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Kommt der „Spannungsfall Deutschland“?

29-08-2026, 21:01

von Jochen Mitschka

Nach Ausschluss von AfD-Bewerbern von Wahlen und EU-weiten Maßnahmen zur Sicherstellung von EU-freundlichen Regierungen, nach ständigen Vorhersagen über Angriffe Putins, ist der Spannungsfall nicht allzu weit entfernt, scheint es.

Ein Video des Ex-KSK-Soldaten Andreas Schmidt kursiert derzeit auf X und YouTube und verspricht, „das Märchen vom besten Deutschland aller Zeiten“ zu entlarven. Die Kernbehauptung: Unter Bundeskanzler Friedrich Merz werde in Berlin und Brüssel der „Spannungsfall“ vorbereitet – ein Instrument, das Grundrechte aussetze, Wahlen faktisch beende, Kündigungen unter Strafe stelle und am Ende ein 48-köpfiges Gremium anstelle des Parlaments regieren lasse. Eine europäische Gendarmerietruppe stehe bereits bereit, um innere Unruhen niederzuschlagen. Was von alldem trägt – und was nicht?


Was der Spannungsfall rechtlich tatsächlich ist

Der Spannungsfall ist kein Fantasiebegriff, sondern in Artikel 80a des Grundgesetzes verankert. Er beschreibt eine Zwischenstufe zwischen Frieden und dem eigentlichen Verteidigungsfall und setzt eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag voraus. Eine gesetzliche Definition, wann genau „Spannung“ vorliegt, gibt es nicht – dem Parlament steht laut Fachjuristen ein erheblicher politischer Einschätzungsspielraum zu, wie t-online zusammenfasst. Klar ist auch: In der gesamten Geschichte der Bundesrepublik wurde weder der Spannungs- noch der Verteidigungsfall jemals ausgerufen.

Kritiker tragen allerdings vor, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik auch noch nicht den Fall gab, in dem ein bereits de facto abgewählte Bundestag noch schnell historische Schulden beschließt, welche Generationen verpflichten.

Wer das Thema treibt – und wer bremst

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch den CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter, der Ende September mit Verweis auf angebliche russische Luftraumverletzungen die Ausrufung des Spannungsfalls forderte. Bundeskanzler Merz wies das kurz darauf zurück: „Ich sehe das nicht so“, zitiert ihn die Deutsche Wirtschafts Nachrichten. Kiesewetter selbst räumte gegenüber dpa ein, keinen förmlichen Antrag gestellt zu haben – eine Abstimmung sei „nicht absehbar“. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf „zur Stärkung der militärischen Sicherheit“ erwähnt den Spannungsfall zwar, wie multipolar-magazin dokumentiert, von einer unmittelbar bevorstehenden Ausrufung ist das aber weit entfernt.

Nur was passiert, wenn die ständigen Provokationen der NATO-Länder im Ukraine-Krieg Russland zu einer grenzüberschreitenden Maßnahme greifen lassen? Oder wenn eine AfD-Bundesregierung droht? Kurz vor der Aufnahme von hunderten von Milliarden Schulden durch die abgewählte Bundesregierung und sein Parlament, hatte das auch niemand für möglich erachtet.

Das 48-köpfige Notparlament: real, aber falsch beschrieben

Der „Gemeinsame Ausschuss“ existiert tatsächlich, seit 1968, geregelt in Artikel 53a Grundgesetz. Er besteht aus 48 Mitgliedern: 32 amtierenden Bundestagsabgeordneten und 16 Mitgliedern des Bundesrates, wie der Bundesrat selbst erläutert. Entscheidend für die Einordnung: Das Gremium besteht nicht aus Unbekannten oder Ernannten, sondern aus gewählten Abgeordneten und Landesvertretern im Verhältnis der Fraktionsstärken. Es wird zudem nur aktiv, wenn im Verteidigungsfall – nicht bereits im Spannungsfall – dem Bundestag das rechtzeitige Zusammentreten „unmöglich“ ist. Seit Bestehen der Bundesrepublik ist dieser Fall kein einziges Mal eingetreten.

Aber als sich während der Corona-Krise plötzlich Angela Merkel mit den Regierungschefs der Bundesländer zu entscheidenden Konferenzen traft, war das auch nicht im Grundgesetz vorgesehen gewesen.

Kündigung unter Strafe? Was das Arbeitssicherstellungsgesetz wirklich sagt

Die Behauptung, Kündigungen würden im Spannungsfall pauschal unter Strafe gestellt, geht auf das Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) von 1968 zurück. Dessen Gesetzestext hält selbst fest: Das Grundrecht der freien Arbeitsplatzwahl nach Artikel 12 GG gelte „auch in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall“. Verpflichtungen und Kündigungsbeschränkungen greifen laut IHK-Rechtsberatung nur subsidiär, also erst, wenn sich Arbeitskräfte in versorgungskritischen Bereichen nicht freiwillig gewinnen lassen – und selbst dann geht es um Entschädigungspflichten, nicht um Strafrecht gegen Kündigende.

Allerdings: Wie schnell Gesetze, selbst das Grundgesetz den Anforderungen einer Regierungsführung angepasst werden kann, hatte die Corona-Krise bewiesen. Und dass Gerichte Aussagen von quasi-Behörden, die Weisungen von der Bundesregierung erhalten als Ersatz für Beweisaufnahme ansehen, ist ebenfalls bekannt.

EUROGENDFOR: eine Truppe, der Deutschland gar nicht beitreten kann

Auch schwach steht die Behauptung zur europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR da. Mitglieder sind Gendarmerieeinheiten aus Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien und Rumänien. Deutschland verfügt jedoch über gar keine Gendarmerie – die deutsche Polizei ist rein zivil organisiert. Laut einer Anfrage im österreichischen Parlament, dokumentiert von GADMO, können Staaten mit rein ziviler Polizei wie Deutschland und Österreich der Truppe konzeptionell nicht beitreten. Ähnliche Gerüchte über angebliche Bundeswehr-Straßenpatrouillen wurden bereits 2022 als falsch zurückgewiesen.

Aber natürlich ist dies die Situation heute. Wer sich die ganze Entwicklung der Unterstützung der Ukraine ansieht, wird erkennen, dass vieles unmöglich erschien, bis es plötzlich möglich wurde. Dass auch eindeutige Referenden, wie in den Niederlanden, welche sich GEGEN EU-Beitrittsverhandlungen aussprachen, die Regierung dennoch eben jenen zustimmte.

Wahlaussetzung: eine Verwechslung zweier Notstandsstufen

Auch hier lohnt Präzision: Eine Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages sieht das Grundgesetz ausdrücklich nur für den Verteidigungsfall vor, nicht für den davor liegenden Spannungsfall. Das Video vermischt beide Stufen zu einem einzigen, unmittelbar drohenden Szenario – rechtlich sind es jedoch getrennte Schwellen mit unterschiedlichen Mehrheitserfordernissen und Voraussetzungen.

Wobei auch hier die Beurteilung natürlich vom gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung ausgeht. Bisher wurde das Grundgesetz und seine Auslegungen stets den „Anforderungen“ der Regierenden angepasst, wenn die „staatstragenden“ politischen Parteien sich einig waren.

Was unbestreitbar Anlass zur Nachfrage gibt

Trotz der Übertreibungen bleibt ein ernstzunehmender Kern, und das nicht nur aus den genannten Gründen. Merz selbst erklärte im Herbst 2025, Deutschland sei „nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden“. Parallel dazu beschreibt netzpolitik.org eine Geheimdienstreform, die den Auslösemechanismus für das BND-Gesetz ändern und dabei das Plenum des Bundestages umgehen soll. Und laut Recherchen des Overton Magazins bereiten sich Industriezweige – von Automobil über Energie bis Logistik – bereits auf eine engere Verzahnung mit der Rüstungsindustrie vor. Diese Entwicklungen sind dokumentiert und verdienen kritische Begleitung – unabhängig davon, ob der formale Spannungsfall je ausgerufen wird.

Reale Gefahr, verfälschte Dramaturgie

Das Video trifft einen wunden Punkt: die schleichende Normalisierung von Kriegsrhetorik und die Vorbereitung staatlicher Strukturen auf einen Ernstfall, den es in dieser Form in der Bundesrepublik noch nie gab. Doch es tut dies, indem es derzeit geltende Rechtsbegriffe vermischt, ein 1968 geschaffenes Notstandsrecht als neue Erfindung von Merz verkauft und Deutschland einer Truppe zuordnet, der es laut eigener Beitrittsregeln derzeit (!) gar nicht angehören kann.

Vielleicht sind solche Vereinfachungen notwendig, um Menschen aufzurütteln, aber sie tun der Aufklärung einen Bärendienst, weil sie zu viele Ansätze bieten, um jede Kritik zu diskreditieren.

Bild: Screenshot von Video zum Spannungsfall

Link zur Originalveröffentlichung.

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