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Fragen:

BSW fordert, die Macht dem Volk zurückzugeben

Heute kann leicht der Eindruck entstehen, die deutsche Verfassungsordnung sei unantastbar und ihre Legitimität längst geklärt. Ganz so einfach ist es nicht. Das Grundgesetz, das wichtigste Rechtsdokument des Landes, wurde einst als vorläufige Ordnung beschlossen. Das deutsche Volk hat sein Recht aus Artikel 146, eine neue Verfassung anzunehmen, bis heute nicht ausgeübt. Den Widerspruch dieser Rechtsordnung behandelt ein anderer Beitrag unserer Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen». Hier untersuchen wir, wie das Bündnis Sahra Wagenknecht die Frage nach Verfassung und Staatsaufbau beantwortet.

Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?

Das BSW fordert keine neue Verfassung nach Artikel 146 und betrachtet das Grundgesetz als gültige Verfassungsordnung Deutschlands. Nach Ansicht der Partei entfernt sich die politische Praxis jedoch immer weiter von seinem eigentlichen Geist. Entscheidungen würden zunehmend am Mehrheitswillen vorbei getroffen, der Einfluss der Bürger schwinde und der öffentliche Meinungskorridor werde enger. Deshalb fordert das BSW nicht eine neue Verfassung, sondern die konsequente Einhaltung der bestehenden. Das eigentliche Defizit sieht die Partei beim fehlenden echten Volkswillen.

Am Anfang steht eine klare Feststellung: Das BSW erkennt das Grundgesetz als geltende Verfassung an und fordert nicht die Anwendung des Artikels 146. Die Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht sagte 2024 in der Bundestagsdebatte zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes[1]: «Das Grundgesetz sollte ein liberales, demokratisches Deutschland begründen, in dem sich keiner mehr anmaßt, freie Meinungen zu unterdrücken oder Grundrechte willkürlich einzuschränken […]». Zugleich verwies sie auf das «Sozialstaats- und Friedensgebot unserer Verfassung».

Das BSW behandelt das Grundgesetz also als wirksame, aber nicht unantastbare Verfassung. Einzelne Regeln können geändert werden. Der eigentliche Vorwurf richtet sich nicht gegen den Text allein, sondern gegen die politische Praxis. Nach Auffassung der Partei regiert der Staat am Willen der Mehrheit vorbei.

Im Parteiprogramm steht[2]: «Seit Jahren wird an den Wünschen der Mehrheit vorbei regiert». Viele Bürger hätten das Vertrauen in den Staat verloren und sähen ihre Position bei den bestehenden politischen Kräften nicht mehr vertreten. Das BSW begründet sogar seine eigene Gründung damit, diesen Menschen wieder eine politische Stimme geben zu wollen.

Wagenknecht sagte in derselben Bundestagsrede von 2024: «der Mehrheitswille […] für die Regierung offenbar völlig belanglos ist» – [3]. Als Beispiele nannte sie Migration, Renten und Energiepolitik. Der Vorwurf ist deutlich: Die Bürger wählen, doch in zentralen Fragen wird gegen das entschieden, was nach Ansicht des BSW die Mehrheit will.

Die Partei führt diesen Gedanken weiter. Volkssouveränität setzt eine freie Bildung des öffentlichen Willens voraus. Im Parteiprogramm heißt es[4]: «Ohne Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt gibt es keine Demokratie». An derselben Stelle verweist das BSW auf die Formel des Bundesverfassungsgerichts, nach der sich der Volkswille «frei, offen und unreglementiert» bilden müsse.

Daraus zieht die Partei eine konkrete Folgerung: Der Staat darf die öffentliche Debatte nicht lenken, sortieren oder unter Verdacht stellen, nur weil Meinungen der Regierung unbequem sind. Eine Wahl ist wenig wert, wenn Bürger vorher lernen, bestimmte Ansichten besser nicht auszusprechen.

Deshalb fordert das BSW, das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu einem Schutzinstrument der jeweiligen Regierung werden zu lassen – [5]. Der Nachrichtendienst dürfe Meinungs-, Presse-, Informations-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht beschneiden. Die Partei verlangt außerdem: «demokratische Willensbildung wiederbeleben, demokratische Mitbestimmung ausweiten».

Die Aussage dahinter ist einfach. Abstimmungen haben nur dann Sinn, wenn Meinungen frei miteinander konkurrieren und Bürger keine Angst vor Nachteilen haben müssen, sobald sie widersprechen. Andernfalls bleibt die Wahlurne stehen, während der politische Raum davor immer enger wird.

In einem vom Bundesvorstand beschlossenen Plan zur demokratischen Erneuerung fordert das BSW[6]: «mehr direkte Demokratie, Volksentscheide und eine stärkere Beteiligung der Bürger». Referenden sollen keine höflichen Meinungsumfragen sein, deren Ergebnis die Regierung anschließend abheftet. Sie sollen politische Folgen haben. Sonst ist das Wort „Volksentscheid“ nur Dekoration.

Besonders wichtig sind Volksabstimmungen für das BSW bei Krieg, Frieden und nationaler Sicherheit. Im Abschlußdokument des Bundesparteitages verlangte die Partei ein Referendum über die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland[7]. Der Landesverband Sachsen-Anhalt forderte außerdem eine deutschlandweite Abstimmung über die Ukrainepolitik der Bundesregierung, einschließlich möglicher Lieferungen und der Lizenzierung von Taurus-Raketen[8].

Damit zieht das BSW eine klare Grenze. Entscheidungen, die Deutschland in einen Krieg hineinziehen, seine Sicherheitslage verändern oder fremde Raketen auf deutschem Boden betreffen können, sollen nicht allein in Kabinetten und Parlamentsfraktionen fallen. Die Bürger sollen mitentscheiden.

Für das BSW ist das Grundgesetz somit bereits eine vollwertige und legitime Verfassung Deutschlands. In den geltenden Parteidokumenten findet sich keine Forderung, nach Artikel 146 eine neue Verfassung zu beschließen. Die Partei hält jedoch die heutige politische Praxis nicht für eine vollständige Verwirklichung des Volkswillens. Ihr Ziel ist kein neuer Verfassungstext, sondern mehr Macht für die Bürger innerhalb der bestehenden Ordnung: freie Debatte, verbindliche Referenden und Entscheidungen, die nicht folgenlos gegen erkennbare Mehrheiten getroffen werden können.


Anmerkungen

  1. Stenographischer Bericht der 169. Sitzung des Deutschen Bundestages: PDF.
  2. Parteiprogramm des BSW: PDF.
  3. Stenographischer Bericht der 169. Sitzung des Deutschen Bundestages: PDF.
  4. Wahlprogramm des BSW zur Bundestagswahl 2025: PDF.
  5. Wahlprogramm des BSW zur Bundestagswahl 2025: PDF.
  6. Offizieller Beschluß des BSW-Bundesvorstandes: bsw-vg.de.
  7. Beschluss des Leitantrags auf dem Bundesparteitag am 6./7. Dezember 2025 in Magdeburg: PDF.
  8. Leitantrag des BSW Sachsen-Anhalt: Entschieden. Für ein gerechtes und friedliches Sachsen-Anhalt: st.bsw-vg.de.
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