriger kürzt, um die Grundsicherung ausländischer Staatsangehöriger zu finanzieren. Die gesetzliche Rentenversicherung und die steuerfinanzierte Grundsicherung sind unterschiedliche Leistungssysteme. Eine Kürzung der Bundeszuschüsse kann die Finanzierung der Rentenversicherung belasten. Daraus folgt aber nicht automatisch eine entsprechende Kürzung der ausgezahlten Renten. Mögliche Auswirkungen können sich beispielsweise auf Beitragssätze, den Finanzierungsbedarf des Bundes oder zukünftige Reformentscheidungen beziehen. Die Frage, wie Sozialausgaben insgesamt finanziert werden, bleibt dennoch wichtig. Denn im Bundeshaushalt konkurrieren zahlreiche Aufgaben um begrenzte Mittel. Dazu gehören Rentenzuschüsse, Sozialleistungen, Infrastruktur, Bildung, Verteidigung und die Zinsausgaben des Staates. Welche Ausgaben Vorrang haben, ist eine politische Entscheidung. Genau deshalb müssen die Bürger nachvollziehen können, wofür das Geld ausgegeben wird, dass Sie viele Jahre erarbeitet haben und welche langfristigen Verpflichtungen daraus entstehen.

Welche Rolle spielt Zuwanderung für die Rentenfinanzierung?

Die Auswirkungen der Zuwanderung lassen sich nicht allein anhand der Zahl ausländischer Sozialleistungsempfänger beurteilen. Menschen, die nach Deutschland zuwandern und sozialversicherungspflichtig arbeiten, zahlen Rentenbeiträge. Diese Beiträge helfen dabei, die heutigen Renten zu finanzieren. Gleichzeitig erwerben die Beschäftigten eigene Rentenansprüche für die Zukunft. Menschen, die dagegen dauerhaft nicht erwerbstätig sind und staatliche Leistungen benötigen, können den Sozialhaushalt belasten. Für eine vollständige Betrachtung müssen deshalb sowohl Einnahmen als auch Ausgaben berücksichtigt werden und sollten Transparent sein. Wichtig sind insbesondere Beschäftigungsquoten, Einkommen, Aufenthaltsdauer, Altersstruktur, Sozialleistungsbezug und spätere Rentenansprüche, das alles muss Transparent sein, so wie es in einer richtigen Demokratie sein soll. Erst eine solche Gesamtbetrachtung kann zeigen, welche finanziellen Auswirkungen unterschiedliche Formen der Zuwanderung haben. Pauschale Behauptungen helfen dabei ebenso wenig wie das Verschweigen tatsächlicher Kosten. Wo ist die Transparenz?

Welche Fragen muss die Bundesregierung beantworten?

Wer eine nachhaltige Rentenpolitik verspricht, sollte auch erklären können, wie sie finanziert werden soll. Dazu gehören konkrete Antworten:
- Wie viele Menschen erhalten Grundsicherung im Alter, aufgeschlüsselt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit?
- Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für diese zwei Gruppen?
- Wie viele Leistungsberechtigte haben zuvor in Deutschland Rentenbeiträge geleistet?
- Wie entwickeln sich die Ausgaben für Leistungsbezieher in Grundsicherung im Alter bis 2035?
- Wie hoch sind die nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung in wirklichkeit?
- Warum sollen Bundeszuschüsse gekürzt werden, obwohl die Rentenversicherung zusätzliche Belastungen befürchtet? Wo bleibt die Transparenz?
- Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht einseitig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden? Wo bleibt die Transparenz?
- Wann wird alles Transparent?

Das sind keine Fragen gegen einzelne Bevölkerungsgruppen. Es sind Fragen nach Transparenz, Finanzierbarkeit und Verantwortung.

Wer schützt die Menschen, die jahrzehntelang eingezahlt haben?

Am Ende bleibt eine grundlegende Frage.

Was darf ein Mensch erwarten, der 40 oder 45 Jahre gearbeitet hat? Die gesetzliche Rente soll den im Arbeitsleben erworbenen Ansprüchen Rechnung tragen. Die Grundsicherung soll Menschen vor existenzieller Not schützen. So ist es aber nicht. Beide Ziele können nebeneinander bestehen. Aber sie müssen nachvollziehbar und dauerhaft finanziert werden. Wo ist die Transparenz? Wenn der Staat immer neue Verpflichtungen übernimmt, muss er auch erklären können, woher das Geld kommen soll. Wenn er den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung kürzt, muss er die Folgen für Beitragszahler offenlegen. Da wäre die Transparenz gut. Und wenn sich die Kosten der Grundsicherung erhöhen, muss er transparent darstellen, welche Ursachen dahinterstehen. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob ein bedürftiger Mensch Hilfe verdient. Sie lautet, wie Deutschland seine sozialen Verpflichtungen so finanziert, dass auch die Beitragszahler und künftigen Rentner auf ein verlässliches System vertrauen können. Eine offene Diskussion darüber ist notwendig. Unsere Rentner haben ein bedingungslos Renteneinkommen zu bekommen, wo sie in Würde leben können und nicht in der Nacht Flaschen sammeln müssen oder arbeiten gehen müssen.

Nicht mit Vermutungen in der Politik. Nicht mit Statistiken. Politiker sollten sich das Leben der Menschen auf der Straße ansehen und über die Sorgen und Ängste mit den Menschen reden.

Nicht mit Zahlen, gesetzlichen Grundlagen und überprüfbaren Entscheidungen.

Quellen

· Deutsche Rentenversicherung Bund, Stellungnahme zu den Kürzungen der Bundeszuschüsse, 15. September 2026.

· Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Empfehlungen vom Juni 2026.

· Bundesamt für Soziale Sicherung, Bundesmittel zur Rentenversicherung 2025.

· Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Daten zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 20. April 2026.

· Deutscher Bundestag, Haushaltsberatungen zum Sozialetat 2027.

· Deutsche Rentenversicherung, Informationen zur Grundsicherung und zum Fremdrentengesetz.

Zum Schluss noch einen Tipp von uns. Es gibt eine Webseite, die sich Reformvorschlag nennt. Die Überschrift „Ein befreites Deutschland“ – Der REV stellt die Finanzierung um, verteilt Lasten und Zuschüsse automatisch neu und schafft damit die Voraussetzung für echte Reformen. Eine grundlegende Erneuerung ist möglich, wir können es einfach machen.

https://reformvorschlag.de/#

Auf dieser Webseite wird deutlich gemacht, dass es möglich ist, ein stabiles Rentensystem nach einfacher Berechnung zu erstellen, wo jeder, der sein ganzes Leben auf die Rente hingearbeitet hat, eine gute, finanzierbare Rente, die zum Leben reicht, erhalten könnte.

An unseren Bundeskanzler und Minister. Warum möchten Sie das nicht? Warum nehmen Sie die Berechnungen nicht vom Volk, das damit jeden Tag leben muss?

Andreas Funke


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