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Eine scheinbar revolutionäre Rede bei deutschem Rekrutengelöbnis

3-08-2026, 10:25

von Jochen Mitschka

Kermani im Bendlerblock: mutiges Neinsagen, inkonsequentes Völkerrecht. Der Schriftsteller ruft Rekruten zur Befehlsverweigerung gegen völkerrechtswidrige Kriege auf. Nur zieht er die Grenze dort, wo es politisch bequem ist.

Martin Sonneborn hat vor wenigen Tagen einen 2:26 Minuten langen Ausschnitt aus einer Rede von Navid Kermani verbreitet, die dieser als Ehrengast beim feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr am 20. Juli 2026 im Bendlerblock gehalten hat. Der Ausschnitt zeigt Kermani, wie er § 11 des Soldatengesetzes praktisch vorträgt: Befehle, die eine Straftat oder einen offenkundigen Völkerrechtsbruch bedeuten, dürfen und müssen verweigert werden. Das Netz reagierte, als hätte ein Ehrengast die Kaserne angezündet – dabei liest die vollständige, gut 30-minütige Rede (Volltext bei OMAS GEGEN RECHTS, auch dokumentiert bei FAZ und im Kölner Stadtanzeiger) sich streckenweise ganz anders als der virale Clip.

Was die Rede sagt

Kermani knüpft den Auftritt an den 82. Jahrestag des Stauffenberg-Attentats. Seine Kernthese: Das Gewissen allein sei kein verlässlicher Maßstab, um Recht von Unrecht zu unterscheiden – auch Terroristen und, wie er ausdrücklich sagt, selbst Himmler hätten sich auf ihr Gewissen berufen. Es brauche deshalb ein „objektives Korrektiv“: das Grundgesetz, das über jedem Befehl stehe. Rekrutinnen und Rekruten seien verpflichtet, Nein zu sagen, wenn Diensterfüllung zum Verbrechen wird.

Diesen Grundsatz wendet er anschließend auf die Einsatzgeschichte der Bundeswehr an. Afghanistan verteidigt er trotz des von deutschen Soldaten verursachten Massakers von Kundus 2009 als Einsatz, der insgesamt kein „Unrecht“ gewesen sei, das eine Befehlsverweigerung gerechtfertigt hätte. Für die übrigen Auslandsmissionen konstatiert er plausible Gründe, parlamentarische Legitimation und meist ein UN-Mandat. So umstritten einzelne Einsätze gewesen seien – „insbesondere der Kosovoeinsatz“ – so Kermani –, habe in keinem Fall ein offenkundiges Unrecht vorgelegen, das Widerstand zur Pflicht gemacht hätte, wie man es für den deutschen Angriffskrieg von 1939 sagen müsse.

Dann der Bruch zur Gegenwart, der viral ging: Sollte eine künftige Bundesregierung die Rekruten in einen Krieg schicken, der so „offenkundig völkerrechtswidrig und politisch desaströs“ sei wie der jüngste Krieg der USA und Israels gegen Iran, sei Befehlsverweigerung Pflicht. Den Bundeskanzler wirft er vor, Völkerrechtsverstöße kleinzureden, wo es politisch opportun erscheine – eine deutliche Spitze, die auch Nachdenkseiten und der Reservistenverband in ihren Berichten hervorheben.

Was die Rede aber gar nicht sagt

Was in der Rede fehlt, ist die Konsequenz aus der eigenen Prämisse! Auch der Kosovo-Krieg 1999 hatte kein UN-Mandat – Russland hätte im Sicherheitsrat sein Veto eingelegt, weshalb die NATO ohne Vereinte Nationen bombardierte. Genau jenes fehlende Mandat ist der Punkt, den Kermani beim Iran-Krieg als Beleg für „offenkundige“ Rechtswidrigkeit anführt. Beim Kosovo-Einsatz reicht ihm dasselbe Merkmal nur für das Prädikat „umstritten“.

Bemerkenswert dabei: Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat Jahre später selbst öffentlich eingeräumt, dass der Kosovo-Einsatz ohne Zustimmung der Vereinten Nationen erfolgte und damit gegen Völkerrecht verstieß – nachzulesen unter anderem bei der World Socialist Web Site, die sich auf Schröders Auftritt bei der ZEIT-Matinee im März 2014 bezieht, ebenso dokumentiert im Freitag-Blog. Das Eingeständnis kam von höchster Stelle – ausgerechnet von jenem Amt, dessen aktuellen Inhaber Kermani in seiner Rede für den lockeren Umgang mit Völkerrecht kritisiert.

Kermani selbst öffnet in der Rede außerdem eine Hintertür, die sein Urteil zu Kosovo im Nachhinein erklärt, ohne es aber überzeugender zu machen. Das Völkerrecht sei, sagt er wörtlich sinngemäß, auslegbar und kenne Grenzfälle – etwa „präventive Verteidigung“ oder Situationen, in denen trotz eines unmittelbar bevorstehenden Völkermords kein UN-Mandat einzuholen sei. Das ist fast wortgleich die juristisch-politische Rechtfertigungsfigur, mit der die Kosovo-Intervention 1999 seinerzeit begründet wurde: humanitäre Nothilfe ohne Sicherheitsratsmandat.

Was man fragen sollte

Wenn genau diese Argumentationsfigur – Prävention, drohende Katastrophe, Mandat nicht einholbar – als legitimer Grenzfall durchgeht, warum gilt sie nicht auch für die Rechtfertigungen, mit denen Befürworter des Angriffs auf Iran operiert haben? Auch dort war die Rede von Prävention gegen eine angeblich unmittelbar bevorstehende nukleare Bedrohung. Wo genau verläuft für Kermani die Grenze zwischen einer Grauzone, die man Soldaten zumuten darf, und einem Unrecht, das so offenkundig ist, dass es weder Juristerei noch Gewissensprüfung braucht?

Und wenn diese Grenze nicht aus dem Völkerrecht selbst folgt, sondern aus der politischen Nähe oder Distanz zum handelnden Akteur – NATO und Deutschland hier, die USA und Israel dort –, was bleibt dann von dem Anspruch, das Grundgesetz beziehungsweise das Völkerrecht als objektives, gewissensunabhängiges Korrektiv anzubieten?

Richtige Analyse, aber falsche Schlussfolgerung

Kermanis Grundidee ist bedenkenswert: Gehorsam darf nicht grenzenlos sein, und eine demokratische Armee braucht Soldatinnen und Soldaten, die im Ernstfall Nein sagen können. Genau deshalb wiegt die Inkonsequenz aber schwerer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wer jungen Rekruten predigt, sie müssten künftig zwischen offenkundigem Unrecht und bloß umstrittenen Einsätzen unterscheiden, sollte selbst nachweisen können, dass dieser Maßstab unabhängig von der politischen Couleur des Kriegsherrn funktioniert. Solange die gleiche Rechtsfigur – Angriff ohne UN-Mandat, mit Verweis auf Prävention oder Nothilfe begründet – im einen Fall als Randnotiz und im anderen Fall als Menetekel behandelt wird, bleibt von dem Anspruch auf ein objektives Korrektiv wenig übrig.

Übrig bleibt eine Elle, die sich je nach Akteur dehnt oder verkürzt – und das ist am Ende genau jene Beliebigkeit, vor der Kermani die Rekruten eigentlich warnen wollte! Damit hat er eine möglicherweise gut gemeinte Rede in sein Gegenteil verkehrt, als ihm bewusst wurde, dass es solche Fälle, wie er sie eigentlich beschreiben wollte, in der Vergangenheit schon gab. Angst vor der eigenen Courage, könnte man konstatieren. Weshalb er vermutlich auch vergaß, den grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren während der Corona-Krise zu erwähnen und die Diskussion um die erzwungene mRNA-Behandlung von Soldaten.

Bild: Screenshot von Sonneborns x.com-Beitrag

Link zur Originalveröffentlichung.

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