Auf unserer Website gibt es keine Cookies und keine Web-Analyse.
Wir sammeln grundsätzlich keine Daten über unsere Leser.

Liebe Leserinnen und Leser,

Patria Germania steht für einen verantwortungsvollen Patriotismus, der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung miteinander verbindet. Wir sind überzeugt: Eine lebendige Demokratie braucht offene Debatten, kritisches Denken und den Mut, auch schwierige Fragen anzusprechen.

Wir analysieren politische Entwicklungen, hinterfragen Entscheidungen und widmen uns Themen, die in der öffentlichen Diskussion häufig zu wenig Raum erhalten. Gemeinsam mit unseren Lesern suchen wir nach Antworten für eine starke, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Patria Germania versteht sich als Plattform für Menschen, die Verantwortung übernehmen, über die Zukunft unseres Landes nachdenken und sich mit eigenen Ideen an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen möchten. Wir freuen uns über Beiträge von Autoren, die nicht nur kritisieren, sondern auch nach Lösungen suchen und sich für die Zukunft unserer Heimat engagieren.

Wir laden alle ein, die mit Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eigenen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes beitragen möchten.

CDU und Grüne verweigern den Betroffenen jede Mitsprache

Südschleswigsche Wählerverband 3-09-2026, 17:05

Der Sozialausschuss des Landtags hat heute mit den Stimmen von CDU und Grünen den SSW-Gesetzentwurf zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes abgelehnt. Eine mündliche Anhörung und selbst ein deutlich kleineres Fachgespräch mit Betroffenen lehnten die Koalitionsfraktionen ebenfalls ab. Hierzu erklärt der SSW-Abgeordnete Michael Schunck:

„CDU und Grünen steht es frei, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Sie können ihn politisch für falsch halten oder einen anderen Weg bevorzugen. Aber einen Gesetzentwurf abzuräumen, ohne den betroffenen Menschen vorab die Gelegenheit zu geben, ihre Sicht einzubringen, macht mich fassungslos. Das ist die politische Insolvenzerklärung einer Koalition, die den Rest der Legislatur offenbar nur noch ungestört aussitzen möchte.
Besonders bitter ist die Begründung. Sinngemäß hieß es, die ‚Begehrlichkeiten‘ seien verständlich, aber angesichts knapper Kassen ohnehin nicht finanzierbar, deshalb könne man auch direkt abstimmen. Wir reden hier nicht über irgendwelche Begehrlichkeiten. Wir reden über Menschen, die wegen ihrer Gehörlosigkeit jeden Tag zusätzliche Hürden und zusätzliche Kosten tragen.
Seit Jahrzehnten gibt es in Schleswig-Holstein aus gutem Grund Landesblindengeld. Wir wollen auch gehörlosen Menschen einen entsprechenden Nachteilsausgleich ermöglichen. Darüber kann man streiten. Aber ihre Erfahrungen und Argumente nicht einmal in die parlamentarische Beratung einzubeziehen, ist ignorant und kaltherzig.
Für den SSW ist die Sache damit nicht erledigt. Wir werden weiter für ein Landesgehörlosengeld kämpfen.“

Link zur Originalveröffentlichung.

Ähnliche Nachrichten

Diskussion über den organisierten Migrantenansturm auf Ceuta, die Instrumentalisierung von Queer-Themen durch Linksextreme sowie aktuelle demokratiepolitische Defizite wie Wahlquoten und Wahlausschüsse in Deutschland.

Weiterlesen

„DDR-Geist“ gegen freie Presse: Wie Kampakt unabhängigen Journalismus erdrosseln will

Weiterlesen

Es darf nicht sein, dass die Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit in Schleswig-Holstein noch immer darüber entscheidet, ob man eine gute Ausbildung bekommt oder ob man diskriminierungsfrei leben kann. Hier haben wir als Land eine Verantwortung den Sinti und Roma gegenüber, der wir endlich umfassend nachkommen müssen.

Weiterlesen

Was mir dieser Insider verraten hat, war kaum zu glauben. Doch die Lage ist tatsächlich so krass...

Weiterlesen

Friedrich Merz scheint nun endgültig zu eskalieren, nach der Wahlniederlage in Sachsen-Anhalt und möchte Russland den Krieg erklären!

Weiterlesen

Die Landwirte in ganz Europa vereinen sich, um gegen die Gesetze der EU zu protestieren!

Weiterlesen

Ein Staat braucht Macht, um Recht durchzusetzen, Sicherheit zu gewährleisten und gemeinsame Aufgaben zu erfüllen. Gerade deshalb muss seine Macht begrenzt und kontrollierbar sein. In einem Rechtsstaat darf nicht nur der Staat den Bürger überprüfen. Ebenso entscheidend ist die umgekehrte Frage: Welche Möglichkeiten hat der Bürger, staatliche Entscheidungen zu kontrollieren, anzufechten und im Zweifel zu korrigieren?

Weiterlesen

„1000 Juristen“ und Wahlkampf-Farce: Warum etablierte Parteien der AfD in die Hände spielen

Weiterlesen

Daniele Ganser im Gespräch mit Patrik Baab über Energiepreise und politische Eliten

Weiterlesen
Calendar
«September 2026»
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930 
Wenn der Staat seine Feinde sucht: Die Grenzen der wehrhaften Demokratie

Der Kampf gegen Extremismus ist eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Staates. Doch jeder Kampf gegen einen Gegner verändert auch denjenigen, der ihn führt.

Der Fall der NPD zeigte, wie kompliziert diese Grenze sein kann: Verfassungsschutzbehörden waren mit Informanten in einer Partei präsent, die sie später verbieten lassen wollten. Heute steht Deutschland erneut vor einer Grundfrage: Schützt der Staat die Demokratie – oder kann die Logik des Schutzes selbst politische Wirkungen erzeugen?

Grundgesetz nach Bedarf: Artikel 146 vergessen, Artikel 37 griffbereit

Das Volk darf laut Grundgesetz eine neue Verfassung beschließen. Darüber redet kaum jemand. Über den Bundeszwang gegen eine noch gar nicht existierende AfD-Landesregierung dagegen schon. Zwei Artikel, ein Grundgesetz und eine unbequeme Frage: Welche Macht ist in Deutschland politisch eigentlich erwünscht, die des Souveräns oder die des Staates?

Der mündige Bürger und der erlernte Konsens: Was der Beutelsbacher Konsens über die Grenzen staatlicher politischer Bildung verrät

Deutschland wollte freie Bürger erziehen. Doch was, wenn aus dem Ideal des mündigen Bürgers am Ende ein Bürger geworden ist, der vor allem gelernt hat, welche Antworten als richtig gelten?