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Was für ein wunderbarer Eid! – Der Amtseid nach Artikel 56 Grundgesetz. Teil I
Think Tank 10-08-2026, 11:51
von Dr. Klaus Maurer
Einleitung
Stellen wir uns einen Geschäftsführer vor, der den Eigentümern seines Unternehmens feierlich verspricht, ausschließlich in ihrem Interesse zu handeln. Er gelobt, den Betrieb zu schützen, seinen Wert zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Wenige Jahre später sind die Betriebskosten explodiert, wichtige Produktionsanlagen stillgelegt, die Belegschaft und die Gewinne drastisch reduziert und ein erheblicher Teil des erwirtschafteten Vermögens fließt in Projekte außerhalb des Unternehmens. Gleichzeitig erklärt der Geschäftsführer, all dies geschehe letztlich zum Wohl der Eigentümer der Firma.
Würde sich die Eigentümerversammlung nicht fragen, ob der Geschäftsführer noch alle Latten am Zaun hat? Würde man nicht Rechenschaft verlangen? Würde man nicht wissen wollen, ob die Entscheidungen tatsächlich "alternativlos" waren oder ob der ursprüngliche Auftrag bewußt torpediert und nicht wirklich verfolgt wurde?
Genau diese Fragen stellen heute Millionen Deutsche der politischen Führung in der BRD. Denn Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister übernehmen ihre Funktion nicht allein mit einer Unterschrift oder einer Ernennungsurkunde. Sie leisten einen Eid – einen Eid auf das Wohl des deutschen Volkes.
Dieser Eid ist weit mehr als eine feierliche Tradition. Er ist ein öffentliches Versprechen. Ein Versprechen, die eigene Kraft dem Nutzen des Volkes zu widmen, Schaden von ihm abzuwenden, das Grundgesetz zu achten und Gerechtigkeit zu üben.
Doch was geschieht, wenn offensichtlich ist, dass zwischen diesem Versprechen und der politischen Wirklichkeit eine wachsende Kluft entstanden ist? Wenn Milliarden ins Ausland fließen, während Brücken im eigenen Lande zerbröseln, Unternehmen mit Bürokratie und Steuerterror ins Ausland getrieben werden, Energie unbezahlbar wird und Rentner nach einem langen Arbeitsleben in Armut versinken und Flaschen sammeln müssen? Was ist ein solches Versprechen wert, wenn Kinderarmut überhandnimmt und der Mittelstand, jahrzehntelang Motor des Wohlstands, gezielt ausgepresst und zerstört wird?
Viele Menschen in unserem Land stellen sich die inzwischen rein rhetorisch gewordene Frage: "Dienen die politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre noch dem Maßstab des Amtseides, oder ist das Aufsagen des Eides nur noch ein Ticket, um danach in der Politik machen zu können, was man will, sich die Taschen vollzustopfen, nach dem Motto: "Nach mir die Sintflut‘?“
Wozu überhaupt ein Eid?
Ein Eid ist eine besonders feierliche Bekräftigung einer Erklärung. Derjenige, der einen Eid leistet, erklärt öffentlich, dass er seine Verpflichtungen nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen wird. Traditionell wurde der Eid vor Gott abgelegt ("So wahr mir Gott helfe."). Dieser religiöse Zusatz kann gemäß dem Grundgesetz auch weggelassen werden – niemand soll zum religiösen Bekenntnis genötigt werden. Der Kern eines Eides ist also nicht der religiöse Bezug, sondern die feierliche Selbstbindung.
Historisch gab es drei Hauptgründe für Eide.
Zum einen als Frage des Vertrauens. In früheren Jahrhunderten gab es kaum funktionierende Kontrollsysteme. Ein König konnte seine Beamten nicht ständig überwachen, sondern musste ihnen trauen können. Ebenso wollte jeder Heerführer, dass sich seine Offiziere auch in seiner Abwesenheit loyal verhalten. Richter konnten Aussagen oft nicht überprüfen und ein Eid vor Gericht sollte Vertrauen schaffen. Wer einen Eid brach, verlor nicht nur seine Ehre, sondern riskierte – nach damaliger Vorstellung – "Gottes Gericht". Der Eid war also eine Art moralischer Sicherheitsmechanismus.
Zum Zweiten hob ein Eid die persönliche Verantwortung hervor. Der Eid machte deutlich, dass derjenige nicht mehr als "Privatperson" handelt, sondern für ein Amt, welches mit Macht und Verantwortung verbunden ist. Deshalb schwören Richter, Soldaten, Regierungsmitglieder. Der Eid soll dem Betreffenden bewusst machen:
"Von jetzt an stehst Du in einer besonderen Pflicht gegenüber der Gemeinschaft."
Zum Dritten soll der Betreffende seine Haltung klar zum Ausdruck bringen, dass er das Amt über seine eigene – oder eine andere Person stellt. Das ist vermutlich der wichtigste Gedanke.
Der Bundeskanzler schwört deshalb nicht: "Ich werde meiner Partei dienen." oder "Ich werde meiner Regierung dienen.", sondern ausdrücklich: "… meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen …"
Damit wird klar zum Ausdruck gebracht, der Dienst steht über Parteipolitik, persönlichen Interessen oder Karriere. Das Amt gehört der Republik, nicht dem Amtsinhaber.
Deshalb sprechen Juristen von einer "moralischen Selbstbindung". Das funktioniert natürlich nur bei Menschen, die überhaupt ein Gewissen und eine Moral beziehungsweise Moralvorstellungen verinnerlicht haben.
Anhand der unendlich vielen Skandale von Politikern ist es heute offensichtlich, dass – wenn überhaupt – nur die wenigsten Politiker noch moralische Bindungen haben. Vielmehr kommen nur noch die gerissensten und unverfrorensten Lügner in Machtpositionen.
Es erwartet deshalb kaum noch ein Mensch in unserem Land, dass sich Politiker aus moralischen Gründen an einen Eid gebunden fühlen. Die meisten Menschen folgen eher dem Grundsatz:
"Bis zum Beweis des Gegenteils ist jeder Politiker im "BRD"-System ein professioneller Lügner und Betrüger."
Der Amtseid nach Artikel 56 Grundgesetz
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Der Wortlaut des Amtseides enthält mehrere eigenständige Verpflichtungen:
- die gesamte Kraft dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen,
- den Nutzen des deutschen Volkes zu mehren,
- Schaden vom deutschen Volk abzuwenden,
- das Grundgesetz zu wahren,
- die Bundesgesetze einzuhalten,
- die Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen,
- Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben.
Diesen Amtseid leisten Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister nach Artikel 56 des Grundgesetzes. Betrachtet man allein den Wortlaut, entsteht der Eindruck einer umfassenden persönlichen Verpflichtung gegenüber den Deutschen. Wer den Nutzen mehren und Schaden abwenden muss, scheint an einem klaren Maßstab gemessen werden zu können.
Aber was geschieht eigentlich, wenn offensichtlich ist, dass Regierungsentscheidungen genau das Gegenteil bewirken – dass wirtschaftlicher Schaden entsteht, Unternehmen aufgeben müssen, der Mittelstand schrumpft, die Staatsverschuldung wächst, Milliardenbeträge ins Ausland fließen oder Deutschland durch außenpolitische Entscheidungen zunehmend in Kriege hineingezogen wird?
Ein Eid, dessen Verletzung niemals gerichtlich festgestellt, noch nicht einmal überprüft werden kann, hat bei Funktionsträgern ohne Moral keinerlei bindende Wirkung.
Milliardenzahlungen ins Ausland
Beispiel: Finanzielle Leistungen der BRD an internationale Organisationen, Entwicklungshilfeprogramme, EU-Finanzierungsinstrumente oder Unterstützungsleistungen für andere Staaten.
Es ist offensichtlich, dass zunächst sämtliche finanziellen Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Deutschen genutzt werden müssen. Dies beinhaltet der Amtseid.
Jeder Euro, der unnötigerweise ins Ausland fließt, steht den Deutschen nicht mehr zur Verfügung. Damit entsteht den Deutschen ein Schaden. Das widerspricht ganz klar dem Amtseid. Das Wohl der Deutschen muss Vorrang haben. Ausnahmen sind unter Umständen Maßnahmen zur Existenzsicherung von Menschen bei außergewöhnlichen Notlagen im Ausland, Katastrophenhilfe, mehr nicht!
Waffenlieferungen an Staaten im Krieg
Waffenlieferungen an Staaten im Krieg, die noch nicht einmal der "NATO" oder der "EU" angehören, führen unmittelbar oder mittelbar dazu, die Deutschen in Kriege hineinzuziehen. Dadurch steigt das Risiko für die Sicherheit der Deutschen. Dies widerspricht der Verpflichtung, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Sozialpolitik und öffentliche Finanzen
Der zweckentfremdete Missbrauch der Mittel der Sozialversicherungssysteme ist klarer Rechtsbruch und widerspricht ebenfalls dem Amtseid, Schaden von den Deutschen abzuwenden.
Ausblick auf Teil II
Im nächsten Teil untersuchen wir, weshalb eine Verletzung des Amtseides nach geltender Rechtslage in der BRD grundsätzlich keine Straftat darstellt, welche Möglichkeiten der verfassungsrechtlichen Gestaltung mit dem gegenwärtigen Grundgesetz tatsächlich bestehen und warum viele Juristen zu diesem Thema eine strukturelle Besonderheit des Grundgesetzes sehen.
Den zweiten Teil dieses Artikels finden Sie unter diesem Link: Was für ein wunderbarer Eid! – Der Amtseid nach Artikel 56 Grundgesetz – Teil II
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