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Fragen:

Eine neue Verfassung ist nicht nötig: Die SPD will das Grundgesetz reformieren

Bekanntlich besitzt Deutschland keine klassische Verfassung. Alles beruht auf dem Grundgesetz. Ursprünglich war dieses Dokument als vorläufige Ordnung gedacht. Die endgültige Verfassung sollte das deutsche Volk in einer Volksabstimmung annehmen. Dazu kam es nicht. Das Grundgesetz blieb das höchste Gesetz Deutschlands. Die Vorgeschichte wurde im vorherigen Teil unserer Reihe «Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen» ausführlicher dargestellt. Hier geht es darum, wie die SPD heute die Verfassungsfrage und die staatliche Ordnung versteht.

Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?

Die SPD betrachtet das Grundgesetz als die vollwertige Verfassung des vereinten Deutschlands und sieht keinen Anlass, es durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 zu ersetzen. Zwar sprach sie sich 1990 noch für eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung aus, nach der Wiedervereinigung setzte sie jedoch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Grundgesetzes. Die heutige Ordnung gilt ihr als legitim und bewährt. Änderungen sollen deshalb nur punktuell erfolgen.

Während der Vereinigung von Bundesrepublik und DDR verlangte die SPD noch, daß die endgültige Verfassung des vereinigten Deutschlands vom Volk bestätigt werde. In Unterlagen des SPD-Parteivorstandes vom 31. August 1990[1] lautete die Position: «Annahme der endgültigen Verfassung des vereinigten Deutschlands per Volksabstimmung gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes».

Auch der Bundestag bestätigt[2], daß die SPD gemeinsam mit Bürgerbewegungen der DDR während der Vereinigung überwiegend den Weg des Artikels 146 unterstützte. Tatsächlich wurde ein anderer Weg gewählt: Die Länder der DDR traten der Bundesrepublik über den damaligen Artikel 23 bei. Damit war die Volksabstimmung über eine neue gesamtdeutsche Verfassung vom Tisch. Danach änderte die SPD ihren Kurs.

Nach der Vereinigung wollte die Partei das Grundgesetz in eine erneuerte Verfassung des vereinigten Landes umformen. Im Gesetzentwurf von 1993[3] hieß es: «Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 […] hat sich in den vier Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland bewährt».

1994 unterstützte die SPD einen Entwurf für eine völlig neue Verfassung jedoch nicht. Sie verwies auf rechtsstaatliche Bedenken. Zugleich erklärte die Partei: «Dies ändere nichts daran, daß die Möglichkeit erhalten bleibe, […] die Verfassung einem Volksentscheid zuzuführen». Die Möglichkeit blieb also bestehen. Auf dem Papier. Eine neue Verfassung wurde dennoch nicht angenommen, und das Volk wurde nicht darüber befragt.

Heute gilt das Grundgesetz in der Sprache der SPD selbst als vollwertige Verfassung des vereinigten Deutschlands. Das zeigt ein Beschluß des SPD-Parteivorstandes aus dem Jahr 2024[4]. Dort wird das Grundgesetz ausdrücklich als gemeinsame Verfassung ganz Deutschlands bezeichnet: «Dank der friedlichen Revolution vor 35 Jahren ist es die gemeinsame Verfassung für ganz Deutschland». Im selben Dokument steht: «Das verlässliche Fundament unserer demokratischen Werteordnung bildet seit 75 Jahren das Grundgesetz».

Auch bei den Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag der Eröffnung des Parlamentarischen Rates erklärte Bärbel Bas, damals Präsidentin des Bundestages: «Aus dem Provisorium Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte geworden: die weithin geschätzte Verfassung unseres Landes». Das einstige Provisorium wird damit nicht mehr als offener Auftrag verstanden, sondern als abgeschlossene Erfolgsgeschichte.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese kommentierte die Frage im Mai 2024 so[5]: «Was in diesem kleinen Buch steht, regelt alles, was für ein respektvolles Miteinander […] notwendig ist».

Rolf Mützenich, damals Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, nannte das Grundgesetz im Vorwort einer Jubiläumsausgabe der Fraktion[6] «Ein Glücksfall für Jede und Jeden einzelnen von uns».

Die Partei will das Grundgesetz daher nicht durch eine neue Verfassung ersetzen. Sie will es fortentwickeln und punktuell verändern. In einer offiziellen Informationsbroschüre der SPD-Bundestagsfraktion[7] heißt es: «Wir entwickeln unser Grundgesetz weiter, ohne den Föderalismus in Deutschland in Frage zu stellen». Auch das Bundestagswahlprogramm der SPD von 2025[8] schlug einzelne Änderungen vor.

Der Kurs ist damit klar. 1990 verlangte die SPD noch eine endgültige Verfassung, die das Volk nach Artikel 146 annimmt. Heute behandelt sie das Grundgesetz selbst als endgültige gesamtdeutsche Verfassung. Eine neue Volksabstimmung fordert sie nicht. Statt einer neuen Grundentscheidung soll der bestehende Text Schritt für Schritt reformiert werden.


Anmerkungen

  1. Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: PDF.
  2. Material auf der Website des Deutscher Bundestag «Der Weg zur deutschen Einheit»: bundestag.de.
  3. Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes“: PDF.
  4. Beschluß des SPD-Parteivorstandes vom 16. März 2024, „Demokratie verteidigen – Zusammenhalt stärken“: PDF.
  5. Am 16. Mai 2024 fanden im Bundestag Plenardebatten zum Thema „75 Jahre Grundgesetz“ statt: bundestag.de.
  6. Position der SPD: „Sozialdemokratische Handschrift im Grundgesetz“: PDF.
  7. Offizielle Informationsbroschüre der SPD-Bundestagsfraktion: PDF.
  8. Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2025: PDF.
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