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Liebe Leserinnen und Leser,

Patria Germania steht für einen verantwortungsvollen Patriotismus, der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung miteinander verbindet. Wir sind überzeugt: Eine lebendige Demokratie braucht offene Debatten, kritisches Denken und den Mut, auch schwierige Fragen anzusprechen.

Wir analysieren politische Entwicklungen, hinterfragen Entscheidungen und widmen uns Themen, die in der öffentlichen Diskussion häufig zu wenig Raum erhalten. Gemeinsam mit unseren Lesern suchen wir nach Antworten für eine starke, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Patria Germania versteht sich als Plattform für Menschen, die Verantwortung übernehmen, über die Zukunft unseres Landes nachdenken und sich mit eigenen Ideen an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen möchten. Wir freuen uns über Beiträge von Autoren, die nicht nur kritisieren, sondern auch nach Lösungen suchen und sich für die Zukunft unserer Heimat engagieren.

Wir laden alle ein, die mit Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eigenen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes beitragen möchten.

Fragen:

Frage 2: Zur Verfassung und zur staatlichen Ordnung

Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Warum wurde das Volk dann bis heute nicht gefragt?

Sieben Parteien, eine Verfassungsfrage – und sehr unterschiedliche Antworten darauf, was Volkssouveränität praktisch bedeutet. Deutschland lebt seit fast acht Jahrzehnten mit dem Grundgesetz, das die Funktion einer Verfassung übernommen hat, obwohl das deutsche Volk darüber nie in einer gesamtdeutschen Abstimmung entschieden hat. Dahinter steht eine Frage, die weit über juristische Begriffe hinausgeht: Wer entscheidet am Ende, was als Wille des Volkes gilt – das Volk selbst oder die Institutionen, die in seinem Namen handeln?

CDU/CSU hält die Verfassungsfrage für abgeschlossen

Die CDU/CSU betrachtet das Grundgesetz als die endgültige Verfassung des vereinten Deutschlands. Nach ihrer Auffassung endete sein provisorischer Charakter bereits 1990, als die frei gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik nach Artikel 23 beschloss. Deshalb hält die Union eine Volksabstimmung nach Artikel 146 für überflüssig. Volkssouveränität verwirklicht sich für sie durch freie Wahlen, das Parlament und eine dem Bundestag verantwortliche Regierung. Bundesweite Volksentscheide lehnt die CDU ab; die CSU befürwortet direkte Demokratie lediglich als Ergänzung des parlamentarischen Systems.

Eine neue Verfassung ist nicht nötig: Die SPD will das Grundgesetz reformieren

Die SPD betrachtet das Grundgesetz als die vollwertige Verfassung des vereinten Deutschlands und sieht keinen Anlass, es durch eine neue Verfassung nach Artikel 146 zu ersetzen. Zwar sprach sie sich 1990 noch für eine Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung aus, nach der Wiedervereinigung setzte sie jedoch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Grundgesetzes. Die heutige Ordnung gilt ihr als legitim und bewährt. Änderungen sollen deshalb nur punktuell erfolgen.

Die AfD fordert, das Grundgesetz dem Volk zurückzugeben

Die AfD erkennt das Grundgesetz als legitime und erfolgreiche Verfassungsordnung Deutschlands an. Zugleich kritisiert sie, dass das politische System den Volkswillen immer weniger widerspiegele. Zu viel Macht liege bei den Parteiapparaten, während die Bürger über Verfassungsänderungen, grundlegende Gesetze oder die Übertragung von Hoheitsrechten kaum mitentscheiden könnten. Die unterbliebene Volksabstimmung nach der Wiedervereinigung bezeichnet die AfD als vertane Chance. Artikel 146 soll erhalten bleiben, eine sofortige neue Verfassung fordert die Partei jedoch nicht. Stattdessen verlangt sie deutlich mehr direkte Demokratie.

BSW fordert, die Macht dem Volk zurückzugeben

Das BSW fordert keine neue Verfassung nach Artikel 146 und betrachtet das Grundgesetz als gültige Verfassungsordnung Deutschlands. Nach Ansicht der Partei entfernt sich die politische Praxis jedoch immer weiter von seinem eigentlichen Geist. Entscheidungen würden zunehmend am Mehrheitswillen vorbei getroffen, der Einfluss der Bürger schwinde und der öffentliche Meinungskorridor werde enger. Deshalb fordert das BSW nicht eine neue Verfassung, sondern die konsequente Einhaltung der bestehenden. Das eigentliche Defizit sieht die Partei beim fehlenden echten Volkswillen.

Die Linke hält die Verfassungsfrage für offen

Die Linke erkennt das Grundgesetz als legitime Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat an, hält die Verfassungsfrage jedoch nicht für abgeschlossen. Sie fordert die Umsetzung von Artikel 146 und eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Die Grundprinzipien des heutigen Rechtsstaats sollen erhalten bleiben – aber erst durch die ausdrückliche Zustimmung des Volkes endgültige Legitimation erhalten. Besonderes Gewicht misst die Partei dabei Ostdeutschland zu, dessen Bürger über eine gemeinsame Verfassung nie abstimmen konnten.

Das Referendum blieb Vergangenheit: Die Grünen bauen lieber das Grundgesetz um

Die Grünen haben ihre Position verändert. Anfang der 1990er Jahre forderten sie eine neue Verfassung und eine Volksabstimmung nach Artikel 146. Nachdem dieser Vorstoß im Bundestag scheiterte, änderte sich der Kurs. Heute bezeichnen die Grünen das Grundgesetz als tragfähiges Fundament von Demokratie und Rechtsstaat, das weiterentwickelt werden soll. Sie setzen auf punktuelle Verfassungsänderungen und die parlamentarische Demokratie. Die Idee einer neuen Verfassung verfolgen sie inzwischen vor allem auf europäischer Ebene – für eine Föderale Europäische Republik.

Das Grundgesetz hat sich bewährt: Die FDP läßt Artikel 146 auf dem Papier

Die FDP betrachtet das Grundgesetz als die gewachsene und legitime Verfassung des vereinten Deutschlands. Weder eine neue Verfassung nach Artikel 146 noch eine verfassungsgebende Versammlung hält sie für erforderlich. Zwar befürwortet die FDP Volksinitiativen und bundesweite Volksentscheide als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass auch die Mehrheit an Verfassung, Grundrechte und rechtsstaatliche Grenzen gebunden bleiben muss.

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