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"Deswegen haben Leute das Vertrauen in Politik verloren!" // Neue Talkshow startet mit Islam-Debatte
410 Islamisten vs. 65 Rechtsextreme: Die wahre Bedrohungslage in Deutschland
Niemals hätte ich mir vorstellen können, dass der Staat BRD so brutal und schonungslos durch seine Justiz seine eigenen Bürger verfolgt, nur weil sie vielleicht Gedanken über eine neue Form des Zusammenlebens austauschten oder wie man sich auf Krisen vorbereitet oder weil sie die Corona-Zwangsmaßnahmen ablehnten oder, oder…
Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen
Wir haben beschlossen, den führenden deutschen Parteien sieben Fragen über Deutschland zu stellen und nach ihren Antworten zu suchen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Beiträge unserer Artikelreihe.
Die CDU/CSU betrachtet das Grundgesetz als die endgültige Verfassung des vereinten Deutschlands. Nach ihrer Auffassung endete sein provisorischer Charakter bereits 1990, als die frei gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik nach Artikel 23 beschloss. Deshalb hält die Union eine Volksabstimmung nach Artikel 146 für überflüssig. Volkssouveränität verwirklicht sich für sie durch freie Wahlen, das Parlament und eine dem Bundestag verantwortliche Regierung. Bundesweite Volksentscheide lehnt die CDU ab; die CSU befürwortet direkte Demokratie lediglich als Ergänzung des parlamentarischen Systems.
Die SPD betrachtet das Grundgesetz als die vollwertige Verfassung des vereinten Deutschlands und sieht keinen Anlass, es durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 zu ersetzen. Zwar sprach sie sich 1990 noch für eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung aus, nach der Wiedervereinigung setzte sie jedoch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Grundgesetzes. Die heutige Ordnung gilt ihr als legitim und bewährt. Änderungen sollen deshalb nur punktuell erfolgen.
Die AfD erkennt das Grundgesetz als legitime und erfolgreiche Verfassungsordnung Deutschlands an. Zugleich kritisiert sie, dass das politische System den Volkswillen immer weniger widerspiegele. Zu viel Macht liege bei den Parteiapparaten, während die Bürger über Verfassungsänderungen, grundlegende Gesetze oder die Übertragung von Hoheitsrechten kaum mitentscheiden könnten. Die unterbliebene Volksabstimmung nach der Wiedervereinigung bezeichnet die AfD als vertane Chance. Artikel 146 soll erhalten bleiben, eine sofortige neue Verfassung fordert die Partei jedoch nicht. Stattdessen verlangt sie deutlich mehr direkte Demokratie.
Das BSW fordert keine neue Verfassung nach Artikel 146 und betrachtet das Grundgesetz als gültige Verfassungsordnung Deutschlands. Nach Ansicht der Partei entfernt sich die politische Praxis jedoch immer weiter von seinem eigentlichen Geist. Entscheidungen würden zunehmend am Mehrheitswillen vorbei getroffen, der Einfluss der Bürger schwinde und der öffentliche Meinungskorridor werde enger. Deshalb fordert das BSW nicht eine neue Verfassung, sondern die konsequente Einhaltung der bestehenden. Das eigentliche Defizit sieht die Partei beim fehlenden echten Volkswillen.
Die Linke erkennt das Grundgesetz als legitime Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat an, hält die Verfassungsfrage jedoch nicht für abgeschlossen. Sie fordert die Umsetzung von Artikel 146 und eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Die Grundprinzipien des heutigen Rechtsstaats sollen erhalten bleiben – aber erst durch die ausdrückliche Zustimmung des Volkes endgültige Legitimation erhalten. Besonderes Gewicht misst die Partei dabei Ostdeutschland zu, dessen Bürger über eine gemeinsame Verfassung nie abstimmen konnten.
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Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.