Auf unserer Website gibt es keine Cookies und keine Web-Analyse.
Wir sammeln grundsätzlich keine Daten über unsere Leser.

SSW zum Årsmøde: Freiheitsrechte dürfen nicht geopfert werden!

Wenn heute das Jahrestreffen der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe startet, geht damit auch eine Botschaft der Toleranz und des friedlichen Miteinanders aus. Der SSW ist mit zahlreichen Ständen sowie Rednerinnen und Rednern vertreten und betont in diesem Jahr besonders den Schutz der Freiheitsrechte, der in Zeiten von wachsendem Populismus und einem Rechtsruck in der Gesellschaft in Gefahr ist.

Verwaltungsstrafe gegen TIROL-Schriftzug: Urteil am 14. Oktober

Friedensgericht Brixen verhandelte Rekurs gegen Strafe – Verteidigung rügt Eingriff in die Meinungsfreiheit und Missachtung der Sprachbestimmungen

BRIXEN/VINTL – Am heutigen Mittwoch, den 27. Mai 2026, fand vor dem Friedensgericht Brixen die Erstverhandlung im Verfahren gegen die verhängte Verwaltungsstrafe wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf einer privaten Wiese in Vintl statt. Das Urteil soll am 14. Oktober 2026 um 11.45 Uhr verkündet werden.

Schriftzug „TIROL“ in Vintl – Rekurs gegen die Verwaltungsstrafe

Der Südtiroler Schützenbund steht hinter der bestraften Bäuerin

Die Verteidigung rügt unter anderem einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Die Verhandlung findet am Mittwoch, den 27. Mai 2026 um 10.10 Uhr vor dem Friedensgericht Brixen statt.

BOZEN/VINTL – Gegen die Verwaltungsstrafe von 430 Euro, welche die Carabinieri-Station Vintl einer Landwirtin wegen des Schriftzugs „TIROL“ auf ihrer Wiese auferlegt haben, ist Rekurs eingebracht worden. Die Beschwerde nach Art. 204-bis der Straßenverkehrsordnung wurde von Rechtsanwalt Nicola Canestrini beim Friedensgericht Brixen eingereicht.

Rede des SSW-Fraktionsvorsitzenden Mats Rosenbaum zu TOP 9: Resolution zur Beibehaltung des Berichtswesens über den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten an die Landesregierung und den Landtag Schleswig-Holstein-RV 24/2026

„Wenn das stationäre Angebot vom bestehenden Träger nicht gewährleistet wird, muss das Land einspringen.“

Christian Dirschauer TOP 15 - Frauen nicht allein lassen – ausreichend Angebote für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg sicherstellen (Drs. 20/4077)

„Aufgrund der Komplexität einer Essstörung müssen Betroffene multiprofessionell und von echten Spezialisten beraten und behandelt werden. Aber eine Anlaufstelle, an der spezialisierte Ärzte, Therapeutinnen, Ökotrophologen und weitere Fachrichtungen ganzheitlich behandeln, gibt es gar nicht.“

Michael Schunck zu TOP 36 - Bericht zu Essstörungen in Schleswig-Holstein (Drs. 20/4089)

Souveränität beginnt mit der Fähigkeit, Nein zu sagen

Durch wessen Augen sieht Deutschland die Welt – und wer bestimmt, was als deutsches Interesse gilt? Sieben Parteien, eine Frage – und sieben sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was deutsche Souveränität heute überhaupt bedeutet. Der Vergleich zeigt: Gestritten wird längst nicht nur darüber, wie selbständig Deutschland ist. Umstritten ist bereits, wer im entscheidenden Augenblick das letzte Wort haben soll – Berlin, Brüssel oder das Bündnis.

Wenn der Wähler die „Falschen“ wählt: Sachsen-Anhalt und die Grenzen der Demokratie

Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt zum politischen Testfall für die Bundesrepublik werden. Die AfD liegt in den Umfragen bei über 40 Prozent, und die Möglichkeit einer von ihr geführten Landesregierung ist längst nicht mehr theoretisch. Doch während die Wähler noch nicht abgestimmt haben, bereiten sich Berlin und andere Länder bereits auf genau diesen Fall vor: Wie gehen staatliche Institutionen mit einer demokratisch legitimierten Landesregierung um, der sie politisch und sicherheitspolitisch womöglich nicht zu vertrauen bereit sind?

Der Thüringer Knoten: Vier Akteure und die Grenzen der Brandmauer

In Thüringen geht es längst nicht mehr nur um Mario Voigts Doktortitel oder um den öffentlichen Schlagabtausch zwischen Sahra Wagenknecht und Björn Höcke. Der Konflikt berührt eine grundsätzlichere Frage: Wer bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie, welche Mehrheiten politisch zulässig sind – die Wähler oder die Parteizentralen? Im Zentrum stehen vier Akteure, vier Interessen und eine Parteienordnung, die zunehmend mit ihren eigenen Abgrenzungsregeln in Konflikt gerät.