Auf unserer Website gibt es keine eigenen Cookies und keine Web-Analyse.
Wir sammeln grundsätzlich keine Daten über unsere Leser.
Ausnahme: Bei den eingebetteten YouTube-Videos entscheiden Sie
selbst per Klick, ob Sie Daten freigeben möchten.
Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Liebe Leserinnen und Leser,

Patria Germania steht für einen verantwortungsvollen Patriotismus, der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung miteinander verbindet. Wir sind überzeugt: Eine lebendige Demokratie braucht offene Debatten, kritisches Denken und den Mut, auch schwierige Fragen anzusprechen.

Wir analysieren politische Entwicklungen, hinterfragen Entscheidungen und widmen uns Themen, die in der öffentlichen Diskussion häufig zu wenig Raum erhalten. Gemeinsam mit unseren Lesern suchen wir nach Antworten für eine starke, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Patria Germania versteht sich als Plattform für Menschen, die Verantwortung übernehmen, über die Zukunft unseres Landes nachdenken und sich mit eigenen Ideen an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen möchten. Wir freuen uns über Beiträge von Autoren, die nicht nur kritisieren, sondern auch nach Lösungen suchen und sich für die Zukunft unserer Heimat engagieren.

Wir laden alle ein, die mit Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eigenen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes beitragen möchten.

Gefallenes Briefgeheimnis: Wie die EU-Chatkontrolle durch einen Verfahrenstrick einführt

10-07-2026, 10:21

von Jochen Mitschka

Das Briefgeheimnis ist eine Errungenschaft der Aufklärung. Es entstand aus der historischen Erfahrung, dass Fürsten, Kirchen und Geheimpolizeien private Korrespondenz öffneten, um Andersdenkende zu identifizieren, zu erpressen, zu brechen. Die Antwort darauf war ein Grundrecht: Der Staat – und erst recht Private – dürfen sich nicht ungefragt Zugang zu dem verschaffen, was ein Mensch einem anderen schriftlich anvertraut. Dieses Recht steht nicht zufällig neben der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit in den Verfassungen Europas. Es ist eine Voraussetzung für sie.

Chats und E-Mails sind nichts anderes als der Brief des 21. Jahrhunderts – nur schneller geschrieben, seltener handschriftlich, aber im Kern dieselbe Handlung: Ein Mensch vertraut einem anderen etwas an, in der berechtigten Erwartung, dass niemand sonst mitliest. Wer heute für das Scannen privater Chats stimmt, hebt exakt jenes Prinzip auf, das vor über 200 Jahren erkämpft wurde, um genau das zu verhindern. Am 9. Juli 2026 hat das EU-Parlament diesen Schritt vollzogen – nicht durch eine Mehrheit, die ihn wollte, sondern durch ein Verfahren, das eine Mehrheit dagegen unmöglich machte.

Kurze Geschichte der Chat-Kontrolle

Mai 2022: EU-Innenkommissarin Ylva Johansson legt den Entwurf der „Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch“ (CSAR) vor, gestützt auf Art. 114 AEUV (Binnenmarktkompetenz). Der ursprüngliche Entwurf sah behördliche „Aufdeckungsanordnungen“ vor, die Anbieter zur Suche nach bekanntem und unbekanntem Missbrauchsmaterial sowie nach Grooming-Verhalten verpflichten sollten – auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten.

Parallel dazu läuft seit Juli 2021 eine befristete Übergangsregelung (VO 2021/1232), die Anbietern nur freiwilliges Scannen erlaubt – bekannt als „Chatkontrolle 1.0“. Genau um ihre Verlängerung ging es in der jüngsten Abstimmung, erklärt u.a. Patrick Breyer.

2022–2025: Der Trilog zur dauerhaften Verordnung („Chatkontrolle 2.0“) steckt jahrelang fest, Verschlüsselung bleibt die rote Linie – nach fünf Trilog-Runden weiterhin ohne Einigung. 2024 kündigt Deutschland an, gegen verpflichtendes anlassloses Scannen zu stimmen. 2025 schlägt die dänische Ratspräsidentschaft vor, das verpflichtende Client-Side-Scanning fallen zu lassen, dafür aber eine verpflichtende Altersverifikation einzuführen.

  1. März 2026: Das Parlament lehnt eine Verlängerung der Übergangsregelung mit 228 zu 311 Stimmen ab. Am 3. April 2026 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus.

7.–9. Juli 2026: Die EVP-Fraktion unter Manfred Weber bringt über ein selten genutztes Eilverfahren einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 ein – mit einer entscheidenden verfahrenstechnischen Besonderheit, die den Ausgang de facto vorwegnahm. Zu diesem Austricksen der Demokratie mehr weiter unten. Zunächst noch einmal warum die Kritiker und die Mehrheit der Parlamentarier eigentlich das Gesetz, das durch einen Trick nun eingeführt wurde, abgelehnt hatten.

Die Argumente der Kritiker

Grundrechtlich / verfassungsrechtlich

  • Anlassloses, verdachtsunabhängiges Massen-Scannen der Kommunikation von hunderten Millionen unbescholtener Bürger verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip der EU-Grundrechtecharta (Art. 7, 8).
  • Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) kritisierten den Entwurf bereits 2022 scharf und bekräftigten dies 2024 (BfDI).
  • Keine Ausnahme für Berufsgeheimnisträger — Ärzte, Anwälte, Seelsorger, Journalisten — vorgesehen.
  • Der Rechtsdienst des Rates kam laut Berichten zu dem Schluss, dass Teile des Vorschlags EU-Recht verletzen könnten; eine Aufhebung durch den EuGH gilt als wahrscheinlich, meldet Tuta.
  • Parallele zum Bundesverfassungsgericht, das die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für unverhältnismäßig erklärt hat (Tuta).

Verschlüsselung / IT-Sicherheit

  • Client-Side-Scanning hebelt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung faktisch aus, da Inhalte vor der Verschlüsselung direkt auf dem Endgerät analysiert werden müssten. Was dann irgendwann einmal noch weiter auf dem Endgerät „analysiert“ werden wird, mag man sich selbst ausmalen.

Wirksamkeit / Kollateralschäden

  • Hohe Fehlerquote bekannter Systeme: In Irland erwiesen sich nur 20,3 % der gemeldeten Fälle als tatsächliches Missbrauchsmaterial, 11,2 % waren explizit falsch-positiv, meldet sogar Wikipedia: Chat Control.
  • Jugendliche selbst könnten kriminalisiert werden, etwa wenn einvernehmlich geteilte Bilder als CSAM eingestuft werden.
  • Grünen-Abgeordneter Ignazio Marino: Kinder würden durch gezielte Strafverfolgung geschützt, nicht durch das Durchleuchten privater Nachrichten von Millionen Unschuldigen.
  • Der Deutsche Kinderschutzbund forderte bereits 2025 „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“.

Funktionswandel („Function Creep“)

  • Einmal aufgebaute Scan-Infrastruktur lässt sich politisch leicht auf andere Deliktsbereiche ausweiten — Terrorpropaganda, Extremismus, angebliche Desinformation. Bereits 2022 soll Europol laut einem internen Protokoll angeregt haben, entsprechende Erkennungstechnologien künftig auch für andere Kriminalitätsbereiche einzusetzen. Wenn man ein Werkzeug für die Kontrolle erschafft, wird irgendwann auch die letzte Hemmung fallen, es zu benutzen.

Lobbyismus / Interessenkonflikte

  • Recherchen von Zeit Online, Le Monde und Balkan Insight zeigten die Rolle der von Ashton Kutcher mitgegründeten Organisation Thorn, die gleichzeitig als Kinderschutz-NGO auftritt und mit „Safer“ eine kommerzielle Scan-Technologie vermarktet.
  • Thorn zahlte laut Recherchen allein 2022 über 600.000 Euro an die Lobbyagentur FGS Global; das Netzwerk ECLAG erhielt seit 2019 Millionen von der Oak Foundation, liest man ebenfalls in exxpress.

Verfahren / Demokratie (speziell zur jüngsten Abstimmung)

  • Der Zeitpunkt kurz vor der Sommerpause, wenn viele Abgeordnete bereits abwesend sind, wird als bewusste Ausnutzung der Geschäftsordnung kritisiert.
  • Martin Sonneborn wies die Parlamentspräsidentin öffentlich darauf hin, dass das Vorgehen „gegen die Geschäftsordnung des EU-Parlaments“ verstoße.
  • Sonneborn und Sibylle Berg forderten Parlamentspräsidentin Metsola schriftlich auf, das Dringlichkeitsverfahren nicht zuzulassen, da es in zweiter Lesung unzulässig sei und Abgeordneten die Zeit nehme, die nötige Mehrheit zu organisieren.
  • Weitere verfassungsrechtliche Einwände (Tichys Einblick): Die Initiative kam aus dem Parlament selbst, obwohl in der EU nur die Kommission Gesetzesinitiativen einbringen kann.
  • Die zuständige Berichterstatterin des Parlaments selbst sprach von einem „unlauteren Manöver“.
  • Fabio De Masi (BSW) nach der Abstimmung: „Es wird abgestimmt, bis das Ergebnis passt“.

Die Abstimmung vom 9. Juli 2026 — die Zahlen

Am Dienstag, 7. Juli, stimmte das Parlament mit 331 zu 304 Stimmen (11 Enthaltungen) dafür, den Antrag im Eilverfahren überhaupt zur Abstimmung zu stellen. Damit galt für die eigentliche Sachabstimmung am Donnerstag: Nur eine absolute Mehrheit von 361 Abgeordneten gegen den Antrag hätte ihn scheitern lassen. Tatsächlich votierten 314 Abgeordnete für die Ablehnung der Chatkontrolle und 276 dagegen — eine reguläre Mehrheit gegen die Chatkontrolle, aber keine ausreichende.

Zusammenfassung: Der digitale Brief ist nicht mehr geheim

Was am 9. Juli im EU-Parlament geschah, ist keine Gesetzgebung – es ist deren Unterlaufung mit den Mitteln der Geschäftsordnung. 314 Abgeordnete stimmten gegen die Chat-Kontrolle, 276 dafür. Eine Mehrheit im eigentlichen, im demokratischen Sinne des Wortes. Doch weil die Hürde für eine Ablehnung bei 361 aktiven Gegenstimmen lag – und nicht etwa bei einer einfachen Mehrheit der Anwesenden –, entschied am Ende nicht, wer dagegen war, sondern wer fehlte. Wer im Urlaub war, auf Dienstreise, oder schlicht nicht im Plenarsaal saß, stimmte de facto für die Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses – ohne es zu wollen, ohne es zu wissen, ohne je dafür gestimmt zu haben. Das ist kein Nebeneffekt der Geschäftsordnung.

Das war der Plan.

Der Coup

Roberta Metsola und die EVP-Fraktion um Manfred Weber haben mit chirurgischer Präzision den einen Moment im Kalender gewählt, an dem die Abwesenheitsquote am höchsten und der Widerstand am schwächsten organisierbar ist: kurz vor der Sommerpause, während halb Europa auf die Fußball-Weltmeisterschaft schaut und die andere Hälfte die Koffer packt. Selbst die eigene Berichterstatterin des Parlaments nannte es ein „unlauteres Manöver“.

Wer angesichts dessen den abwesenden Abgeordneten Arbeitsverweigerung vorwirft, wie auch der Autor dieses Artikel tat, mag dann doch Symptom mit Ursache verwechseln. Man kann einem Parlament nicht vorwerfen, sich nicht ausreichend gegen ein Verfahren gewehrt zu haben, das eigens darauf ausgelegt war, seine Wehrfähigkeit zu unterlaufen.

Die eigentliche Arbeitsverweigerung liegt bei jenen, die eine bereits zweimal abgelehnte Regelung so lange neu zur Abstimmung stellen, bis das gewünschte Ergebnis durchrutscht – „abgestimmt, bis das Ergebnis passt“, wie es der Abgeordnete Fabio De Masi treffend zusammenfasste. „Unsere Demokratie“ stellen Kritiker sarkastisch fest.

Bezeichnend ist, was in der Berichterstattung über diesen Coup fehlt: die kommerziellen Interessen im Hintergrund der Kampagne für eine dauerhafte Chatkontrolle, die belegten Fehlerquoten der bereits eingesetzten Scan-Systeme von über zehn Prozent Falsch-Positiven, und die unbequeme Tatsache, dass eine Infrastruktur, die heute nach Missbrauchsdarstellungen sucht, morgen per Verordnungsänderung nach allem anderen suchen kann, was eine jeweilige Mehrheit für unerwünscht hält. Diese Fragen bleiben nach dem 9. Juli so unbeantwortet wie zuvor.

Entschieden ist damit vorerst nur die Rückkehr der „freiwilligen“ Chatkontrolle 1.0 bis 2028. Die eigentliche Schlacht – um die dauerhafte CSA-Verordnung mit ihrer Frage nach verpflichtendem Client-Side-Scanning und dem endgültigen Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – steht noch aus, im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Der 9. Juli war nicht das Ende dieser Geschichte. Er war die Generalprobe dafür, wie man eine demokratische Mehrheit aushebelt, ohne sie formal zu brechen.

Bild: Screenshot eines Videos von Sonnenborn zur Chatkontrolle

Link zur Originalveröffentlichung.

Ähnliche Nachrichten

Die EU versucht ein amerikanisches Pearl-Harbor zu provozieren, damit die USA widerwillig, aber unvermeidbar in den Krieg gegen Russland zu ziehen, warnt ein Analyst und Ex-Diplomat.

Weiterlesen

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt dreht das politische Berlin durch.

Weiterlesen

Der Schützenbezirk Bozen begrüßt das Olympische Feuer und die Olympischen Winterspiele in Südtirol

BOZEN – In dieser Woche läuft das Olympische Feuer durch Südtirol und auch durch unseren Bezirk. Gelaufen wird zuerst durch Terlan, dann Eppan mit Endspurt in Kaltern. Danach verlässt der Olympiatross unseren Bezirk und zieht weiter nach Tramin ins Unterland.

Weiterlesen

Sind Sie regelmäßiger und vielleicht sogar zufriedener Zuschauer der öffentlich-rechtlichen Sender? Oder nutzen Sie deren Angebot gar nicht?

Weiterlesen

Der NGO-Komplex setzt alles daran, Wahlsiege und Regierungsbeteiligungen der AfD zu verhindern. In dieser Folge zeigen wir, welche Akteure aktiv sind, wie ihre Netzwerke funktionieren, welche „Wegwerfbündnisse“ gegründet wurden und welche Rolle Finanzierungsstrukturen spielen. Michael Schäfer und Philip Stein analysieren konkrete Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt und zeigen Möglichkeiten für mehr Transparenz auf.

Weiterlesen

Die Ermittlungen zur Bombendrohne am Flughafen Leipzig/Halle nehmen eine brisante Wendung: Der Verdacht auf eine zweite, überwachende Drohne hat sich erhärtet.

Weiterlesen

Die Spritpreise in Deutschland explodieren – und ausgerechnet vier Tage vor den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin entdeckt Bundeskanzler Friedrich Merz plötzlich sein Herz für gebeutelte Autofahrer.

Weiterlesen

Wie versteht Ihre Partei die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands? Benötigt unser Land eine Verfassung, die gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Entscheidung des deutschen Volkes angenommen wird? Oder entspricht das heutige System bereits vollständig dem Willen und den Interessen des Volkes?

Weiterlesen
Calendar
«September 2026»
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930 
Wenn der Staat seine Feinde sucht: Die Grenzen der wehrhaften Demokratie

Der Kampf gegen Extremismus ist eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Staates. Doch jeder Kampf gegen einen Gegner verändert auch denjenigen, der ihn führt.

Der Fall der NPD zeigte, wie kompliziert diese Grenze sein kann: Verfassungsschutzbehörden waren mit Informanten in einer Partei präsent, die sie später verbieten lassen wollten. Heute steht Deutschland erneut vor einer Grundfrage: Schützt der Staat die Demokratie – oder kann die Logik des Schutzes selbst politische Wirkungen erzeugen?

Grundgesetz nach Bedarf: Artikel 146 vergessen, Artikel 37 griffbereit

Das Volk darf laut Grundgesetz eine neue Verfassung beschließen. Darüber redet kaum jemand. Über den Bundeszwang gegen eine noch gar nicht existierende AfD-Landesregierung dagegen schon. Zwei Artikel, ein Grundgesetz und eine unbequeme Frage: Welche Macht ist in Deutschland politisch eigentlich erwünscht, die des Souveräns oder die des Staates?

Der mündige Bürger und der erlernte Konsens: Was der Beutelsbacher Konsens über die Grenzen staatlicher politischer Bildung verrät

Deutschland wollte freie Bürger erziehen. Doch was, wenn aus dem Ideal des mündigen Bürgers am Ende ein Bürger geworden ist, der vor allem gelernt hat, welche Antworten als richtig gelten?