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"Sozialismus" und "Individualismus". Teil VI – Eine Verfassung für freie Bürger

Think Tank 4-09-2026, 09:00

von Dr. Klaus Maurer

Was müssen wir ändern – und was sollte bleiben?

In den vergangenen drei Teilen haben wir uns einer einfachen, aber schwierigen Frage genähert: Wie muss ein Staat beschaffen sein, damit der Mensch frei bleiben kann, obwohl der Staat notwendigerweise Macht besitzt? Einen Staat brauchen wir. Ohne gemeinsame Regeln kann Freiheit schnell zur Freiheit des Stärkeren werden.

Genauso gefährlich ist der umgekehrte Weg: Wenn der Staat immer mehr Bereiche reguliert, in denen gar kein gesellschaftlicher Regelungsbedarf besteht, kann der Bürger irgendwann zwar noch wählen – aber im Alltag kaum noch selbst bestimmen.

Die entscheidende Aufgabe einer Verfassung besteht deshalb darin, beides miteinander zu versöhnen: einen handlungsfähigen Staat und einen freien Bürger.

Antike Philosophen wussten: Der Staat braucht ein Machtlimit. Freiheit braucht Recht. Und jede Verfassung muss beim Menschen beginnen.
Antike Philosophen wussten: Der Staat braucht ein Machtlimit. Freiheit braucht Recht. Und jede Verfassung muss beim Menschen beginnen.

1. Die Verfassung muss beim Menschen beginnen

Eine gute Verfassung sollte nicht mit der Frage beginnen: "Was darf der Staat?" Sondern: Was muss überhaupt durch den Staat geregelt werden?“

Wenn der Staat zuerst kommt, könnte man sagen: "Der Staat besitzt die Macht und gewährt dem Bürger bestimmte Freiheiten." Wenn der Mensch zuerst kommt, lautet der Gedanke: „Der Mensch besitzt seine Freiheit. Der Staat erhält bestimmte Befugnisse, damit Menschen friedlich und sicher zusammenleben können.“

Damit wird der Staat vom Herrscher zum Dienstleister des Gemeinwesens.

Nicht zum Dienstleister im Sinne eines Unternehmens, bei dem man Kunde ist. Sondern im Sinne einer öffentlichen Ordnung, die dem Menschen verpflichtet ist.

2. Grundrechte müssen praktisch sein

Das gegenwärtige Grundgesetz enthält bereits einen sehr starken Grundrechtskatalog. Menschenwürde, persönliche Freiheit, Gleichheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentum und viele weitere Rechte. Aber ein Recht ist nur dann wirklich wertvoll, wenn der Bürger es durchsetzen kann.

Dazu gehören unabhängige Gerichte. Dazu gehört ein schneller und bezahlbarer Rechtsschutz. Dazu gehört eine Verwaltung, die ihre Entscheidungen verständlich begründen muss. Und dazu gehört eine klare Verantwortlichkeit:

Wer entscheidet, muss auch für seine Entscheidung verantwortlich sein.

3. Der Staat braucht ein Machtlimit

Wir haben uns daran gewöhnt, dass der Staat immer neue Aufgaben übernimmt. Für jedes neue Problem entsteht ein neues Gesetz und gleich noch eine neue Behörde und weitere Vorschriften dazu. Irgendwann braucht man eine weitere Behörde, um die Vorschriften der anderen Behörden zu kontrollieren. Der Staat ufert Schritt für Schritt aus.

Deshalb sollte eine moderne Verfassung einen einfachen Grundsatz besonders stark machen:

Es gilt, dass jede staatliche Tätigkeit immer eine Einschränkung der Freiheit bedeutet und deshalb eine Begründung deren Notwendigkeit braucht.

Nicht der Bürger sollte die Beweislast haben, warum sein Vorhaben gerechtfertigt oder notwendig ist, vielmehr sollte der Staat beweisen müssen, warum der jeweilige Eingriff absolut notwendig ist. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

4. Subsidiarität muss mehr sein als ein schönes Wort

Wenn wir Subsidiarität ernst nehmen, wird erst dort, wo eine Aufgabe wirklich eine größere Ebene benötigt, sie nach oben verlagert.

Das bedeutet: Die höhere Ebene muss begründen können, warum sie eine Aufgabe übernehmen muss, warum die niedrigere Ebene sie nicht selbst erledigen kann.

Subsidiarität bedeutet nicht Kleinstaaterei. Sie bedeutet Verantwortung dort, wo sie am besten wahrgenommen werden kann.

5. Gemeinden sollten wieder politische Heimat sein

Die Gemeinde ist die Ebene, auf der Demokratie für den Bürger unmittelbar sichtbar wird. Dort kennt man die Straßen, die Schulen und Kindergärten, die örtlichen Betriebe, die Bauprojekte. Dort kann man dem Bürgermeister begegnen. Deshalb sollte die Gemeinde mehr sein als eine Verwaltungsstelle, die Beschlüsse höherer Ebenen ausführt. Sie sollte echte Entscheidungsfreiheit haben und über ausreichende eigene Finanzmittel verfügen. Wer ständig von Fördermitteln abhängig ist, ist nicht wirklich frei.

Wenn eine Gemeinde selbst über ihre Einnahmen und Ausgaben entscheiden kann, entsteht Verantwortung. Dann kann der Bürger fragen: „Was habt ihr mit unserem Geld gemacht?“ Und die Gemeinde kann nicht einfach auf Berlin zeigen. Demokratie braucht Verantwortung. Und Verantwortung braucht Entscheidungsspielraum.

6. Der Mittelstand braucht Freiheit statt Sonderbehandlung

Das gilt genauso für die Wirtschaft. Wir brauchen keinen Staat, der bestimmte Unternehmen nach politischen Vorlieben bevorzugt, sondern der faire Spielregeln für alle schafft und diese durchsetzt. Die Regeln müssen so gestaltet sein, dass wirtschaftliche Macht nicht automatisch noch mehr wirtschaftliche Macht erzeugt. Dazu gehören funktionierende Kartellbehörden, Abschaffung von Subventionen und eine Steuerordnung, die nicht diejenigen benachteiligt, die ihre Gewinne nicht international verschieben können.

Und dazu gehört vor allem: Der Staat darf nicht gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler sein.

7. Monopole – eine Gefahr für Freiheit

Auch private Macht kann Freiheit gefährden. Wenn ein Unternehmen einen Markt vollständig beherrscht, kann es Bedingungen diktieren. Wenn wenige Unternehmen einen Markt kontrollieren, kann Wettbewerb verschwinden. Dann hat der Verbraucher zwar formal die Freiheit, sich einen anderen Anbieter zu suchen – praktisch existiert dieser unter Umständen gar nicht. Deshalb ist Wettbewerbsschutz ein Pfeiler einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung.

Der Staat muss verhindern, dass erfolgreiche Unternehmen den Wettbewerb anschließend beseitigen. Das ist keine sozialistische Forderung. Es ist im Gegenteil eine Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerbskapitalismus.

8. Direkte Demokratie als Notbremse

Auch politische Macht braucht eine Notbremse. Wahlen sind notwendig. Aber manchmal reicht es nicht, alle vier Jahre jemanden zu wählen. Wir brauchen zur Stärkung unserer Demokratie mehr Möglichkeiten für Volksentscheide.

Insbesondere bei grundlegenden Fragen sollte das Volk die Möglichkeit besitzen, unmittelbar zu entscheiden und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. Die Schweiz ist sicherlich ein gutes Beispiel für eine gesunde Mischung aus direkter und repräsentativer Demokratie.

9. Die Presse muss frei sein – aber der Bürger muss auch zuhören dürfen

Eine Demokratie kann nur funktionieren, wenn Informationen frei fließen. Dabei ist es gefährlich, wenn entweder der Staat oder wenige mächtige private Unternehmen den Informationsfluss dominieren. Wir brauchen deshalb:

  • freie Journalisten,
  • unabhängige Medien,
  • unterschiedliche Meinungen,
  • Transparenz,
  • Schutz von Informanten,
  • Zugang zu staatlichen Informationen,
  • und vor allem das Recht, auch unbequeme Fragen zu stellen.

Eine Demokratie braucht keine Bürger, die dieselbe Meinung haben, sondern Bürger, die unterschiedliche Meinungen aushalten können.

10. Ein neues Grundgesetz?

Noch eine sehr wichtige Frage zum Schluss: Müssen wir das bestehende Grundgesetz abschaffen? Ja, das dürfte unumgänglich sein. Alle Änderungen, die wir uns wünschen, insbesondere Gewaltenteilung, direkte Demokratie auf überregionaler Ebene, Gemeinden mit mehr finanzieller Selbstständigkeit, Subsidiarität, Begrenzung der Bürokratie, Stopp einer zu engen Verbindung von politischer und wirtschaftlicher Macht, Begrenzung des Einflusses großer Lobbygruppen, Meinungsfreiheit auch dann, wenn eine Meinung unbequem oder unpopulär ist …

All dies geht ohne ein neues Grundgesetz nicht. Das bisherige kann nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden und das werden die etablierten Blockparteien niemals tun. Sie hätten es längst erledigen können, was beweist, sie wollen es gar nicht.

Zurück zum Anfang

Die Frage war "Sozialismus oder Individualismus?" Wie viel Macht von einzelnen Menschen, Unternehmen oder staatlichen Institutionen darf eine Gesellschaft zulassen? Es ist das Spannungsfeld zwischen Zentralismus und Subsidiarität, zwischen einem Staat, der den Bürger beherrschen will, oder einem Staat, der seine Macht im Dienst des Bürgers ausübt.

Der Staat ist nicht unser Eigentum. und der Staat ist auch kein Eigentümer seiner Bürger.

Der Staat ist eine von Menschen geschaffene Ordnung. Seine Aufgabe ist es, Freiheit, Recht, Sicherheit und das Gemeinwohl zu gewährleisten.

Deshalb sollten Staat und Bürger nicht als Vormund und Untertan gegenüberstehen.

Das könnte der Grundsatz einer freiheitlichen Verfassung sein:

Der Bürger ist frei, der Staat ist notwendig, die Macht des Staates ist begrenzt und wo der Staat Macht ausübt, muss er sie rechtfertigen können.

Vielleicht brauchen wir deshalb keine Revolution, sondern etwas Schwierigeres: Menschen, die sich erinnern, dass Freiheit bedeutet, dass derjenige, der die Regeln macht, auch an Regeln gebunden ist. Und genau das ist doch der Sinn eines Rechtsstaates, den wir irgendwie verloren haben und den wir wiederherstellen wollen. Am ehesten wird uns das mit Artikel 146 Grundgesetz gelingen.


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