Auf unserer Website gibt es keine Cookies und keine Web-Analyse.
Schriftzug „TIROL“ in Vintl – Rekurs gegen die Verwaltungsstrafe
Südtiroler Schützenbund 26-05-2026, 12:43 minorities, language Protest
Der Südtiroler Schützenbund steht hinter der bestraften Bäuerin
Die Verteidigung rügt unter anderem einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die Verhandlung findet am Mittwoch, den 27. Mai 2026 um 10.10 Uhr vor dem Friedensgericht Brixen statt.
BOZEN/VINTL – Gegen die Verwaltungsstrafe von 430 Euro, welche die Carabinieri-Station Vintl einer Landwirtin wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf ihrer Wiese auferlegt haben, ist Rekurs eingebracht worden. Die Beschwerde nach Art. 204-bis der Straßenverkehrsordnung wurde von Rechtsanwalt Nicola Canestrini beim Friedensgericht Brixen eingereicht.
Der Südtiroler Schützenbund, der sich von Anfang an hinter die Grundbesitzerin gestellt hat, begrüßt, dass die Angelegenheit nun einer gerichtlichen Klärung zugeführt wird. Beanstandet worden war ein mattroter Schriftzug aus rund 2 Meter hohen Buchstaben, der auf einer Wiese des Hofes angebracht ist – also auf Privatgrund, etwa 60 Meter von der Staatsstraße SS49 entfernt. Vorgeworfen wird ein Verstoß gegen Art. 23 der Straßenverkehrsordnung, jene Bestimmung, die Werbung und Propaganda entlang der Straßen regelt.
Kein Werbeschild, keine Gefahr für den Verkehr
In ihrer Beschwerde hält die Verteidigung zunächst fest, dass Art. 23 der Straßenverkehrsordnung schon dem Wortlaut nach nicht einschlägig ist. Die Norm trägt die Überschrift „Werbung auf Straßen und Fahrzeugen“ und untersagt Schilder, Plakate und Werbeanlagen mit Werbe- oder Propagandazweck, die zugleich konkret geeignet sein müssen, die Verkehrssicherheit zu gefährden. Beim Wort „TIROL“ handle es sich aber weder um ein Schild noch um Werbung: Es nennt schlicht den Namen der historischen und geografischen Region, ohne Marke, Symbol oder kommerziellen Bezug.
Ebenso wenig sei eine konkrete Gefahr für den Verkehr erkennbar. Der Schriftzug steht seitlich, auf einem schnurgeraden Straßenabschnitt ohne Kurven, Kreuzungen oder Verkehrszeichen; aus der Entfernung von 60 Metern wird er von den Vorbeifahrenden nur als wenige Zentimeter großes Element am Rande der Szene wahrgenommen. Bezeichnenderweise wurde die Strafe erst mehrere Tage nach dem Anbringen verhängt, und in der Zwischenzeit hat sich kein einziger Unfall ereignet – ein Umstand, der die behauptete Gefährlichkeit zusätzlich entkräftet.
Im Kern eine Frage der Meinungsfreiheit – und der Zensur
Über die straßenverkehrsrechtliche Ebene hinaus rügt die Verteidigung ausdrücklich einen unzulässigen Eingriff in die Meinungs- und Gedankenfreiheit, wie sie von Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und von Art. 21 der italienischen Verfassung geschützt wird. Der Verdacht liegt nahe, dass eine Bestimmung, die dem Schutz der Verkehrssicherheit dient, hier zweckentfremdet wurde, um einen kulturellen und identitären Ausdruck zu unterbinden. Dass es in Wahrheit nicht um den Verkehr, sondern um den politischen Gehalt geht, zeigt schon die mediale und politische Reaktion: So hatte der Landeshauptmann-Stellvertreter Marco Galateo den Schriftzug öffentlich als „Provokation“ bezeichnet.
Die Verteidigung verweist zudem auf einen einschlägigen Präzedenzfall
„In Desio war einem Imker für ein Pro-Palästina-Transparent dieselbe Strafe von 430 Euro nach Art. 23 der Straßenverkehrsordnung auferlegt worden – und kurz darauf wieder aufgehoben worden. Wo eine Norm mit anderem Schutzzweck dazu gebraucht wird, unliebsame Meinungen aus dem öffentlichen Raum zu drängen, ist rechtsstaatlich höchste Vorsicht geboten. Genau hier sehe ich den Kern des Falles – es geht nicht um ein Lineal an der Straße, sondern um die Frage, ob das Wort TIROL unter Berufung auf die Verkehrsordnung zensiert werden darf“, so Rechtsanwalt Canestrini.
Tirol ist kein Vergehen, Tirol ist unsere Heimat
In MItteldeutschland eskaliert die Lage, immer mehr wünschen sich eine Abspaltung von der WEST-BRD, wobei Putin diesbezüglich jetzt Hilfe anbietet!
Weiterlesen„Graf Dracula“ raubt die Deutschen aus? Analyse der „verdeckten Gehaltskürzung“, der Fachkräfte-Abwanderung und des Niedergangs der Altparteien“
WeiterlesenDie Republik spricht über JENS SPAHN, der angeblich "PAPA" geworden ist, obwohl das Kind (Georg) von seinem Freund (Daniel) ist.
WeiterlesenDiskussion über den organisierten Migrantenansturm auf Ceuta, die Instrumentalisierung von Queer-Themen durch Linksextreme sowie aktuelle demokratiepolitische Defizite wie Wahlquoten und Wahlausschüsse in Deutschland.
WeiterlesenVor dem Hintergrund des militant-islamischen Anschlags in Berlin, wie groß ist die Gefahr einer religiösen Indoktrination junger Menschen? Antworten gibt die Publizistin und Islamismus-Expertin Sigrid Hermann.
Zur Ankündigung der Landesregierung, künftig Drug-Checking-Modellvorhaben in Schleswig-Holstein zu ermöglichen, erklärt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Christian Dirschauer:
„Es ist gut, dass Drug-Checking endlich kommt. Schade ist nur, dass CDU und Grüne dafür fast drei Jahre gebraucht haben, um am Ende eine Lösung vorzulegen, die viele Betroffene weiterhin gar nicht erreicht.
BOZEN – In den vergangenen Wochen wurden in den Schützenkompanien des Südtiroler Schützenbundes die Kommandantschaften neu gewählt. In 32 Kompanien kam es dabei auch zu einem Wechsel des Hauptmannes.
WeiterlesenSicherheitsmitarbeiter brutal attackiert und aus fahrendem Zug gestoßen – sein Leben hängt am seidenen Faden. Der Aggressor? Frei gelassen! Begründung des Richters: "Er konnte nicht wissen, dass die Tür aufgeht."
WeiterlesenDie EU-Kommission verankert über das Asylrecht „LGBTQAI+-Personen“ als „besonders gefährdete Gruppe“. Die AfD sieht darin einen Sieg der Ideologie über Sicherheit, weil gleichzeitig reale Sicherheitsrisiken für Frauen und Kinder systematisch ausgeblendet werden.
WeiterlesenWerden Sie Teil unserer Community in den sozialen Netzwerken
Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.
Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?
In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.