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CDU will Staatsbürgerschaften entziehen! Ein Fall für den VS?

30-07-2026, 21:07

Symbolbild von Info-DIREKT mit KI erstellt.

Noch vor wenigen Monaten galten Forderungen nach Aberkennung der Staatsbürgerschaft als Beleg für ein angeblich verfassungsfeindliches Weltbild. Nun werden ähnliche Überlegungen auch von führenden CDU-Politikern öffentlich diskutiert.

Ein Kommentar von Christoph Grubbinder

Nach dem sogenannten Potsdamer Treffen wurde Anfang 2024 der Eindruck erweckt, patriotische Kreise wollten deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund wahllos die Staatsbürgerschaft entziehen, um sie anschließend abschieben zu können. Der Aufschrei deswegen war groß. Zwei Jahre später ist die überfällige Debatte darüber, ob man Menschen mit Migrationshintergrund unter bestimmten Voraussetzungen den deutschen Pass wieder entziehen kann, im Mainstream angekommen.

CDU-Ministerpräsident will diese Leute nicht in Deutschland haben

So erklärte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) nach dem islamistischen Anschlag auf den CSD, Menschen mit deutschem Pass, die Deutschland ablehnten, wolle er „hier in Deutschland nicht leben haben“. Selbst der Hinweis der Journalistin auf rechtliche Grenzen änderte nichts an seiner Stoßrichtung.

Auch Söder will Staatsbürgerschaft entziehen

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) brachte den Entzug der Staatsbürgerschaft für sogenannte Gefährder erneut ins Spiel. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) reagierte zwar zurückhaltender, stellte die Debatte jedoch keineswegs grundsätzlich infrage. Wörtlich sprach er von einem "sehr komplexen Unterfangen".

Berlin schritt bereits zur Tat

Ganz neu ist diese Entwicklung allerdings nicht: Bereits 2025 nahmen die Berliner Behörden einem eingebürgerten Syrer die deutsche Staatsangehörigkeit wieder ab, weil sie ihm vorwarfen, seine Einbürgerung durch falsche Angaben erschlichen zu haben. Hintergrund waren antisemitische und Hamas-verherrlichende Beiträge in sozialen Medien. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) begrüßte das Vorgehen ausdrücklich. Dobrindt sprach sich ebenfalls dafür aus, erschlichene Einbürgerungen konsequent rückgängig zu machen.

Juristisch handelte es sich dabei um die Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung und nicht um den nachträglichen Entzug einer rechtmäßig erworbenen Staatsangehörigkeit als Strafe. Politisch zeigt der Fall jedoch, dass in diesem Bereich bereits jetzt vieles möglich wäre, wenn der Wille dazu vorhanden wäre.

Was tatsächlich gefordert wird

Remigrations-Aktivist Martin Sellner stellt dazu auf X klar:


„Abschiebungen gibt es nur für Nicht-Staatsbürger unter klar festgelegten Bedingungen. Sobald aber ein Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft freiwillig aufgibt oder verliert, ist es sehr verständlich, dass auch wieder eine Abschiebung möglich ist. … Ich vertrete … die Ansicht, dass die Gesetze zum Verlust der Staatsbürgerschaft novelliert werden müssen.“


Debatte hat sich gedreht. Wir wird der Verfassungsschutz darauf reagieren?

Damit hat sich die Debatte deutlich verschoben. Was vor wenigen Monaten noch als Beleg für angeblichen Extremismus galt, wird inzwischen auch von führenden Politikern der Union öffentlich diskutiert. Spannend wird es wie der Verfassungsschutz auf diese Diskursverschiebung reagieren wird. Schließlich wird es schwierig zu agumentieren, weshalb er gegen Martin Sellner und die AfD wegen einer Forderung vorgeht, die auch von führenden CDU-Politikern gestellt wird.

Nationalstaat des deutschen Volkes


Eine Möglichkeit für den Verfassungsschutz wäre es hier, Patrioten ihren ethnischen-kulturellen Volksbegriff vorzuwerfen, der aus Sicht der Behörde gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Dazu stellt der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau jedoch ganz klar fest:

„Man muß es endlich mal einigermaßen deutlich sagen: der ethnisch-kulturelle Volksbegriff war der Volksbegriff der Väter und Mütter des Grundgesetzes!“


Vosgerau argumentiert, dass die Verfasser des Grundgesetzes selbstverständlich vom deutschen Volk als historischer, kultureller und auch abstammungsmäßiger Gemeinschaft ausgegangen sind. Das Grundgesetz konstituiere den Nationalstaat des deutschen Volkes und nicht „ein allgemeines Ansiedlungsgebiet“.

Deshalb muss die Union den VS nicht fürchten

Während sich die Debatte um Migration auch in Deutschland vom extrem linken Rand schön langsam Richtung Vernunft verschiebt, ist klar, dass der Verfassungsschutz weiterhin alles dafür tun wird, die Regierungsparteien vor der Opposition zu schützen. Deshalb wird die CDU auch niemals vom VS beobachtet werden - ganz egal was sie fordert. Das liegt auch daran, dass der Verfassungsschutz dem jeweiligen Innenministern unterstellt ist und sicherlich auch daran, dass jeder weiß, dass die CDU zwar gerne harte Massen fordert, anstatt diese in die Tat umzusetzen, der Überfremdung jedoch Tür und Tor geöffnet hat.

Link zur Originalveröffentlichung.

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