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Landeseinrichtungen für Geflüchtete müssen anpassungsfähig sein

Südschleswigsche Wählerverband 21-03-2026, 11:10

Das neue Konzept für die Unterbringung von Geflüchteten muss sich unter anderem daran messen lassen, wie flexibel es ist. Es muss vor allem bedacht werden, dass wir ausreichende Reserven einbauen. Denn die Zahlen kann man unmöglich voraussagen.


Sybilla Nitsch zu TOP 24 - Die Zukunft wichtiger Landeseinrichtungen sichern (Drs. 20/4192); Rede zu Protokoll gegeben

Die Bundeswehr will die Rantzau-Kaserne in Boostedt zurück. Das ist der Grund, dass die Landesregierung ihre Planungen für das Gelände verwerfen muss. Die Unterbringung von Geflüchteten hat an diesem Standort wohl keine Zukunft. Außerdem entfällt die Paketlösung; also die Nutzung eines Katastrophenschutzlagers sowie der Betrieb der Justizvollzugsschule in Boostedt.

Wie sieht das derzeit aus? Die bestehenden Mietverträge wurden über November 2028 bzw. 2030 nicht verlängert. Daraus ergibt sich ein sehr enger Zeitrahmen von zweieinhalb Jahren. Das heißt unter anderem, dass Neubauten nicht infrage kommen, denn sie sind in dieser Zeit wohl nicht zu realisieren.

Die Landesregierung muss unter diesem Zeitdruck also ganz neu planen: neue Standorte finden und entsprechende Finanzmittel bereitstellen. Dazu werden die entsprechenden Ausschüsse eingebunden; wie vor zwei Wochen geschehen. Allerdings blieben viele Fragen offen. Das finde ich sehr bedauerlich.

Die Landesregierung berichtete beispielsweise, dass an einem neuen Standortkonzept für die Unterbringung von Geflüchteten gearbeitet wird, das ab 2029 gelten soll. Wir gehen davon aus, dass wir das Konzept vorher zu sehen bekommen. Und zwar gerne, bevor wir es in der Presse lesen. Das sollte das Ziel sein.

Das neue Konzept muss sich unter anderem daran messen lassen, wie flexibel es ist. Es muss vor allem bedacht werden, dass wir ausreichende Reserven einbauen. Denn wenn uns die letzten Jahre etwas gelehrt haben, dann das: Die Zahlen der Geflüchteten kann man unmöglich voraussagen. Die aktuelle Weltlage lässt nicht vermuten, dass es weniger Flüchtlingsströme geben wird. Die Zahlen können stark ansteigen, aber eben auch fallen.

Entsprechende Strukturen müssen also sehr anpassungsfähig sein. Bereits jetzt sind so genannte Reserveplätze eingeplant. Ich würde gerne wissen, ob sich deren Zahl bewährt hat. Wenn in dieser Angelegenheit nämlich zu restriktiv geplant wird, rächt sich das. Das geht dann oftmals auf Kosten der Beschäftigten. Deren Einbindung halte ich für alternativlos, denn sie sind es schließlich, die Konzepte umsetzen. Die betroffenen Beschäftigten wünschen sich maximale Transparenz, damit sie wissen, woran sie sind.

Der Neubau der Justizvollzugsschule ist ein weiteres wichtiges Handlungsfeld, bei dem wir nicht viel Zeit verlieren dürfen. Hier gilt es auch zu betrachten, wie der Standort gelegen ist, um eine gute Anbindung für die Menschen in Ausbildung gewährleisten zu können. Es wird von einer zentralen Lage im Land gesprochen, daher sind die Möglichkeiten begrenzt.

Ich unterstütze die Forderung, dass etwaige Finanzmittel schon für 2027 eingeplant werden müssen, um zu gewährleisten, dass Justizvollzugsschule und Katastrophenschutzlager gute Standorte bekommen. Die Kostenbewertung sollte aber nicht der Landesregierung vorbehalten bleiben. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Landtag gute und wichtige Impulse geben kann. Darum muss ein entsprechendes Finanzierungskonzept rechtzeitig in den Fachausschüssen vorgelegt werden.

https://www.ssw.de/themen/landeseinrichtungen-fuer-gefluechtete-muessen-anpassungsfaehig-sein

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