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"Sozialismus" und "Individualismus". Teil III – Vom Bürger zum Staat und wieder zurück
Think Tank 1-09-2026, 09:00
von Dr. Klaus Maurer
Wir haben in den beiden ersten Teilen über Staat, Staatsgewalt, Demokratie, Freiheit und die Frage gesprochen, woher staatliche Macht ihre Berechtigung bekommt. Jetzt kommt noch eine weitere entscheidende praktische Frage:
Was passiert, wenn diejenigen, die Macht ausüben, ihre Macht nicht mehr richtig begrenzen?
Teil I: Ist wirklich der Kapitalismus schuld?
Teil II: Wie viel Freiheit bleibt dem Einzelnen?
Zweifellos brauchen wir einen Staat. Wir brauchen einheitliches Recht für alle in einem definierten Gebiet. Wir brauchen gebietskörperschaftliches Recht. Wir brauchen Polizei, Gerichte, Straßen, Schulen, Krankenhäuser, Energieversorgung, Verteidigung und Regeln für unser Zusammenleben. Niemand möchte in einem Land leben, in dem jeder tun kann, was er will, und am Ende der Stärkere gewinnt.
Aber genau deshalb brauchen wir Regeln auch für den Staat selbst.
Denn ein Staat hat eine besondere Macht: Er kann Gesetze erlassen, Steuern verlangen, Genehmigungen erteilen oder verweigern, Betriebe kontrollieren, Bußgelder verhängen und notfalls Gewalt anwenden. Der einzelne Bürger kann das nicht.
Deshalb muss die Frage erlaubt sein: "Wer kontrolliert diejenigen, die uns kontrollieren?"
Macht braucht Gegengewichte
Die Antwort des modernen Rechtsstaates heißt zunächst: Gewaltenteilung. Die Macht soll nicht allein in einer Hand liegen. Legislative, Exekutive, Judikative. Das klingt selbstverständlich. Ist es aber nicht. Deshalb braucht ein freier Staat Gegengewichte.
Ein Staat muss deshalb mehr können als nur Macht verteilen. Er muss dem Bürger Möglichkeiten geben, sich gegen Macht zu wehren.
Der Bürger darf kein Bittsteller sein
Nehmen wir nochmal einen kleinen Handwerksbetrieb. Der Unternehmer möchte seine Werkstatt erweitern. Damit beginnt möglicherweise ein langer Weg: Bauamt, Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Umweltbehörde, Arbeitsschutz, eventuell Brandschutz, Wasserbehörde und weitere Stellen. Jede Behörde hat ihre Aufgabe. Das Problem entsteht dort, wo aus vielen sinnvollen Regeln ein undurchschaubares Netz wird. Der Unternehmer weiß irgendwann nicht mehr:
Was darf ich überhaupt noch und was kann ich alles "falsch" machen? Und noch mehr: Wer entscheidet eigentlich darüber, ob ich es darf?
An genau dieser Stelle entscheidet sich ganz praktisch, ob ein Staat wirklich ein Rechtsstaat ist. Ein Rechtsstaat darf nicht nur auf dem Papier gleiche Rechte garantieren. Der Bürger muss diese Rechte auch praktisch wahrnehmen können.
Subsidiarität: Entscheidungen so nah wie möglich am Menschen
Hier kommt ein zweiter Gedanke hinzu: Subsidiarität. Das Wort klingt kompliziert. Die Idee ist einfach: Was der Einzelne selbst entscheiden kann, soll der Staat ihm nicht abnehmen.
Und: Was eine Gemeinde selbst regeln kann, soll nicht das Bundesland oder der Bund regeln müssen. Was auf Landesebene geregelt werden kann, soll nicht auf der Bundesebene oder der "EU"-Ebene entschieden werden.
Warum sollte eine Gemeinde in Brandenburg beispielsweise auf eine Entscheidung aus Berlin warten müssen, wenn es um eine rein örtliche Frage geht?
Warum sollte der Bund festlegen, was die Menschen vor Ort besser entscheiden können?
Natürlich gibt es Aufgaben, die nur gemeinsam funktionieren.
Außenpolitik, äußere und innere Sicherheit sind berechtigterweise Bundesaufgaben.
Bei großen Verkehrswegen, der Energieversorgung oder bestimmten Umweltfragen kann eine übergeordnete Ebene notwendig sein. Aber die Grundidee bleibt:
Die höhere Ebene soll nur das übernehmen, was die niedrigere Ebene nicht vernünftig selbst erledigen kann. Das stärkt nicht nur die Gemeinden. Es stärkt auch den Bürger.
Denn je näher eine Entscheidung am Menschen getroffen wird, desto leichter kann er fragen:
"Warum habt ihr das so entschieden?" Und desto leichter kann er die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Demokratie ist mehr als alle vier Jahre ein Kreuz
Eine Demokratie besteht nicht nur aus Wahlen. Natürlich sind Wahlen sinnvoll. Aber zwischen zwei Wahlen passiert sehr viel. Gesetze, Verordnungen, Steuern – alles ändert sich mit der Zeit.
Behörden treffen Entscheidungen. Große Unternehmen können monopolartige Marktmacht entwickeln. Neue Technik verändert unser Leben.
Oft wird eine politische Entscheidung getroffen, bevor der Bürger überhaupt versteht, was eigentlich passiert. Deshalb brauchen wir neben der repräsentativen Demokratie auch direkte Beteiligungsmöglichkeiten. Volksbegehren und Volksentscheide können dabei eine Rolle spielen. Aber auch Bürgerinitiativen, Petitionen, kommunale Bürgerentscheide und öffentliche Anhörungen.
Das Ziel ist natürlich nicht, jeden politischen Kleinkram zur Volksabstimmung auf Bundesebene zu machen. Das wäre wenig sinnvoll. Es geht darum:
"Kann das Volk bei Gesetzen oder grundlegenden Entscheidungen tatsächlich eingreifen beziehungsweise korrigieren, wenn seine gewählten Vertreter einen anderen Weg einschlagen?"
Das ist ein wichtiges Gegengewicht gegen politische Macht.
Ohne freie Informationen funktioniert Demokratie nicht
Damit Menschen entscheiden können, müssen sie wissen, was tatsächlich passiert. Eine Demokratie braucht deshalb eine freie Presse. Aber "freie Presse" bedeutet mehr als nur die Freiheit einiger großer Medienunternehmen oder zwangsfinanzierte staatstreue und staatsnahe Medien. Eine freie Gesellschaft braucht möglichst viele unterschiedliche Stimmen. Der Bürger muss verschiedene Meinungen und Regierung und Opposition, Experten und Kritiker.
Mehrheiten und Minderheiten gleichermaßen hören können, ohne Denk- und Redeverbote, um sich schließlich selbst eine Meinung bilden zu können.
Das bedeutet auch: Eine Demokratie muss Widerspruch aushalten können.
Wer ständig behauptet, seine Meinung sei die einzig zulässige, schwächt und zerstört Demokratie. Eine freie Gesellschaft sollte nicht fragen: "Darfst du diese Meinung haben?"
Sondern: "Ist diese Meinung mit Recht und Gesetz vereinbar?" – Damit ist sie legitim und damit darf jeder sie öffentlich vertreten!“
Der wichtigste Schutz: das Recht gegen den Staat
Vielleicht ist der Kern eines Rechtsstaates, dass nicht nur, wenn zwei Bürger miteinander streiten, sie vor Gericht gehen können, sondern auch der Bürger mit dem Staat streiten kann. Dann muss ebenfalls ein unabhängiges Gericht entscheiden können.
Der Bürger darf nicht darauf angewiesen sein, dass die Behörde selbst zugibt, einen Fehler gemacht zu haben. Deshalb ist der Rechtsschutz gegen staatliche Entscheidungen so wichtig.
Eine Behörde sollte nicht gleichzeitig Ankläger, Richter und Vollstrecker sein.
Sie muss ihre Entscheidung begründen, der Bürger muss die Begründung überprüfen lassen können und ein Gericht muss im Ernstfall sagen dürfen:
„Nein. Staat, hier hast du deine Befugnisse überschritten.“ Das ist keine Schwächung des Staates. Das ist Rechtsstaatlichkeit und die gilt auch im Bereich der Wirtschaft. Der Staat muss auch wirtschaftliche Macht begrenzen.
Damit kommen wir zu einem Thema zurück, das uns bereits im ersten Teil beschäftigt hat.
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