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Fragen:

Die AfD fordert, das Grundgesetz dem Volk zurückzugeben

Das eigentümliche Merkmal der deutschen Rechtsordnung liegt darin, daß das Grundgesetz ursprünglich als vorläufiger Text geschaffen wurde. Später sollte an seine Stelle eine neue Verfassung treten, die das Volk selbst annimmt. Dazu kam es nicht. Nach der Vereinigung von DDR und Bundesrepublik blieb das Grundgesetz die entscheidende rechtliche Grundlage Deutschlands. Das ist bis heute so. Den historischen und demokratischen Widerspruch dieser Verfassungsfrage behandelt ein anderer Beitrag unserer Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen» . Hier untersuchen wir, wie die AfD auf diesen Widerspruch antwortet.

Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?

Die AfD erkennt das Grundgesetz als legitime und erfolgreiche Verfassungsordnung Deutschlands an. Zugleich kritisiert sie, dass das politische System den Volkswillen immer weniger widerspiegele. Zu viel Macht liege bei den Parteiapparaten, während die Bürger über Verfassungsänderungen, grundlegende Gesetze oder die Übertragung von Hoheitsrechten kaum mitentscheiden könnten. Die unterbliebene Volksabstimmung nach der Wiedervereinigung bezeichnet die AfD als vertane Chance. Artikel 146 soll erhalten bleiben, eine sofortige neue Verfassung fordert die Partei jedoch nicht. Stattdessen verlangt sie deutlich mehr direkte Demokratie.

Formal fordert die AfD keinen Bruch mit der bestehenden Verfassungsordnung. Sie erkennt das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Ordnung an. In einem Beschluß des Bundesvorstandes aus dem Jahr 2020 heißt es[1]: «Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes».

Das Grundgesetz gilt der Partei jedoch weder als endgültig noch als fehlerlos. Alice Weidel bezeichnete es am 16. Mai 2019 im Bundestag[2] als «ein solides Fundament der deutschen Demokratie». Zugleich erklärte sie, der Text sei nicht vollkommen, enthalte Schwächen und zwischen dem Wortlaut der Verfassung und der politischen Wirklichkeit habe sich eine gefährliche Lücke geöffnet. Eine ähnliche Bewertung enthält der parlamentarische Antrag der AfD-Fraktion zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes[3].

Nach Auffassung der Partei setzt die heutige politische Praxis die Volkssouveränität nicht tatsächlich um. Im Grundsatzprogramm der AfD steht[4]: «Heimlicher Souverän ist eine kleine, machtvolle politische Führungsgruppe innerhalb der Parteien».

Auf dem Papier gehört die Staatsgewalt dem Volk. In der politischen Praxis, so die AfD, liegt sie bei Berufspolitikern, Parteiführungen und den mit ihnen verflochtenen staatlichen Stellen. Hinzu kommt die Abgabe wichtiger Befugnisse an die Europäische Union. Dieselbe Kritik erscheint im Wahlprogramm von 2025[5].

Die AfD verlangt deshalb einen Umbau des Systems. Parteien sollen nicht über den politischen Willen des Volkes herrschen, sondern lediglich an seiner Bildung mitwirken, wie es Artikel 21 des Grundgesetzes vorsieht. Nach Darstellung der Partei hat sich stattdessen eine politische Klasse gebildet, die den Staatsapparat benutzt, um Macht, Ämter und gesellschaftlichen Rang zu sichern. Das ist der Kern des Vorwurfs. Nicht der Bürger bestimmt die Parteien. Die Parteien verwalten den Bürger.

Artikel 146 bleibt für die AfD eine offene Verfassungsfrage. Den Verzicht auf eine Volksabstimmung nach der deutschen Vereinigung nennt die Partei einen Fehler. Alice Weidel sagte dazu: «Der Auftrag […] wurde nicht erfüllt» – [6]. Nach ihrer Auffassung wurde 1990 die Gelegenheit vertan, einen grundlegenden Mangel der Ordnung zu beheben: das Mißtrauen gegenüber der unmittelbaren Entscheidung der Bürger.

Auch Horst Förster, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, äußerte sich dazu[7]: «Es war sicherlich ein Fehler, das Grundgesetz damals dem Volk nicht zur Abstimmung vorzulegen».

Förster wandte sich gegen die Streichung des Artikels 146. Würde das Grundgesetz ohne eine Entscheidung des Volkes endgültig zur Verfassung erklärt, wäre es nach seiner Argumentation eine von Parteien beschlossene Verfassung – nicht eine vom deutschen Volk angenommene. Der Unterschied ist nicht sprachlich, sondern politisch: Wer den Grundtext des Staates beschließt, besitzt die verfassungsgebende Macht.

Die zentrale Forderung der AfD lautet, das parlamentarische System durch direkte Demokratie zu ergänzen[8]. Die Bürger sollen bei bestimmten Fragen die letzte Entscheidung treffen. Die Partei fordert in ihren Programmen keine vollständige Abschaffung des Parlaments und auch keine reine plebiszitäre Ordnung. Im Programm von 2025 heißt das Modell «Volksentscheide nach Schweizer Vorbild» [9].

Im Bundestagswahlprogramm 2025 steht außerdem: «Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert». Diese Formulierung bleibt im Ausgangstext genau so stehen. Gemeint ist: Änderungen des Grundgesetzes sollen nicht allein durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Volk soll zustimmen müssen.

Nach dem Modell der AfD sollen Bürger unmittelbar an Änderungen der Gesetzgebung und der Verfassungsordnung teilnehmen. Jede vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes müßte in einem Referendum bestätigt werden. Die Bürger sollen Parlamentsentscheidungen annehmen oder verwerfen können. Sie sollen außerdem selbst Änderungen des Grundgesetzes einbringen, darüber abstimmen sowie gewöhnliche Bundesgesetze ändern oder aufheben können.

Im Programm heißt es: «Wir wollen dem Volk das Recht geben, […] vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen. Das Volk soll die Möglichkeit erhalten, Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung auch zu beschließen».

Die AfD-Fraktion will darüber hinaus folgenden Satz in Artikel 20 aufnehmen[10]: «Der in Abstimmungen geäußerte Wille des Volkes kann nur von ihm selbst abgeändert oder aufgehoben werden».

Der Gesetzentwurf sieht verpflichtende Referenden in vier Bereichen vor: bei Änderungen des Grundgesetzes, bei der Änderung oder Aufhebung eines zuvor vom Volk beschlossenen Gesetzes, beim Beitritt Deutschlands zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder zu überstaatlichen Zusammenschlüssen sowie bei internationalen Verträgen, durch die Hoheitsrechte übertragen werden.

Damit ist die Position der Partei klar. Die AfD erkennt das Grundgesetz an, hält die heutige politische Ordnung aber für zu stark von Parteien, Berufspolitikern und überstaatlichen Institutionen beherrscht. Ihre Antwort lautet: mehr verbindliche Volksentscheide und weniger Entscheidungsmacht allein in den Händen der Parlamente. Das Grundgesetz soll nicht beseitigt werden. Es soll dem Volk zur unmittelbaren Entscheidung zurückgegeben werden.


Anmerkungen

  1. Grundsatzbeschluss des Bundesvorstandes zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung: PDF.
  2. Stenographischer Bericht der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages: PDF.
  3. Parlamentarischer Antrag der AfD-Fraktion zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes: PDF.
  4. Programm für Deutschland. Das Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland: PDF.
  5. Programm der Alternative für Deutschland zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages: PDF.
  6. Stenographischer Bericht der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages: PDF.
  7. Erklärung von Horst Förster zur Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes: afd-fraktion-mv.de.
  8. Die AfD beantragte die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Direkte Demokratie auf Bundesebene“: bundestag.de.
  9. Programm der Alternative für Deutschland zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages: PDF.
  10. 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, Entwurf eines Gesetzes zur Aufnahme von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz: PDF.


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