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EU vertuscht Transgender-Kriminalität

20-07-2026, 21:14

von Thomas Oysmüller

Die EU-Kommission verankert über das Asylrecht „LGBTQAI+-Personen“ als „besonders gefährdete Gruppe“. Die AfD sieht darin einen Sieg der Ideologie über Sicherheit, weil gleichzeitig reale Sicherheitsrisiken für Frauen und Kinder systematisch ausgeblendet werden.

Die einseitige Ausrichtung der EU-Genderstrategie steht erneut in der Kritik. MdEP Irmhild Boßdorf (AfD/ESN), Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM), wirft der Europäischen Kommission vor, LGBTQAI+-Personen pauschal als „besonders gefährdete Gruppe“ zu definieren und deren Schutz über das Asylrecht supranational zu verankern – während reale Sicherheitsrisiken für Frauen und Kinder systematisch ausgeblendet werden.

„Dass die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland die Geschlechtsidentität von Tatverdächtigen nicht systematisch erfasst, ist eine gefährliche Kapitulation vor der Ideologie“, kritisiert die EU-Abgeordnete Irmhild Boßdorf (AfD). „Daten aus Ländern mit transparenter Erfassung zeigen ein deutliches Bild: In England und Wales sind 58,9 % der inhaftierten Trans-Frauen (76 von 129) wegen Sexualstraftaten verurteilt. Kanadische Studien belegen zudem, dass 82 % der geschlechtsdiversen Sexualstraftäter Trans-Frauen sind; 58 % ihrer Opfer waren Kinder. Besonders erschütternd: 94 % verübten ihre Taten, während sie als biologische Männer lebten.“

Christine Anderson (AfD/ESN), stellvertretendes Mitglied im FEMM-Ausschuss, ergänzt in einer Aussendung: „Das Vermischen von biologischem Geschlecht und Geschlechtsidentität hat Methode: Es soll verschleiern, statt aufzuklären. Ehrliche Daten sind keine Diskriminierung – sie sind Voraussetzung für den Schutz von Frauen und Kindern.“

  • England und Wales: Laut einer Analyse von Ministry-of-Justice-Daten aus dem Jahr 2019 (erhoben über Freedom-of-Information-Anfragen) hatten 76 der 129 männlich geborenen Transgender-Gefangenen mindestens eine Verurteilung wegen Sexualstraftaten. Das entspricht exakt 58,9 %. Zum Vergleich: Der Anteil bei männlichen Gefangenen insgesamt lag bei rund 16,8 %, bei weiblichen bei 3,3 %.
  • Kanada: Eine Studie des Correctional Service of Canada zu „Gender Diverse Offenders with a History of Sexual Offending“ kommt zu dem Ergebnis, dass 82 % der geschlechtsdiversen Sexualstraftäter „Trans-Frauen“ (also Männer) sind. Bei 58 % der Opfer handelte es sich um Kinder, bei 55 % um weibliche Personen. 94 % der Taten wurden begangen, während die Täter noch als biologische Männer lebten.

Diese Muster decken sich mit früheren internationalen Langzeitstudien, in Deutschland und der EU gibt es dazu aber kaum Daten. In der deutschen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird das biologische bzw. rechtliche Geschlecht der Tatverdächtigen erfasst, nicht jedoch die selbst deklarierte Geschlechtsidentität. So wird eine Person, die sich als „LGBTQAI+-Person“ erfasst und dabei noch als „besonders gefährdet“ gilt, schnell wieder zum Mann gemacht, wenn er kriminell wird. Eine systematische Differenzierung nach Transition oder Gender-Dysphorie existiert nicht. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 2024 wurde diese Lücke potenziell noch größer, da rechtliche Geschlechtsänderungen einfacher möglich sind.

Die EU-LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie (2020–2025 und Nachfolger 2026–2030) betont den Schutz von Personen mit abweichender sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, insbesondere im Asyl- und Migrationskontext. Kritiker wie Boßdorf und Anderson sehen darin eine ideologische Priorisierung, die biologische Frauen und Kinder in Bereichen wie Gefängnissen, Sport oder Schutzräumen benachteiligt. Boßdorf fordert, die Genderstrategie müsse „endlich Fakten anerkennen und Daten nach dem Vorbild Kanadas entschlüsseln, um biologische Frauen und Kinder wirksam zu schützen.“

Bild „LGBT Pride Rennes“ by missbutterflies is licensed under CC BY-SA 2.0.

Link zur Originalveröffentlichung.

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