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Cui bono? – Wer hat ein Interesse an einer dauerhaft eingeschränkten deutschen Souveränität? Teil II

Think Tank Gestern, 10:35

von Dr. Klaus Maurer

Den ersten Teil dieses Artikels finden Sie unter diesem Link: Cui bono? – Wer hat ein Interesse an einer dauerhaft eingeschränkten deutschen Souveränität? Teil I

Der Tag, an dem die nackte Realität spricht

Berlin, Herbst 2026. Es begann mit einer unscheinbaren Meldung in den Tageszeitungen. Die Russische Föderation hat den "Zwei-plus-vier-Vertrag" gekündigt und verlangt die Herausgabe der sowjetischen Besatzungszone Mitteldeutschland und des sowjetischen Besatzungssektors von Berlin. Des Weiteren hat die Russische Föderation erklärt, dass sie als Hoheitsmacht in den genannten Gebieten allen Menschen und Personen vollumfänglich weisungsbefugt ist. Wer ihre Anordnungen nicht ausführt oder sich entgegenstellt, begibt sich in eine Unrechtsposition und setzt sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus. In Moskau wird eine Militärgerichtsbarkeit eingerichtet, in Berlin soll eine Außenstelle der Militärstaatsanwaltschaft der russischen Armee eingerichtet werden.

Die Außenminister Hans-Dietrich Genscher (Bundesrepublik Deutschland) und Douglas Hurd (Großbritannien) während der Pressekonferenz der Außenminister zum Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Moskauer Hotel Oktjabrskaja.
Die Außenminister Hans-Dietrich Genscher (Bundesrepublik Deutschland) und Douglas Hurd (Großbritannien) während der Pressekonferenz der Außenminister zum Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Moskauer Hotel Oktjabrskaja.© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung/Reineke, Engelbert

Ein Thema, über das in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder "hinter vorgehaltener Hand" getuschelt wurde, für deren Publikation Menschen zu "Spinnern", zu "Idioten" und zu "Nazis" erklärt wurden, ist plötzlich auf der Tagesordnung.

Was zunächst wie gewöhnliche diplomatische Korrespondenz wirkte, entwickelt sich innerhalb weniger Wochen zum Gegenstand der wohl größten juristischen Untersuchung in der Geschichte der BRD. Historiker, Juristen und Verfassungsrechtler arbeiteten Tag und Nacht. Internationale Medien berichteten rund um die Uhr. Die zentrale Frage lautete nicht mehr, ob die BRD ein Instrument der Fremdherrschaft für die drei westlichen Besatzungsmächte war, sondern wer davon wusste und welche rechtliche Bedeutung resultierte.

Im Schatten der Akten und Gesetzestexte

Stellen wir uns vor, Historiker und Juristen würden aus gegebenem Anlass in einigen Wochen oder Monaten sich für die Gesetzestexte interessieren, die Volker Ludwig in seinem Gutachten zitiert hat und folglich hier schon genannt wurden. Es würden darüber hinaus Archive geöffnet und es würden Dokumente zu finden sein, die das ganze Ausmaß der Fremdherrschaft über die BRD sichtbar machen, nämlich dass die Exekutive, aber auch die Legislative und die Judikative fremdgesteuert waren und sind. Es würde nicht nur zeigen, wie die damaligen Akteure Kohl und Genscher die Deutschen belogen und betrogen haben mit der Aussage: "Deutschland" habe die "volle Souveränität".

Klar werden würde, dass die BRD ausschließlich die Legitimation der drei westlichen Besatzungsmächte hat. Sofern der Zweite Weltkrieg vorbei ist, gibt es keine Legitimation für eine Besatzung und dementsprechend für eine Besatzerverwaltung. Wie wir wissen, konnten die drei westlichen Besatzungsmächte die BRD nicht als Staat konzipieren, da es nicht möglich ist, dass Ausländer für andere Völker Staaten gründen. Deshalb gibt es auch kein Staatsvolk der BRD beziehungsweise keine Staatsangehörigkeit "BRD".

Demzufolge wird die Frage gestellt: Ist die BRD eine Verwaltung, die den Verfassungshochverrat in Deutschland organisiert, und was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland?

Wenn dann auch in den Mainstream-Medien die Wahrheit über die rechtlichen Grundlagen der BRD gesendet wird, müßte das bisherige Verständnis der deutschen Nachkriegsgeschichte grundlegend in Frage gestellt werden. Die eigentliche Sensation läge dabei in der juristischen Frage, welche Folgen sich daraus ergeben würden.

Müssten politische Entscheidungen, Verwaltungsakte oder Gesetze rückwirkend für ungültig erklärt werden? Welche Verantwortung tragen Funktionäre, die im Wissen um die Unrechtmäßigkeit des bestehenden Systems gehandelt haben? Wo endet die Verantwortung des Einzelnen, wenn er davon ausgeht, innerhalb einer rechtmäßigen staatlichen Ordnung gehandelt zu haben?

Ein Grundprinzip moderner Rechtsstaaten lautet, dass staatliche Funktionsträger an Recht und Gesetz gebunden sind. Ihr Handeln soll nicht auf persönlichen Überzeugungen basieren, sondern auf der gültigen Rechtsordnung. Sollte sich diese Rechtsordnung später als illegitim erweisen, stellt sich die schwierige Frage, welcher Vorwurf dem einzelnen Beamten daraus gemacht werden muss.

Juristen unterscheiden zwischen verschiedenen Ebenen:

  • Der Legitimität eines Systems;
  • Der Rechtmäßigkeit einzelner Handlungen; und:
  • der individuellen Verantwortung der Handelnden.

Wer nach geltendem Recht handelt und keine Kenntnis von einer möglicherweise übergeordneten, verborgenen Steuerung hat, muss anders bewertet werden als jemand, der bewusst rechtswidrige Weisungen ausführt. Gerade deshalb ist eine juristische Aufarbeitung sehr komplex.

Auch die Rolle der politischen Parteien gehört in einem solchen Szenario auf den Prüfstand. Haben Regierungen gegen die Interessen der Deutschen agiert und nur die Weisungen von Ausländern befolgt? Haben sie überhaupt einen eigenen politischen Gestaltungsspielraum besessen? Die Untersuchung müsste unterscheiden zwischen politischer Verantwortung und rechtlicher Verantwortung.

Ebenso muss die Verwaltung Gegenstand intensiver Untersuchungen sein. Und zwar mit der Frage, ob Beamte "machen konnten, was sie wollten", solange die ultimativen Vorgesetzten, die drei westlichen Besatzungsmächte, nicht einschreiten. Sie hätten dann innerhalb der ihnen bekannten Rechtsordnung gehandelt. In einem Rechtsstaat gilt grundsätzlich, dass Beamte an Gesetze und dienstliche Weisungen gebunden sind. Sollte sich die aktuelle Bewertung der BRD als Organisator des Verfassungshochverrates in Deutschland ändern, wäre gerade zu prüfen, inwieweit einzelne Amtsträger Kenntnis von den tatsächlich gültigen rechtlichen Gegebenheiten hatten oder haben konnten.

Eine unabhängige juristische Aufarbeitung muss deshalb Akten auswerten, Zeitzeugen hören, internationale Archive öffnen und sämtliche Behauptungen einer strengen juristischen und historischen Prüfung unterziehen.

Die Stunde der Juristen

Noch bevor Politiker Stellung beziehen konnten, meldeten sich freie und systemgebundene Staats- und Völkerrechtler zu Wort. Nicht politische Propaganda, sondern juristische Kategorien bestimmen plötzlich die Debatte. Welche Wirkung haben die bislang geleugneten und unbekannten internationalen Pflichten der BRD und ihrer Organe?

Können Handlungen von BRD-Stellen rückwirkend infrage gestellt werden?

Die Frage nach der Verantwortung

Besonders aufmerksam beobachtete die Öffentlichkeit die Reaktionen der Ministerialbeamten. In Anhörungen erklärten viele von ihnen übereinstimmend: "Wir haben stets auf Grundlage der Rechtslage gehandelt, wie sie uns bekannt war." Juristen diskutierten nun einen schwierigen Grundsatz: Kann jemand persönlich verantwortlich gemacht werden, wenn er innerhalb eines Systems handelt, dessen tatsächliche Grundlagen ihm unbekannt waren?

Die Antwort fiel keineswegs eindeutig aus. Konnte sich der Betroffene über die rechtlichen Grundlagen eigenverantwortlich informieren? Viele forderten eine vollständige Aufarbeitung sämtlicher Entscheidungswege.

Die etablierten Parteien unter Druck

Für die etablierten Parteien beginnt eine Phase beispielloser Selbstprüfung. Opposition und Regierung werfen sich gegenseitig vor, offensichtliche Indizien ignoriert zu haben. Untersuchungsausschüsse sichten Regierungsakten.

Wer von denjenigen, die uns als Entscheidungsträger präsentiert wurden, wird sich dazu bekennen, dass die BRD keines der drei Elemente der Drei-Elemente-Lehre erfüllt, ein Fremdherrschaftsinstrument ist, Entscheidungsträger ihre Weisungen aus dem Ausland erhalten haben und damit den Verfassungshochverrat in Deutschland organisiert haben?

Viele ehemalige Spitzenpolitiker werden sich verteidigen mit der Aussage, sie hätten stets nach bestem Wissen gehandelt und niemals Anlass gehabt, an der staatlichen Ordnung zu zweifeln.

Auch die Rolle des öffentlichen Dienstes geriet in den Mittelpunkt. In Talkshows und Fachzeitschriften wurde eine Frage immer wieder gestellt: Ist ein Beamter allein seinem unmittelbaren Dienstherrn verpflichtet? Oder muss er auch dann Verantwortung übernehmen, wenn sich Jahrzehnte später herausstellt, dass die politischen Voraussetzungen seines Handelns anders gewesen sein könnten als angenommen?

Die meisten Staatsrechtler warnten davor, vorschnelle Schuldzuweisungen auszusprechen. Ein funktionierender Rechtsstaat könne nur bestehen, wenn Beamte auf die Gültigkeit der geltenden Rechtsordnung vertrauen dürften.

Die Medien auf dem Prüfstand

Nicht nur Politik und Verwaltung geraten unter Druck. Auch große Medienhäuser müssen sich kritischen Fragen stellen. Warum waren offensichtliche Indizien nie intensiver recherchiert worden?

War es fehlende journalistische Sorgfalt? Oder hatten wirtschaftliche, politische oder institutionelle Nähe dazu geführt, unbequeme Fragen gar nicht erst zu stellen?

Einige Redaktionen veröffentlichten selbstkritische Analysen wie damals bei den letzten Sendungen der Aktuellen Kamera in der "DDR".

Internationale Reaktionen

Im Ausland beobachtete man die Entwicklung mit wachsender Nervosität. Regierungen erklären, sämtliche Beziehungen zur BRD hätten stets auf geltendem Völkerrecht beruht. Gleichzeitig werden zahlreiche Archive geöffnet. Historiker aus mehreren Ländern beginnen erstmals gemeinsam, die unmittelbare Nachkriegsgeschichte neu zu untersuchen.

Die juristische Aufarbeitung

Der Bundestag setzte kurzfristig eine unabhängige Wahrheits- und Untersuchungskommission ein. Sie erhält Zugriff auf sämtliche nationalen Archive und beantragt Akteneinsicht in mehreren ausländischen Staaten. Die Kommission formuliert einen Grundsatz, der zum Leitmotiv ihrer Arbeit wird:

„Nicht Vermutungen sollen bewertet werden, sondern Dokumente. Nicht politische Überzeugungen, sondern überprüfbare Tatsachen.“

Erst danach könne entschieden werden, ob einzelne staatliche Entscheidungen neu bewertet werden müssten oder ob sich die bestehende Rechtsordnung trotz aller neuen Erkenntnisse als tragfähig erwiesen habe.

Im Ergebnis wird deutlich: Die BRD und die Bundesländer sind seit ihrer Existenz Kriegsgebietsverwaltungen und als solche Fremdherrschaftsinstrumente der drei westlichen Besatzungsmächte. Diese drei westlichen Besatzungsmächte sind die ultimativen Vorgesetzten eines jeden Funktionsträgers im BRD-System. Die drei westlichen Besatzungsmächte unter Federführung der USA haben alle bedeutsamen Entscheidungen in den vergangenen Jahrzehnten getroffen. Erzwungene Zusammenarbeit der Geheimdienste, erzwungene Militarisierung und Mitgliedschaft in der NATO, Abschaffung der D-Mark, Einführung Euro, grenzenlose Industriespionage, die wirtschaftliche Auspressung durch Herausleitung der Kaufkraft aus Deutschland, die Abwanderung der deutschen Automobilindustrie, die Abhängigmachung der Deutschen von ausländischer Energie durch Kohle-Ausstieg, Atom-Ausstieg, CO₂-Schwachsinn und nicht zuletzt der Völkermord an den Deutschen durch Eingriffe in die Familien- und Steuerpolitik, um Kinder als größtes Armutsrisiko zu erzeugen. Nicht zu vergessen die psychologische Kriegführung zum Völkermord an den Deutschen durch Zerstörung der künftigen Erwachsenensexualität unserer Kinder mittels Frühsexualisierung, Indoktrination mit sexuellen Perversionen und Gender-Schwachsinn. Federführend sind die CIA selbst, die NSA, die CIA-gegründete Atlantik-Brücke, Bilderberger und diverse andere Thinktanks.

Als Ergebnis werden die rechtlichen Grundlagen der Fremdherrschaft hinterfragt. Zunächst ist die Frage, ob das bestehende Grundgesetz durch Änderungen von Fremdherrschaft frei gemacht werden kann. Beispielsweise durch Abschaffung der Artikel 120 GG, 133 GG, 139 GG und 116 GG. Schnell wird klar, dass die BRD nur gerettet werden kann durch eine neue Verfassung entsprechend Artikel 146 GG. Die Frage bleibt im Raum, ob die BRD überhaupt durch eine Anwendung des Artikels 146 GG in einen legitimen Staat umgewandelt werden kann oder ob frühere Rechtsstände wiederhergestellt werden müssen und diese dann weiterentwickelt werden müssen.

Fazit:

Die ultimative Frage: Wer profitierte vom Unwissen der Menschen, von der Tatsache, dass unsere verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland mittels des "BRD"-Systems mit Füßen getreten wurde? Die Antwort ist am Ende einfach. Es sind die drei westlichen Besatzungsmächte, alle EU-Stellen, BRD-Ministerien und weitere Institutionen, alle BRD-Funktionäre, die etablierten Parteien und die zwangsfinanzierten Medien. Des Weiteren, die die Kontrolle über die drei westlichen Besatzungsmächte innehaben. Es sind dies die angloamerikanische Hochfinanz, die größten Industrien wie die Rüstungsindustrie, die Pharmaindustrie und die Israel-Lobby. Alle profitieren von der fehlenden Souveränität und damit der finanziell-wirtschaftlichen Auspressbarkeit der Deutschen. Sie alle profitieren und machen mit beim Verfassungshochverrat in Deutschland und beim Völkermord an den Deutschen.

Dr. Klaus Maurer


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