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Energierationierung, Lebensmittelknappheit und Big Data
28-08-2026, 06:53

von Thomas Oysmüller
Leere Regale, dunkle Städte, knappes Bargeld: Ein Konzept des Innenministeriums, liest sich wie ein Drehbuch für den Ernstfall. Nur die große Krise fehlt noch.
„Ist nach Feststellung der Bundesregierung eine Grundversorgung der Bevölkerung über den freien Markt nicht mehr gewährleistet, soll die Bevölkerung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln durch eine geordnete Erzeugung und Verteilung mittels hoheitlicher Bewirtschaftung versorgt werden.“ So steht es in der Konzeption Zivile Verteidigung des Bundesinnenministeriums vom 24. August 2016.
Seit 2016 gilt der aktuelle Plan, was Deutschland unternimmt, wenn die Regale im Supermarkt leer werden, die Lichter ausgehen und das Land nicht mehr versorgt werden kann.
In Abschnitt 7.4, Notfallvorsorge Ernährung, heißt es auf Seite 47 zunächst nüchtern: Die Regelversorgung erfolge über eine Vielzahl von Produzenten und Händlern ohne besondere Mindestvorgaben. So lange wie möglich solle die privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt liefern.
Dann folgt der entscheidende Absatz: Ist nach Feststellung der Bundesregierung die Grundversorgung über den Markt nicht mehr gewährleistet, wird hoheitlich bewirtschaftet. Die Bundesregierung kann per Rechtsverordnung – im Original: Erlass – entlang der gesamten Kette Beschränkungen für Anbau, Verarbeitung, Verteilung und Verkauf verfügen. Den zuständigen Vollzugsbehörden sollen bis zum Erlass solcher Verordnungen vorläufige Eingriffsbefugnisse eingeräumt werden. Die Rechtsgrundlagen der staatlichen Ernährungsnotfallvorsorge seien „entsprechend anzupassen“.
Die Bürger werden angehalten, einen individuellen Vorrat für zehn Tage vorzuhalten, um die staatlichen Maßnahmen durch Eigenvorsorge zu unterstützen. Historiker und TKP-Autor Stephan Sander-Faes analysiert auf seinem Blog den Plan und meint:
Man ersetze probeweise alles, was mit Lebensmitteln zu tun hat, durch alles, was mit Covid-19 zu tun hatte – und lese den Absatz noch einmal. Der Kern: Es genügt die Feststellung der Bundesregierung – ohne benannte Kriterien, ohne klar umrissene Versorgungslage. Behörden dürfen Anbau, Verarbeitung, Verteilung und Verkauf beschränken. Das ist Rationierung.
Der Aufbau eines solchen Systems braucht mindestens zehn Tage, eher zwei Wochen. In dieser Zeit dürfte die Bevölkerung sich selbst überlassen bleiben.
Man sieht die Minister schon vor sich, die in ernstem Ton mitteilen, es dauere „zwei Wochen“, das System zu organisieren, und man möge bitte zu Hause bleiben, um Komplikationen zu vermeiden. Warum zwei Wochen? Auf Seite 46 desselben Papiers sichert die staatliche Notfallvorsorge die Trinkwasserversorgung der gesamten Bevölkerung für mindestens 14 Tage.
Bargeld und Energie
Abschnitt 7.7 zur Bargeldversorgung (S. 50–52): Banken sollen weiterarbeiten. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, über die einzelne Institution hinaus eine Notfallplanung bereitzuhalten, um den gesamten Bargeldverkehr wiederherzustellen. Die Bundesbank wickelt nach dem Bundesbankgesetz den Zahlungsverkehr ab, kann eine sofortige flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld aber nicht selbst leisten. Voraussetzung bleibt das unbedingte Funktionieren von IT-Diensten und Energieversorgung der Kreditinstitute.
Abschnitt 7.10, Energieversorgung (S. 53–57): Bei einer Erzeugungsmangellage kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung den Krisenfall nach dem Energiesicherungsgesetz feststellen. Die Bundesnetzagentur wird dann zur Leitstelle. Auf Basis der Elektrizitätssicherungsverordnung bestimmt sie, was am Strombedarf lebenswichtig ist – etwa durch Abschaltungen oder die bevorrechtigte Versorgung essenzieller Einrichtungen. Für Gas gelten die Gassicherungsverordnung sowie, im Fall der zivilen Verteidigung, das Wirtschaftssicherstellungsgesetz und die Gaslastverteilungs-Verordnung. Lastverteiler können Verfügungen an Unternehmen und Verbraucher erlassen.
Big Data als Lösung
Christian Westbrook hat bei der EU eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsrecht beantragt. Das Ergebnis, so seine Darstellung: Die Eurokratie plane, das „Lebensmittelproblem“ mit Big Data und Technik zu „lösen“. Das Smartphone werde zum Lebensmittelpass. Damit dürfe man staatlich festgelegte Mengen bestimmter Waren kaufen – sofern Impfstatus oder hinreichend zur Schau gestellte Haltung zur Ukraine den Zutritt zum Laden erlauben.
Das zitierte EU-Dokument hat er nicht verlinkt. Eine Suche danach führt nicht zu genau diesem Papier.
Die Form der kommenden Dinge
Hohe Benzinpreise drosseln Nachfrage und Mobilität bereits über den Markt. Lebensmittel- und Energiepreise sind gestiegen. Die Hemmschwelle, eine Lage zur Krise zu erklären, dürfte nach Jahren der Corona-Politik gering sein. Dass die Elite dazu tendiert, Krisen gleich selbst zu inszenieren, kann man mittlerweile ebenfalls recht einfach argumentieren.
Die Planungsdokumente zeigen die Bereitschaft, den freien Markt für die Mittel des Lebensunterhalts weitgehend unter staatliche Kontrolle zu bringen – vor allem für die städtische Mehrheit.
Staatliche Verteilungssysteme gab es schon, in industriellem Maßstab im Ersten Weltkrieg, besonders in Deutschland. Neu sind Rechenleistung und Datentechnik. Kontaktnachverfolgung ermöglicht das Tracking der Bevölkerung. Ein faktisches Scoring kann Gefolgschaft erzwingen – sonst teilt die Rations-App an der Kasse mit, dass dieser oder jener Artikel für eine Woche nicht zusteht.
Wer vorsorgen will, lagert haltbare Lebensmittel, Trinkwasser und grundlegende Medikamente, hält etwas Bargeld im Haus, füllt den Tank und bleibt den Nachbarn nicht fremd. Sie wohnen nebenan. Man könnte sie brauchen.
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