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Programmierbare Zahlungen: Der versteckte Plan hinter dem digitalen Euro
22-06-2026, 20:36 Wirtschaft

Das Projekt des digitalen Zentralbankgeldes stockt, auch in der EU. Doch die Bürokraten verhandeln und planen weiter. Ein internes Papier soll festhalten, dass der digitale Euro nicht „programmierbar“ sein soll. Dahinter dürfte sich jedoch eine Finte verstecken.
Geld, das zweckgebunden ist und mit einem Ablaufdatum versehen wird, ist ein wesentlicher Kritikpunkt der Gegner von digitalem Zentralbankgeld. Dass solche Planspiele und Pilotprojekte existieren, ist nichts Neues: Im Sommer 2024 diskutierte ein deutsches Papier über einen „zweckgebundenen“ digitalen Euro. In Indien ist das Geld bereits Realität – zumindest in Pilotprojekten, TKP hat berichtet.
Programmierbar: Zahlung statt Geld
Niemand will Geld, über das man nicht frei verfügen kann. Dementsprechend versucht die EU, sich vor entsprechender Kritik abzuschirmen. Auch Faktenchecker erklärten schon vor Jahren, dass der digitale Euro all diese Dinge nicht haben werde – und stuften entsprechende Warnungen als „Verschwörungstheorie“ ein.
Der Journalist und Ökonom Norbert Häring berichtet nun über einen Verordnungsentwurf. Dieser ist nicht öffentlich, liegt ihm aber vor. Darin heißt es wörtlich: „Der digitale Euro wird nicht programmierbar sein.“ Wirklich?
Häring wirft der EU und der EZB einen rhetorischen Trick vor: „Man wählt eine willkürlich enge Definition von ‚programmierbar‘ und schließt dann Programmierbarkeit ausdrücklich aus. Wenn dann Menschen zu Recht vor dem programmierbaren digitalen Euro warnen, kann man ihnen entgegenhalten, dass er ausdrücklich nicht programmierbar sein darf. Das Publikum, das die Details nicht kennt, hält die Warner dann für ignorante Querulanten und hört nicht mehr auf sie.“
Denn in derselben Verordnung wird ausdrücklich die Förderung programmierbarer Zahlungen durch die EZB verlangt. Dabei handelt es sich um softwaregesteuerte, bedingte Zahlungen, die automatisch ausgelöst werden, sobald vorher definierte Bedingungen erfüllt sind.
Der Trick liegt also in der extrem engen Definition von „programmierbarem Geld“: Damit sind nur Geldeinheiten gemeint, die unabhängig vom Besitzer nur für bestimmte Güter nutzbar sind oder ein Verfallsdatum haben. Genau diese Form wird ausgeschlossen. Die programmierbaren Zahlungen, die sich auf den Besitzer beziehen, bleiben dagegen ausdrücklich erlaubt und werden sogar gefördert. Damit werden Anwendungen wie Sozialkreditsysteme, automatische CO₂-Budget-Kontrollen oder gezielte Kaufverbote (z. B. für bestimmte Personengruppen) technisch möglich.
Ein konkretes Beispiel wäre ein „Klima-Bürgergeld“: Der Staat zahlt monatlich 400 Euro als digitalen Euro aus, gedacht als Unterstützung für „nachhaltigen Konsum“. Dieses Geld dürfte dann nur für öffentliche Verkehrsmittel, nicht aber für das eigene Auto, und nur für vegane Lebensmittel, nicht aber für Fleisch ausgegeben werden. Mit programmierbaren Zahlungen, wie Häring sie beschreibt, wäre das technisch einfach umsetzbar.
Das Entscheidende bei programmierbaren Zahlungen ist: Die Bedingungen beziehen sich nicht auf das Geld selbst (wie beim klassischen „programmierbaren Geld“ mit Verfallsdatum), sondern auf den Empfänger und den Verwendungszweck zum Zeitpunkt der Zahlung.
Während die EU den Bürgern also versichern dürfte, dass das Geld nicht „programmierbar“ sein wird, bleibt die eigentliche Gefahr dieser Technik nicht nur bestehen, sondern wird sogar ausdrücklich gewünscht. Häring empfiehlt daher, nicht mehr von „programmierbarem Geld“, sondern von der Ermöglichung automatisierter Verhaltenssteuerung zu sprechen.
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