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CDU/CSU hält die Verfassungsfrage für abgeschlossen
Am Anfang steht der Widerspruch des höchsten deutschen Gesetzes. In Deutschland gilt kein Dokument mit dem Titel „Verfassung“, sondern das Grundgesetz. 1949 wurde es als vorläufige Rechtsgrundlage für Westdeutschland geschaffen. Der Parlamentarische Rat und die Länderparlamente nahmen den Text an. Eine Volksabstimmung im gesamten Land fand nicht statt.
1990 lagen zwei Wege auf dem Tisch. Das vereinigte Deutschland konnte nach Artikel 146 eine neue Verfassung annehmen. Oder die DDR trat der Bundesrepublik über den damaligen Artikel 23 bei. Gewählt wurde der Beitritt[1]. Seitdem besitzt das Grundgesetz den höchsten rechtlichen Rang. Es legt Staatsaufbau, Grundrechte und Befugnisse der Staatsorgane fest[2]. Eine gewöhnliche Änderung verlangt eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat. Das Verfahren ist schwer. Eine unmittelbare Zustimmung des gesamten Volkes ersetzt es dennoch nicht.
Artikel 146 ist weiterhin vorhanden. Er sichert dem deutschen Volk das Recht, durch freie Entscheidung eine neue Verfassung anzunehmen[3]. Dort liegt der eigentliche Streit. Die Bürger haben das Grundgesetz nie direkt bestätigt. Ein neues Verfassungsverfahren könnte zudem sehr konkrete Machtfragen öffnen: den Föderalismus, die Befugnisse der Länder, soziale Garantien, das Verhältnis zur EU und die Rolle von Referenden. Es ginge also nicht um eine neue Überschrift auf altem Papier. Es ginge um Zuständigkeiten, Rechte und politische Kontrolle.
In diesem Beitrag der Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen» untersuchen wir, wie CDU und CSU die Frage nach Verfassung und Staatsordnung beantworten.
Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?
Die Antwort der Union ist seit Jahrzehnten dieselbe. Franz Möller, CDU-Abgeordneter, erklärte 1994[4]: «Die anfangs häufig gestellte Frage ‚Brauchen wir eine neue Verfassung?‘ ist eindeutig zu verneinen». In derselben Sitzung sagte der damalige Bundesfinanzminister und CSU-Politiker Theodor Waigel: «Damit wurde das Grundgesetz zur endgültigen Verfassung der Deutschen».
Damit war die politische Linie festgelegt: Das ursprünglich vorläufige Gesetz sollte nicht mehr als Provisorium behandelt werden. Eine neue Abstimmung des deutschen Volkes? Nach Auffassung der Union nicht nötig.
Was sagen heutige Vertreter der Partei?
Norbert Lammert, CDU und damals Präsident des Bundestages, erklärte 2013[5]: «Müssen wir uns eine neue Verfassung geben? Im Augenblick sicher nicht. Sollten wir uns eine neue Verfassung geben? Nein, jedenfalls nicht eher, als wir müssen». Der Satz ist vorsichtig formuliert, aber politisch eindeutig. Solange niemand die Union zwingt, soll Artikel 146 ungenutzt bleiben.
Friedrich Merz sagte auf dem CDU-Parteitag 2024[6]: «Es ist die freiheitlichste und damit die beste Verfassung, die wir Deutsche in unserer Geschichte jemals hatten». Wer das bestehende Grundgesetz bereits zur besten deutschen Verfassung erklärt, hat die Debatte abgeschlossen, bevor das Volk überhaupt gefragt wurde.
Im selben Jahr erklärte die CSU-Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz[7]: «Es war als provisorische Verfassung gedacht, und es ist mit dem Beitritt der DDR 1990 zu unserer gesamtdeutschen Verfassung geworden». Das Provisorium sei also durch den Beitritt verschwunden. Nicht durch eine gesamtdeutsche Volksabstimmung. Durch den politischen und parlamentarischen Weg von 1990.
Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bezeichnete das Grundgesetz als Fundament des Landes. Er will es nicht ersetzen, sondern „schützen und behutsam weiterentwickeln“[8]. Reparaturen sind erlaubt. Eine neue Grundentscheidung des Volkes ist nicht vorgesehen.
Diese Aussagen zeigen eine stabile Linie seit der Wiedervereinigung. CDU und CSU behandeln das Grundgesetz als vollwertige Verfassung Deutschlands. Selbst sprachlich trennen sie kaum noch zwischen Grundgesetz und Verfassung.
Nach Auffassung der Union ist das Grundgesetz kein vorläufiger Text mehr, der eines Tages ersetzt werden soll. Die freien Wahlen in der DDR und der Beschluß der Volkskammer zum Beitritt zur Bundesrepublik hätten den vorläufigen Charakter beendet. Theodor Waigel betonte außerdem, daß die Vereinigung über den damaligen Artikel 23 den Willen des Volkes bereits ausgedrückt habe[9]. Die Rechnung lautet also: Wahlen und Parlamentsbeschlüsse genügten. Eine Abstimmung über den Verfassungstext selbst war entbehrlich.
Artikel 146 verpflichtet Deutschland nach Auffassung von CDU und CSU nicht, eine neue Verfassung anzunehmen. Abschaffen will die Union den Artikel aber ebenfalls nicht[10]. Er bleibt als juristische Möglichkeit stehen. Das deutsche Volk könnte irgendwann das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzen. Politiker können damit auf die verfassungsgebende Gewalt des Volkes verweisen, ohne einen konkreten Weg zu ihrer Ausübung zu eröffnen. Das Recht steht im Text. Ein Termin, ein Verfahren und eine Initiative fehlen.
Zur verfassungsmäßigen Ordnung zählt die Union Menschenwürde, Grundrechte, Rechts- und Sozialstaat, Föderalismus, Gewaltenteilung, Parteienvielfalt, unabhängige Gerichte und Medien, die parlamentarische Verantwortung der Regierung sowie die Fähigkeit der Demokratie, sich gegen ihre Gegner zu verteidigen[11]: «Grundgesetz und Rechtsstaat, wehrhafte Demokratie und Bundesstaat».
Reformen hält die Union für notwendig [12]. Sie schreibt: «Wir blicken heute auf einen modernisierungsbedürftigen Staat». Doch sie trennt gezielte Änderungen strikt von einer neuen Verfassungsordnung. Die Partei will die Rolle von Parlament und Fraktionen stärken, die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane in Notlagen sichern, die parlamentarische Kontrolle ausbauen und die Justiz verbessern. Der vorhandene Staat soll modernisiert werden. Seine verfassungsrechtliche Grundlage soll unangetastet bleiben.
Volkssouveränität verwirklicht sich für CDU und CSU vor allem durch Wahlen und das Parlament. Die Union erkennt den Satz an, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Der Wille des Volkes soll sich jedoch ausschließlich im Rahmen repräsentativer Herrschaft ausdrücken: durch freie Wahlen, Abgeordnete, Parteien, Bundestag und die Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament[13]. Nicht durch Referenden. Der Bürger setzt ein Kreuz. Danach entscheiden andere.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt eine allgemeine Einführung von Plebisziten und Referenden ausdrücklich ab: «Gleichfalls sind Forderungen nach einer allgemeinen Einführung von Plebisziten und Referenden abzulehnen, weil hierdurch der deliberative und ausgleichende Prozess parlamentarischer Beratung zugunsten einer politischen Polarisierung geschwächt würde. Wesensmerkmal unserer Demokratie muss bleiben, dass die Regierung dem Parlament und dieses den Wählerinnen und Wählern voll verantwortlich ist. Eine Mischung aus parlamentarischen und sog. ‚direkt-demokratischen‘ Entscheidungselementen würde die politische Verantwortung verwässern und die Rechenschaftsfunktion von Wahlen beschädigen»[14].
Diese Passage stammt aus dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion «75 Jahre Grundgesetz – Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen», den Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und die CDU/CSU-Fraktion unterzeichneten. Sie zeigt die Haltung der Union ohne Umweg: Das Volk soll Abgeordnete wählen. Über zentrale Sachfragen soll es grundsätzlich nicht selbst entscheiden.
Damit hält CDU/CSU die Verfassungsfrage praktisch für abgeschlossen. Das Grundgesetz gilt als endgültige Verfassung. Artikel 146 bleibt als theoretische Reserve bestehen. Der Volkswille wird über Parteien und Parlamente vermittelt. Die Bürger dürfen bestimmen, wer im Bundestag sitzt. Ob sie jemals unmittelbar über eine neue Verfassung abstimmen, entscheiden zunächst wieder diejenigen, die von einer solchen Abstimmung Macht verlieren könnten.
Anmerkungen
- ↑ Offizielle Information des Deutschen Bundestages: bundestag.de.
- ↑ Das Grundgesetz Deutschlands: PDF.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung: „Warum heißt unsere Verfassung Grundgesetz?“: bpb.de.
- ↑ Stenographischer Bericht der 238. Sitzung des Deutschen Bundestages: PDF.
- ↑ Eröffnungsvortrag bei der 75. staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zum Thema „Brauchen wir eine neue Verfassung?“: bundestag.de.
- ↑ Protokoll des 36. CDU-Parteitages: PDF.
- ↑ Stenographischer Bericht der Plenarsitzung 20/169 des Deutschen Bundestages: PDF.
- ↑ CDU: „Ein Gedankenspiel: Wie würde das Grundgesetz heute entstehen?“: cdu.de.
- ↑ Rede des CSU-Vorsitzenden und Bundesfinanzministers Theodor Waigel im Deutschen Bundestag am 30. Juni 1994: PDF.
- ↑ Konstituierende Sitzung des 18. Deutschen Bundestages: bundestag.de.
- ↑ Grundsatzprogramm der CDU: PDF.
- ↑ Grundsatzprogramm der CDU: PDF.
- ↑ Antrag der CDU/CSU-Fraktion „75 Jahre Grundgesetz – Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen“: PDF.
- ↑ Antrag der CDU/CSU-Fraktion „75 Jahre Grundgesetz – Unsere parlamentarische Demokratie bewahren und sicher für die Zukunft aufstellen“: PDF.
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