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Vom Trostspender der Geiselfamilien zum Watschenmann: Der Absturz des IStGH-Chefanklägers Karim Khan

26-07-2026, 20:32

von Jochen Mitschka

Der offensichtliche Beweis, der noch fehlte, um aufzuzeigen, dass der IStGH ein Werkzeug westlicher Mächte war, um Gegner und Feinde zu verfolgen, ohne aber eigene Taten, oder die von Verbündeten, verantworten zu wollen, zeigt sich in der Geschichte des gerade entlassenen Chefanklägers dieses Gerichtes, Karim Khan.

Es ist eine Geschichte mit bitterem Symbolwert. Als Karim Khan im Dezember 2023 erstmals als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nach Israel reiste, tat er dies nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf ausdrückliche Einladung eines Forums der Geisel- und Angehörigenfamilien. Er besuchte die von der Hamas und der israelischen Hannibal-Doktrin zerstörten Kibbuzim Be’eri und Kfar Aza, sprach mit Überlebenden und erklärte anschließend, er habe Szenen absichtlicher Grausamkeit gesehen, die das Gewissen der Menschheit erschütterten.

Anders erging es der palästinensischen Seite. Zwar traf Khan bei derselben Reise auch Präsident Mahmud Abbas in Ramallah und ließ sich, wie berichtet wurde, persönliche Schilderungen von Familien palästinensischer Opfer schildern. Mehrere palästinensische Menschenrechtsorganisationen aber weigerten sich ausdrücklich, ihn überhaupt zu treffen – aus Protest gegen das, was sie als ungleiche Behandlung israelischer und palästinensischer Fälle durch den neuen Ankläger empfanden. Schon der erste öffentliche Auftritt Khans in der Region geriet so zum Sinnbild: Nähe auf israelischer, Misstrauen auf palästinensischer Seite.

Genau dieses Bild sollte sich in den folgenden zweieinhalb Jahren nahezu vollständig umkehren.

Von der Anklage zur Zielscheibe

Im Mai 2024 beantragte Khan Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant – wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen, darunter das gezielte Aushungern der Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Um den heiklen Schritt rechtlich abzusichern, berief er sogar ein unabhängiges Fachgremium prominenter Völkerrechtler ein, dem unter anderem die Anwältin Amal Clooney angehörte. Im November 2024 erließen die Richter des IStGH die Haftbefehle – gegen Netanjahu, Gallant und, symbolisch bedeutsam, auch gegen Hamas-Funktionäre.

Von diesem Moment an war Khan für Israel und Washington keine neutrale Instanz mehr, sondern ein Gegner. Im Mai 2025 soll er in einem Hotel in Den Haag von einem britisch-israelischen Anwalt gewarnt worden sein: Er und der gesamte IStGH würden „zerstört“, sollten die Haftbefehle nicht zurückgenommen werden. Schon zuvor soll ihn der frühere britische Außenminister David Cameron privat vor einem britischen Austritt aus dem Gerichtshof gewarnt haben, sollte er an dem Verfahren festhalten – so berichtete es Middle East Eye.

Sanktionen mitten im Staatsbesuch

Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Am 13. Februar 2025 – während eines Staatsbesuchs Netanjahus im Weißen Haus – verhängte das US-Finanzministerium Sanktionen gegen Khan. Er wurde auf die Liste der „Specially Designated Nationals“ gesetzt, sein US-Vermögen eingefroren, seine Familie mit Einreiseverboten belegt, sein Microsoft-E-Mail-Konto gesperrt. Später weiteten die USA die Sanktionen auf weitere IStGH-Vertreter aus, darunter einen Richter, der ebenfalls einen Haftbefehl gegen Netanjahu mitgetragen hatte. Laut Berichten der Nachrichtenagentur AP hatte Khan zeitweise weder Zugriff auf seine E-Mails noch auf seine Bankkonten.

Auch europäische Verbündete ließen ihn bei der praktischen Durchsetzung der Haftbefehle im Stich: Regierungschefs wie Friedrich Merz erklärten, Netanjahu auf ihrem Staatsgebiet nicht festzunehmen, Frankreich stritt über dessen angebliche Immunität, und Ungarn kündigte anlässlich eines Netanjahu-Besuchs sogar seinen Austritt aus dem IStGH an. Weder die USA noch Israel sind Vertragsstaaten des Römischen Statuts – rechtlich betraf sie das Gericht also gar nicht. Politisch aber setzte der Druck den gesamten Gerichtshof unter eine Belastung, wie es sie in seiner 24-jährigen Geschichte zuvor nicht gegeben hatte.

Der zweite Angriff: Vorwürfe aus dem eigenen Haus

Noch bevor die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant überhaupt beantragt waren, kursierten intern bereits Vorwürfe gegen Khan selbst: Eine Mitarbeiterin seines Büros warf ihm sexuelles Fehlverhalten vor. Öffentlich bekannt wurden die Vorwürfe im November 2024. Ab Dezember 2024 ermittelte das UN-Aufsichtsbüro OIOS, und im Mai 2025 – im selben Monat wie die Warnung des israelischen Anwalts – trat Khan „vorübergehend“ von seinem Amt zurück, um das laufende Verfahren nicht zu belasten.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Khan soll über mehr als ein Jahr versucht haben, eine juristische Mitarbeiterin zu einer sexuellen Beziehung zu drängen, und sie später davon abgehalten haben, ihre Anschuldigungen weiterzuverfolgen. Später kam eine zweite mutmaßlich Betroffene hinzu. Khan selbst bestritt sämtliche Vorwürfe von Anfang bis zum Schluss kategorisch.

Hier wird die Geschichte allerdings widersprüchlich. Im März 2026 berichtete Middle East Eye laut Al Jazeera, ein dreiköpfiges Richtergremium habe Khan in einem vertraulichen Bericht an das Aufsichtsgremium vollständig von jedem Fehlverhalten freigesprochen. Nur wenige Monate später, im Juni 2026, wurde Khan dennoch formell suspendiert – und ein Bericht des Aufsichtsgremiums kam nun zum gegenteiligen Schluss: Khan habe sich „schwerwiegenden Fehlverhaltens“ schuldig gemacht. Wie diese beiden Bewertungen zusammenpassen, ist bis heute nicht öffentlich aufgeklärt.

Die Entlassung

Am 24. Juli 2026 stimmten die Vertragsstaaten des IStGH in einer eigens einberufenen Sondersitzung in New York mit klarer Mehrheit – Berichten zufolge deutlich über 60 der 125 Staaten – für die Amtsenthebung Khans. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Gerichts, dass ein Chefankläger auf diese Weise abgesetzt wurde. Khans Anwälte kündigten umgehend an, gegen die Entscheidung vorzugehen, und kritisierten das Verfahren selbst als fehlerhaft.

Das Muster ist deutlich sichtbar

Khans Absturz reiht sich in eine längere Liste von Fällen ein, in denen führende Persönlichkeiten internationaler Rechts- und Kontrollinstitutionen ihren Posten verloren oder unter erheblichen Druck gerieten, nachdem sie gegen Interessen der USA oder enger NATO-Verbündeter ermittelt hatten. Bereits 2002 wurde José Bustani, erster Generaldirektor der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), nach massivem amerikanischem Druck in einer eigens einberufenen Sondersitzung abgewählt, nachdem er sich für Chemiewaffeninspektionen im Irak eingesetzt und damit die amerikanische Kriegsbegründung zu untergraben gedroht hatte.

Auch Khans direkte Vorgängerin als IStGH-Chefanklägerin, Fatou Bensouda, geriet 2020 unter der ersten Trump-Regierung ins Visier von US-Sanktionen, nachdem sie Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan aufgenommen hatte. Die Biden-Regierung hob diese Sanktionen 2021 zwar wieder auf, doch Khan selbst schränkte die von Bensouda begonnene Untersuchung gegen US-Soldaten später mit Verweis auf „begrenzte Ressourcen“ ein und konzentrierte sie auf Taliban und den Islamischen Staat – ein Kurswechsel, der ihm später selbst als Beleg für seine Standhaftigkeit gegenüber Washington nicht mehr half.

Auch außerhalb des IStGH lässt sich das Muster beobachten: Die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, wurde im Juli 2025 von den USA sanktioniert, nachdem sie sich öffentlich für IStGH-Ermittlungen gegen Netanjahu eingesetzt hatte – ihr Mandat wurde ihr damit zwar nicht entzogen, doch ihre Familie musste vor US-Gerichten klagen, um die Sanktionen zeitweise aussetzen zu lassen. In allen drei Fällen ging der beruflichen bzw. rechtlichen Konsequenz dieselbe Abfolge voraus: Kritik an oder Ermittlungen gegen die USA oder einen engen Verbündeten – gefolgt von politischem Druck, Sanktionen oder Abwahl.

Das waren nur die drei prominentesten Beispiele dafür, warum das Völkerrecht schon länger im Koma schlummerte. Denn wer es wagte, Fakten statt die „richtige“ Meinung zu vertreten, dessen Karriere war beendet.

Zusammenfassung

Zwischen der Kibbuz-Reise im Dezember 2023 und der Abstimmung in New York im Juli 2026 liegen zweieinhalb Jahre, in denen sich Karim Khans Rolle vollständig gedreht hat: vom Ansprechpartner israelischer Opferfamilien zum bedrohten, sanktionierten, öffentlich verdächtigten und schließlich abgesetzten Ankläger. Ungeklärt bleibt bis heute, warum ein Richtergremium ihn im März entlastete, während das Aufsichtsgremium wenige Monate später zum gegenteiligen Urteil kam – und warum die Vorwürfe ausgerechnet in jenem Zeitfenster öffentlich wurden, in dem Khan die schwerwiegendsten Anklagen seiner Amtszeit vorbereitete.

Link zur Originalveröffentlichung.

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