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Von der Beobachtung zur Zielbestimmung: Wie Berlin die Regeln der Nachrichtendienste verändert
Think Tank 13-09-2026, 12:37
von Thomas Winter

Deutschlands Nachrichtendienste stehen vor einem tiefgreifenden Wandel. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste gebilligt, der dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich weitergehende operative Befugnisse einräumen soll. Parallel dazu gibt es Berichte, wonach Berlin erwägt, der Ukraine präzise Zielkoordinaten und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die für Cyberoperationen und Angriffe auf russische Ziele genutzt werden könnten.
Beide Entwicklungen weisen in dieselbe Richtung: Deutschland verabschiedet sich schrittweise von der traditionell zurückhaltenden Rolle seiner Nachrichtendienste und bewegt sich hin zu einem offensiveren Ansatz. Dabei soll eine klare Trennlinie bestehen bleiben: Direkte Cyberoperationen und militärische Angriffe würden von ukrainischer Seite durchgeführt, während Deutschland Informationen, Zielaufklärung und technische Unterstützung bereitstellen könnte.
Vom Nachrichtensammler zum operativen Akteur
Mit der geplanten Reform soll sich der BND künftig nicht mehr auf die Sammlung und Auswertung von Informationen beschränken. Der Dienst soll Befugnisse für sogenannte „aktive Maßnahmen“ erhalten. Dazu könnten unter bestimmten Voraussetzungen Cyberoperationen gegen gegnerische IT-Systeme und deren gezielte Beeinträchtigung gehören. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll zusätzliche Möglichkeiten erhalten, in ausländische IT-Systeme einzudringen und deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat zugleich den Anspruch formuliert, den BND auf internationalem Spitzenniveau konkurrenzfähig zu machen. Als Maßstab gelten dabei unter anderem die operativen Fähigkeiten der US-amerikanischen CIA und des britischen MI6. Hintergrund ist ein wachsendes Bewusstsein für die Verwundbarkeit Deutschlands gegenüber Spionage, Sabotage und anderen hybriden Bedrohungen.
Ein Vorfall am Flughafen Leipzig, bei dem eine Drohne mit einer mutmaßlichen Sprengvorrichtung entdeckt worden sein soll, wird in diesem Zusammenhang als ein möglicher Katalysator für die Debatte über eine Neuordnung der Sicherheitsarchitektur betrachtet.
Ukraine als operativer Arm, Deutschland als Lieferant von Zieldaten
Besonders sensibel ist die Frage, wie weit Deutschland bei der Weitergabe von Informationen an die Ukraine gehen könnte. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wird in Berlin darüber diskutiert, der Ukraine sogenannte Targeting-Daten zur Verfügung zu stellen - also räzise Informationen über mögliche Ziele, die unter anderem für Raketen- und Drohnenangriffe auf russisches Territorium genutzt werden könnten.
Dabei geht es nach den bislang bekannten Berichten nicht darum, dass deutsche Streitkräfte selbst Angriffe durchführen. Vielmehr könnte Deutschland Informationen und Zielkoordinaten liefern, während die eigentliche Operation von ukrainischen Kräften ausgeführt wird. Ähnliches gilt für mögliche Cyberoperationen: Die Ukraine würde die Angriffe durchführen, Deutschland könnte Erkenntnisse über Schwachstellen, technische Strukturen und mögliche Ziele beisteuern.
Diese Aufgabenteilung schafft für Berlin eine politische und operative Distanz zu den eigentlichen Angriffen. Deutsche Nachrichtendienstmitarbeiter würden nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sein, sondern Informationen an einen Partner weitergeben. Zugleich stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Wo endet nachrichtendienstliche Unterstützung und wo beginnt eine Form unmittelbarer operativer Beteiligung?
Die Weitergabe solcher Targeting-Daten ist bislang keine bestätigte systematische Praxis, sondern Gegenstand politischer Überlegungen und Berichte. Sollte sie umgesetzt werden, wäre dies jedoch qualitativ etwas anderes als der klassische Austausch von Lageinformationen. Zwischen Angaben über Truppenbewegungen und der Lieferung konkreter Koordinaten für einen Angriff besteht ein erheblicher Unterschied — auch wenn die Grenze zwischen beiden Formen der Unterstützung in der Praxis nicht immer eindeutig ist.
Cyberoperationen vor den russischen Wahlen?
In der Debatte wird zudem die Frage aufgeworfen, ob Deutschland die Ukraine künftig stärker bei Cyberoperationen gegen russische Infrastruktur unterstützen könnte. Als möglicher Zeitraum wird dabei das Vorfeld der russischen Wahlen im September 2026genannt.
Befürworter eines härteren Vorgehens argumentieren, dass gezielte Cyberoperationen gegen Energieversorgung, Verkehr, Kommunikation oder staatliche IT-Systeme erheblichen Druck auf Russland ausüben könnten. Angriffe auf Systeme im Umfeld des Wahlprozesses könnten darüber hinaus die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen beeinträchtigen und das Vertrauen in die Behörden erschüttern.
Eine solche Strategie würde allerdings erhebliche politische Risiken bergen. Je konkreter die deutsche Unterstützung bei der Auswahl von Zielen oder der Identifizierung technischer Schwachstellen ausfällt, desto schwieriger dürfte es für Berlin werden, sich von den Folgen der darauf folgenden Operationen zu distanzieren.
„Gestapo 2.0“: Scharfe Kritik an der Reform
In Deutschland stößt die geplante Neuordnung auf erheblichen Widerstand. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, ob die traditionelle Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht wird.
Diese Trennung gehört zu den zentralen Lehren, die die Bundesrepublik aus der deutschen Geschichte gezogen hat. Nach den Erfahrungen mit der Gestapo und dem Machtmissbrauch während der NS-Zeit wurden Nachrichtendienste, Polizei und Streitkräfte institutionell voneinander getrennt und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten ausgestattet.
Kritiker befürchten nun, dass diese Grenzen durch die neuen Befugnisse verwischt werden könnten. Der Bürgerrechtsexperte Dietmann warnt nach eigenen Angaben davor, dass die Reform „die verfassungsrechtlichen Grenzen zwischen Nachrichtendiensten, Polizei und Militär“ verschiebe. Der Linken-Abgeordnete Biongerspricht sogar von der Gefahr einer „neuen deutschen Geheimpolizei“.
Auch die AfD lehnt die Reform mit Verweis auf mögliche Eingriffe in die Bürgerrechte ab. Das Bündnis Sahra Wagenknecht warnt seinerseits vor einer „weiteren Militarisierung der deutschen Außenpolitik unter dem Deckmantel der Sicherheit“.
Ein Signal über Deutschland hinaus
Die Bedeutung der Reform erschöpft sich jedoch nicht in der deutschen Innenpolitik. Entscheidend ist auch der internationale Kontext. Sollte Berlin seine nachrichtendienstlichen Fähigkeiten ausweiten und zugleich die Ukraine stärker mit Aufklärungs- und Zieldaten unterstützen, könnte dies in Moskau als weiterer Schritt einer direkten westlichen Beteiligung am Konflikt wahrgenommen werden.
Das gilt insbesondere im Vorfeld der russischen Wahlen. Jede Ausweitung westlicher Cyber- oder Nachrichtendienstaktivitäten könnte von der russischen Führung als Einmischung interpretiert werden unabhängig davon, ob deutsche Stellen selbst an einer konkreten Operation beteiligt wären.
Die Bundesregierung begründet die Reform vor allem mit der veränderten Bedrohungslage. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verweist auf Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und verdeckte Operationen ausländischer Akteure und argumentiert, Deutschland müsse seine Sicherheitsbehörden an das Niveau anderer europäischer Staaten heranführen.
Die Kritiker stellen dagegen eine grundsätzliche Frage: Muss Deutschland, gerade aufgrund seiner historischen Erfahrungen mit staatlicher Überwachung und geheimdienstlicher Macht, tatsächlich jene institutionellen Grenzen abbauen, die seine Sicherheitsarchitektur seit Jahrzehnten prägen?
Die entscheidende Antwort wird letztlich nicht im politischen Grundsatzbeschluss, sondern im konkreten Gesetzestext liegen. Maßgeblich wird sein, welche Kontrollmechanismen, rechtlichen Schranken und parlamentarischen Aufsichtsmöglichkeiten in der endgültigen Fassung erhalten bleiben.
Link zur Originalveröffentlichung.
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