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"Sozialismus" und "Individualismus". Teil IV: Kapitalismus und Marktmacht.

Think Tank Gestern, 09:00

von Dr. Klaus Maurer

Ein freier Markt funktioniert nur dann wirklich frei, wenn Menschen auch tatsächlich am Markt teilnehmen können. Was nützt einem kleinen Unternehmen die formale Freiheit, wenn ein riesiger Konzern seine Lieferanten unter Druck setzen kann, staatliche Förderprogramme besser nutzt, Steuerberater und Rechtsabteilungen beschäftigt, internationale Strukturen aufbaut und Konkurrenten notfalls einfach feindlich übernimmt beziehungsweise aufkauft? Dann entsteht eine merkwürdige Situation: Auf dem Papier haben alle "Freiheit". In Wirklichkeit haben manche ein gigantisches Monopol an wirtschaftlicher Macht.

Freiheit braucht Regeln, die auch für die Mächtigen gelten. Doch reicht die bestehende Rechtsordnung aus, um politische und wirtschaftliche Macht wirksam zu begrenzen?
Freiheit braucht Regeln, die auch für die Mächtigen gelten. Doch reicht die bestehende Rechtsordnung aus, um politische und wirtschaftliche Macht wirksam zu begrenzen?

Deshalb gehört Monopolbekämpfung zu einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Kartellbehörden müssen stark sein, stark genug, um wirtschaftliche Macht zu begrenzen. Nicht, weil große Unternehmen grundsätzlich schlecht wären. Sondern weil zu viel Macht – egal ob politische oder wirtschaftliche – die Freiheit anderer Menschen gefährdet. Das ist ein oft unterschätzter Punkt:

Freiheit braucht Wettbewerb. Und Wettbewerb braucht Regeln.

Brauchen wir dafür ein neues Grundgesetz?

Damit sind wir wieder bei unserer Ausgangsfrage. Wenn vieles in unserem Land nicht so funktioniert, wie es funktionieren sollte, gibt es grundsätzlich zwei Wege:

Der erste lautet:

"Die vorhandenen Rechtsgrundlagen sind im Wesentlichen ausreichend und müssen nur angewendet, ausgeschöpft beziehungsweise genutzt werden."

Der zweite lautet:

"Die vorhandenen Rechtsgrundlagen sind nicht ausreichend, eine Reformierbarkeit ist nicht realistisch beziehungsweise nicht gegeben und wir erstellen ein neues Grundgesetz/eine neue Verfassung."

Das Grundgesetz kennt beide Möglichkeiten. Es enthält zahlreiche Möglichkeiten, Gesetze und sogar das Grundgesetz selbst zu verändern.

Im Artikel 146 GG steht sinngemäß:

Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Damit sagt das Grundgesetz selbst:

Die bestehende Verfassungsordnung ist nicht zwangsläufig der Weisheit letzter Schluss beziehungsweise die letzte denkbare Form unserer Demokratie.

Das Volk kann grundsätzlich eine andere Verfassung beschließen.

Solange keine neue Verfassung auf diesem Weg zustande gekommen ist, ist natürlich das Grundgesetz geltendes Recht.

Was wir brauchen

Wir brauchen einen Staat, der seine eigenen Grundsätze wieder ernster nimmt, der seine Behörden kontrolliert, der kleine Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie erdrückt, der wirtschaftliche Macht begrenzt, der Gemeinden eigene Verantwortung lässt, der Minderheiten schützt, der Widerspruch aushält, der freie Informationen ermöglicht, der Gerichte unabhängig arbeiten lässt, der dort handelt, wo gemeinsames Handeln notwendig ist, und dort zurücktritt, wo der einzelne Mensch, die Familie, das Unternehmen oder die Gemeinde ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Von unten nach oben statt von oben nach unten. Ein Staat, der Volksbeteiligung ernst nimmt und der das Recht niemals mit Macht verwechselt.

Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zwischen einem starken Staat und einem mächtigen Staat: Ein mächtiger Staat kann vieles durchsetzen. Ein starker Staat kann dagegen seine eigene Macht begrenzen und damit viel mehr Kreativität, Gemeinsinn, Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative freisetzen. Und genau das ist die größere Stärke.

Der Bürger ist nicht für den Staat da. Der Staat ist für den Bürger da. Und wenn wir diesen Satz verinnerlicht haben, müssen wir uns im nächsten und letzten Teil eine letzte Frage stellen:

Wie müsste eine Verfassung aussehen, die diesen Grundsatz dauerhaft absichert?

Nicht nur auf dem Papier. Sondern so, dass auch ein kleiner Unternehmer, eine Familie, ein Arbeitnehmer oder ein ganz gewöhnlicher Bürger sagen kann:

„Ich weiß, welche Rechte ich habe. Ich weiß, wer entscheiden darf. Und ich weiß, was ich tun kann, wenn der Staat seine Grenzen überschreitet.“


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