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"Staatsangehörigkeit", "Wahlen" und "Reichsbürger"
Think Tank Heute, 05:50
von Dr. Klaus Maurer
Ein "Spinner-Thema" oder unbequeme Wahrheiten?
Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Da flattert an einem schönen Morgen vor einem Einfamilienhaus neuerdings eine schwarz-weiß-rote Fahne. Am Briefkasten steht neben dem Namen der Hinweis, dass unter dieser Adresse keine juristische Person anzutreffen sei, sondern ein "Mensch". Es geht in der Nachbarschaft das Gerücht um, behördliche Bescheide würden von der Familie ungeöffnet zurück zum Absender gesandt, versehen mit dem Vermerk: "Juristische Person hier nicht bekannt".
Dann schlägt man morgens die Zeitung auf und liest von sogenannten "Reichsbürgern", die irgendwie ein Problem mit "unserer schönen Demokratie" haben. Auch im Fernsehen gibt es immer wieder Berichte über sogenannte "Reichsbürger". Irgendwas scheint mit denen nicht zu stimmen. Die haben was gegen "unsere Demokratie" und wollen einen Kaiser wieder haben? Oder worum geht’s da eigentlich? Außer, daß das irgendwie Spinner sein müssen, gibt es keine konkreten Informationen. Also ist das wohl ein "Spinner-Thema" und man muss sich nicht näher damit beschäftigen.
Genau so funktioniert gut gemachte Propaganda, dass man auf diese Weise Menschen von Themen und Wissen abhält, indem man Menschen, die sich mit bestimmten Themen befassen, in die "Spinner-Ecke" oder in die "Nazi-Ecke" stellt.
Darf man mit solchen Menschen reden? Oder muss man sie meiden oder gar "melden"? Es fällt auf, es wird im bezahlten "Staats"-Fernsehen immer über solche Menschen geredet, ohne daß man mit ihnen spricht und sie ihre Argumente sachlich vortragen können. Gibt es hier – wie so oft bei Diffamierung – etwas, das die Menschen nicht wissen sollen?
In der Wikipedia, in der KI und in der Mainstream-Propaganda wird immer wieder behauptet, es handele sich bei Angehörigen einer "Reichsbürgerbewegung" meist um "Einzelpersonen", die die Existenz der BRD als "legitimen" und "souveränen" "Staat" bestreiten. Vor allem werden diesen Reichsbürgern "schlechte Gedanken und schlechte Ideen" unterstellt wie "Demokratiefeindlichkeit", "Rechtsextremismus", "Geschichtsrevisionismus", "Antisemitismus", "Holocaustleugnung" etc. Die üblichen "Keulen" also: Die Nazi-Keule und die Auschwitz-Keule dürfen nicht fehlen.
Was auf Außenstehende befremdlich oder skurril wirkt: Hier geht es nicht um irgendwelche "Ideologien", sondern hier geht es ganz klar um Rechtskenntnisse und Rechtsauffassungen, die über bloße "Meinungen", "Ideologie" oder "Regierungskritik" weit hinausgehen.
Wie entstand die BRD?
Machen wir einen Faktencheck zur Entstehungsgeschichte und zu den Rechtsgrundlagen der Besatzungszonen, der Bundesländer und der BRD selbst:
Mit der militärischen Niederlage der Wehrmacht im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Zunächst etablierten die Besatzungsmächte die Besatzungszonen, später kamen per Militärbefehl die "Länder" und die "BRD" selbst hinzu. Sie wurden vom Besatzermilitär verfügt. Die drei westlichen Besatzungsmächte konnten die BRD nicht als Staat konzipieren, weil es staats- und völkerrechtlich nicht möglich ist, dass Ausländer für irgendwelche Staatsvölker neue Staaten gründen.
Besatzungsrecht bis heute?
Als gesichert wissen wir, es gelten in der BRD weiterhin schwerste Souveränitätseinschränkungen aus dem Überleitungsvertrag von 1955.
(Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen ("Überleitungsvertrag") (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) BGBl. 1955 Teil II, S. 405)
Dies hat die Kohl-Genscher-Regierung in einem Notenwechsel (völkerrechtlich verbindliche Erklärung) im Jahre 1990 bestätigt.
(Notenwechsel aus dem Jahr 1990 mit Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der ... (BGBl. 1990 Teil II Nr. 42, ausgegeben am 09.11.1990, Seite 1386 ff.).
Prominentes Beispiel: Verurteilung des früheren "DDR"-"Devisenbeschaffers" Dr. Alexander Schalck-Golodkowski im Jahre 1995 nicht etwa nach dem Strafgesetzbuch der "BRD" verurteilt, sondern nach dem SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, dass dieses Recht (fünf Jahre nach der sogenannten "Wiedervereinigung" noch geltendes Recht ("voll wirksames Bundesrecht")) war und damit bis heute angewendet werden kann.
Zu beachten:
Wenn Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 nach Besatzungsrechtsregeln verurteilt wurde, die älter sind als das "Grundgesetz" und damit die "BRD", dann kann jeder von uns auch gegenwärtig nach diesen Besatzungsrechtsregeln verurteilt werden!
Dies gilt selbstverständlich auch für Funktionäre des "BRD"-Systems wie Merz, Steinmeier, BRD-Minister, Abgeordnete etc.
Das bedeutet, die BRD ist nach wie vor eine Besatzungsverwaltung, die drei westlichen Besatzungsmächte haben nach wie vor die oberste Regierungsgewalt in der BRD inne. Die BRD ist nach wie vor der "verlängerte Arm" der Besatzungsmächte. Die ultimativen Vorgesetzten jedes Bediensteten in der BRD sind nach wie vor die drei westlichen Besatzungsmächte.
Recht oder Ideologie?
Letztendlich geht es nicht um irgendeine "Ideologie", wie im "BRD"-System immer propagiert wird nach dem Motto, es gebe "Reichsideologen". Vielmehr geht es um das gültige Recht. Und zwar um das gültige Staats- und Völkerrecht, was von "BRD"-Stellen gerne ignoriert und gebrochen wird.
Menschen, die in der BRD-Propaganda als "Reichsbürger" diffamiert werden, kennen sich eben im Recht nur gut aus und bestehen auf ihren Rechten und verwahren sich gegen die Anwendung von Nazi-Recht, was die BRD gerne zur Anwendung bringt, was jedoch auch nach den Regeln der BRD verboten ist. Und sie fragen die BRD-Stellen nach rechtlichen Grundlagen für die Legitimation der Erhebung von Ordnungsgeldern und Steuern.
Der Staatsangehörigkeitsausweis und das Wahlrecht
Interessanterweise hat sich der Baden-Württembergische Landtag dieser Frage anlässlich einer Anfrage von Abgeordneten der Grünen angenommen:
(Landtag von Baden-Württemberg – 16. Wahlperiode, Drucksache 16/1883, am 04.04.2017 Eingegangen: 04.04.2017 / Ausgegeben: 06.06.2017 / Kleine Anfrage / Ich frage die Landesregierung:
Wichtigste Erkenntnis (Zitat):
„Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit des Inhabers verbindlich nachzuweisen. … Er ist für Angelegenheiten bzw. in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte erforderlich … Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts erheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt …“
Warum wurde der Gesetzentwurf abgelehnt?
In der Folge hatte die AfD-Fraktion einen Gesetzesentwurf eingebracht, der vorschrieb, dass die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises verbindlich festgestellt werden müsse, um die Abstimmungsberechtigung bei Wahlen in Baden-Württemberg nachzuweisen. Da die Abstimmungsberechtigung nicht geprüft wird, sind unter Umständen alle Wahlen in der BRD ungültig.
(Landtag von Baden-Württemberg – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5113, 16. 11. 2018, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wahlrecht der Deutschen Eingegangen: 06.11.2018 / Ausgegeben: 20.11.2018)
Was bedeutet der Begriff „Reichsbürger“?
Selbstverständlich wurde die Annahme dieses Gesetzesentwurfes von den Blockparteien im Landtag Baden-Württemberg verweigert. Kommentar von Dr. Christina Baum dazu:
„Bei vielen der von mir in den vergangenen Monaten besuchten Gefangenen wird auch immer wieder der Vorwurf erhoben, dass sie 'Reichsbürger' seien.
In der Erfindung diskreditierender und kriminalisierender Begriffe sind unsere Staatsorgane wirklich sehr erfinderisch. Ich persönlich kenne bis heute keine Definition von 'Reichsbürger'.
Vorstellungen von einem anders aufgebauten Staat zu haben, zum Beispiel mit wesentlich mehr direkter Demokratie, also mehr unmittelbarer Mitbestimmung des Volkes, und diese Vorstellungen zu äußern, sind weder strafbar noch verboten. Dennoch werden Menschen wegen solcher Äußerungen verfolgt und sogar inhaftiert. Das ist der eigentliche Skandal dabei.“
Dr. Christina Baum (* 21. März 1956 in Kleingrabe, Thüringen) ist eine deutsche Zahnärztin und Politikerin (AfD). Seit 2021 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages, zuvor war sie von 2016 bis 2021 Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg.
Fazit: Staat oder Staatssimulation?
Die "BRD" erfüllt keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat. Die "BRD" konnte von den Besatzungsmächten nicht als Staat konzipiert werden, weil es staats- und völkerrechtlich nicht möglich ist, dass Ausländer für andere Völker Staaten gründen.
Die "BRD" ist lediglich eine von den drei westlichen Besatzungsmächten installierte militärische Kriegsgebietsverwaltung beziehungsweise Besatzungsverwaltung. Die Funktion der "BRD" ist es, die Interessen der Besatzer gegenüber den Deutschen durchzusetzen.
Das gesamte Besatzungsrecht der drei westlichen Besatzungsmächte, welches vor Gründung der "BRD" etabliert wurde, ist nach wie vor in Kraft und dem Grundgesetz gegenüber höherrangig. Die BRD ist ein Fremdherrschaftsinstrument beziehungsweise der "verlängerte Arm" der Besatzungsmächte.
Jede "BRD"-Stelle repräsentiert nicht irgendein deutsches Volk, sondern die Besatzungsmächte. Die ultimativen Vorgesetzten eines jeden Bediensteten im "BRD"-System sind nach wie vor die drei westlichen Besatzungsmächte.
Die BRD kann nur existieren, weil es noch keinen Friedensvertrag zum "Zweiten Weltkrieg" gibt. In Friedenszeiten gibt es schließlich keine Legitimation für eine Besatzerverwaltung.
Die BRD verwendet Begriffe aus dem Staatsrecht ("Amt", "Amtsgericht", "Staatsanwaltschaft"), ohne ein Staat zu sein. Es handelt sich bei der BRD damit um eine Staatssimulation. Wenn man das Thema "Staatsangehörigkeit" in der BRD untersucht, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass die BRD folgende Straftatbestände erfüllt:
· Täuschung im Rechtsverkehr
· Betrug
· Amtsanmaßung
· Verfassungshochverrat.
Man muß somit zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, daß BRD-Stellen keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt haben. Menschen, die im BRD-System als "Reichsbürger" verunglimpft werden, kennen sich im Recht einfach nur gut aus und bestehen auf ihre Rechte als Staatsangehörige gemäß RuStAG von 1913. Sie lehnen die Anwendung von Nazi-Recht grundsätzlich ab.
Die BRD-Propaganda versucht, diese Menschen mit dem Begriff "Reichsbürger" in die Nazi-Ecke zu stellen, da der Begriff "Reichsbürger" eine Bezugnahme auf das Reichsbürgergesetz von 1935 ist, als Teil des Nazi-Rechts.
Dr. Klaus Maurer
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