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Undemokratisch? Zum Umgang mit der AfD
Heute, 10:33

PAUL SCHREYER
„Dieses Wahlergebnis ist eine Katastrophe für unsere Demokratie“ – so die Ex-Vize-Chefredakteurin des Spiegel, Melanie Amann, vor wenigen Tagen bei Markus Lanz. Der Satz trifft den Tenor des versammelten deutschen Medienmainstreams. Für diesen ist der beispiellose AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt ein Schock. Aber ist er auch eine „Katastrophe für die Demokratie“?
Hans-Jürgen Papier, viele Jahre Präsident des Bundesverfassungsgerichts, beschwichtigt. „Die Demokratie als solche“ sei „nicht in Gefahr“. Schließlich drohe „kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung“. Der ehemals höchste deutsche Richter warnt, solche „alarmistischen Szenarien“ würden ihrerseits das „Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie mindern“.

Auch wesentliche Fakten rund um die jüngste Landtagswahl lassen an der Einschätzung einer „Katastrophe für die Demokratie“ zweifeln. So stieg die Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Abstimmung 2021 in Sachsen-Anhalt um 18 Prozentpunkte und war mit 78 Prozent so hoch wie nie zuvor in diesem Bundesland – zudem hoch wie selten bei irgendeiner deutschen Landtagswahl der vergangenen Jahrzehnte. Eine Viertelmillion Bürger, die beim letzten Mal noch entmutigt oder desinteressiert zuhause geblieben waren, gingen jetzt zur Wahl und setzten ihr Kreuz zum allergrößten Teil bei der AfD. Deren Aufschwung ist somit, ganz objektiv betrachtet, Teil einer starken demokratischen Belebung. Dazu wurde die Partei in 38 von 41 Wahlkreisen auch bei den Erststimmen stärkste Kraft. Ihre Landtagsfraktion wird sich deswegen – auch dies ungewöhnlich – fast ausschließlich aus siegreichen Direktkandidaten zusammensetzen. Direkt gewählt statt Parteilistengemauschel – mehr Demokratie ist in Deutschland eigentlich kaum denkbar.

Aber ist die AfD nicht „gesichert rechtsextremistisch“? Richtet sie sich nicht „gegen essentielle Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“? Ein erstes Problem bei diesen Zuschreibungen: Sie erfolgten – seinerzeit, 2023 – nicht von politisch neutraler Seite aus, sondern vom Landesamt für Verfassungsschutz, einer weisungsgebundenen Behörde der Landesregierung, welche von Politikern der CDU geführt wurde. Für diese ist die AfD schon seit Jahren die härteste und gefährlichste politische Konkurrenz – ein Interessenkonflikt, der von denjenigen Medien, die sich auf das amtliche Siegel „gesichert rechtsextremistisch“ berufen, ausgeblendet wird.
Abschaffung der Demokratie?
Wie begründet nun die Behörde ihre Bewertung der Partei? Die AfD, so heißt es, strebe „die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer derzeitigen Form an“. Stimmt das? Im Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt finden sich dafür keine Belege. Im Gegenteil ist dort zu lesen:
„Wir treten dafür ein, den Bürgern unseres Landes mehr Möglichkeiten direkter Mitbestimmung zu geben. Die politische Klasse der Altparteien hat das Instrument der Volksabstimmungen bewusst unattraktiv gemacht, indem sie hohe Hürden und kurze Fristen gesetzt und es auf die kommunale Ebene beschränkt hat. Wir werden diese Hürden absenken, Fristen verlängern, auch digitale Unterschriftensammlungen ermöglichen und die Quoren insbesondere für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene absenken. Nicht nur bei Entscheidungen, die unmittelbar das Leben der Menschen betreffen – sei es eine Schulschließung, ein Bauprojekt oder ein Infrastrukturvorhaben –, sondern auch bei Richtungsentscheidungen der Landespolitik muss das Volk als Souverän das letzte Wort haben, denn Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes.“
Mehr direkte Demokratie also, als Ergänzung und Korrektiv zur Arbeit der gewählten Abgeordneten – das ist kaum als „Abschaffung der parlamentarischen Demokratie“ zu bezeichnen.
In jüngerer Zeit hat die AfD zudem massiv demokratiepolitisches Profil gewonnen. In der Corona-Zeit war sie die einzige Oppositionspartei, die dem Aussetzen demokratischer Freiheitsrechte, das alle übrigen Parteien ab 2020 weitgehend oder allenfalls mit verhaltener Kritik abnickten, mit scharfem Widerspruch begegnete und die seither die parlamentarische Aufarbeitung jener Zeit energisch vorantreibt.
Laut Verfassungsschutz will die AfD jedoch „das demokratische Prinzip der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Institutionen und deren Vertreter verächtlich machen, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese fundamental erodieren zu lassen“. Parteivertreter setzten „die Bundesrepublik Deutschland immer wieder mit autokratischen oder gar totalitären Regimen gleich“, was sich „gegen das Demokratieprinzip nach Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz“ richte. Dort steht indes lediglich: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Der zitierte Grundgesetz-Artikel verpflichtet die Bundesregierung also zur Demokratie. Er steht dort, um die Staatsform der Demokratie für Deutschland festzuschreiben. Das heißt: Wenn eine Partei kritisiert, es fehle derzeit an Demokratie, dann lässt sich daraus nicht ein Verstoß dieser Partei „gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes“ ableiten, sondern allenfalls ein Verstoß der Regierung dagegen (sofern der Vorwurf der oppositionellen Partei denn stimmt).
Dass wiederum eine oppositionelle Partei die Regierung scharf kritisiert und bestrebt ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die gewählten Amtsträger infrage zu stellen, dürfte als normale Oppositionsarbeit in einer Demokratie gelten, auch als selbstverständlicher Teil eines jeden Wahlkampfes. Wiederum: Keine Gefahr für die Demokratie, sondern vielmehr für die Regierung. Die beiden Worte werden in der Debatte regelmäßig vertauscht. Die herrschenden Regierungsparteien werden als „die Demokratie“ begriffen. Auch die in diesem Beitrag dargestellten Cover großer Zeitungen und Magazine der jüngsten Zeit legen genau diese Verknüpfung nahe: die abgewählte Regierung als bedrängter, besudelter, weinender Bundesadler, als Inkarnation von Staat und Ordnung.
Die im politischen Betrieb verbreitete Formulierung von den „demokratischen Parteien“, die der AfD gegenüberstünden, geht in die gleiche Richtung. Man identifiziert sich mit Staat und Demokratie, sieht sich selbst als „anständig“. Doch was genau soll das eigentlich sein, eine „demokratische Partei“? Der AfD hält man entgegen, sie dürfe sich nicht schon deshalb so nennen, weil sie in Parlamente gewählt werde. Parteichef Tino Chrupalla bezeichnete dieses Argument bei Lanz kürzlich als „Quatsch“. In der Tat stellen sich Fragen. Wie sonst will man eigentlich demokratische von undemokratischen Kräften unterscheiden, als durch die Tatsache, dass erstere sich einer freien, fairen und geheimen Wahl stellen und deren Ergebnis akzeptieren, letztere aber auf Zwang, Drohung und Gewalt setzen?
Historische Parallelen
Eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD damit zu belegen, dass die Partei die bestehende Ordnung kritisiere und deren „Institutionen und Vertreter verächtlich“ mache „um das Vertrauen der Bevölkerung in diese erodieren zu lassen“ – das erinnert an die Argumentation des kaisertreuen Staats- und Justizapparates Ende des 19. Jahrhunderts in dessen Kampf gegen die damals aufstrebende SPD. Seinerzeit waren es die Sozialdemokraten, die das etablierte Machtgefüge aufmischten. Mit Bismarcks berüchtigten Sozialistengesetzen von 1878 ließen sich politisch kritische Texte wegen „sozialistischer Bestrebungen“ verbieten, sofern sie auf einen „Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung“ abzielten und die angebliche „Eintracht der Bevölkerungsklassen“ gefährdeten. Die aufrührerische Oppostion stört den gesellschaftlichen Frieden – so klingt es auch heute wieder.
Ich selbst kritisiere die AfD seit Jahren, ausführlich etwa in meinem 2018 erschienenen Buch „Die Angst der Eliten“. Ich sehe auch eine historische Parallele, allerdings nicht zur NSDAP, wie oft genannt, sondern zur weithin vergessenen DNVP, der Deutschnationalen Volkspartei, die in der Weimarer Republik mit Unterstützung aus Industriekreisen aufgebaut wurde, um den Volkszorn in jener Krisenzeit aufzufangen und in unternehmer- und kapitalfreundliche Bahnen zu lenken. Die DNVP verstand sich damals als wirtschaftsliberal und nationalkonservativ, sie hatte zugleich auch völkische Elemente. Die AfD ist in ähnlicher Mischung und Intention gerade keine neue SPD, sondern eher eine „Opposition von oben“, gelenkt im Sinne von Managern und Millionären. Die erste Million kam 2014 vom langjährigen Cheflobbyisten der deutschen Industrie und Ex-Berater der Bank of America, Hans-Olaf Henkel. Alice Weidel wiederum arbeitete vor ihrer Parteikarriere für die Investmentbank Goldman Sachs sowie im Vorstandsbüro von Allianz Global Investors, einem der weltgrößten Vermögensverwalter.
Die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung schrieb kurz nach Gründung der AfD: „Auftreten, Programm und Kommunikation kommen eher einer Marketing-Kampagne als einer politischen Bewegung gleich.“ Die Themen Islam und Migranten sollen Wählerstimmen und breite Akzeptanz an der Basis bringen, die eigentliche Agenda hinter solchen Aufreger-Themen aber ist eine andere.
Der wachsende Zuspruch für rechtskonservative Politiker in vielen Ländern ist dennoch nicht nur gutem Marketing geschuldet. Er gründet vor allem im Charakter „liberaler“ Politik, deren Erfolge in den letzten Jahren vor allem in Freihandelsabkommen, Privatisierungen, Bankenrettungen, Sozialabbau und Kriegen bestehen. Selbst in konservativen Elitenkreisen (nachzulesen etwa in einem Bericht der Münchner Sicherheitskonferenz) wird offen eingeräumt, dass „diese Art der Globalisierung“ zwar „den Eliten nützt“, viele aus der Mittelschicht aber „berechtigterweise glauben“, das System sei „manipuliert“. An der Spitze der Gesellschaft fehle es an der „notwendigen Selbstreflektion“. Ergänzen ließe sich: Es liegt in der Natur der Sache, dass sich für eine egoistische und zerstörerische Politik, die einer winzig kleinen Elite nützt, nicht dauerhaft demokratische Mehrheiten erzeugen lassen.
Die AfD und andere Rechtskonservative überall auf der Welt reiten nun schon seit Jahren erfolgreich auf einer antiliberalen Welle, wollen zugleich aber kaum etwas Grundsätzliches an der ungerechten und destruktiven „liberalen“ Wirtschaftsordnung ändern, sondern lediglich deren Lenkung wieder auf die nationale Ebene verschieben. Auch dieser Widerspruch wird selten thematisiert.
Zusammenarbeit mit der AfD?
Was folgt nun aus all dem für den Umgang der anderen Parteien mit der AfD? Kaum jemand dürfte bestreiten, dass mittelfristig die CDU natürlicher Koalitionspartner der AfD ist. Die Positionen der beiden Parteien liegen nahe beieinander. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder preschte nach der Magdeburger Wahl schon einmal vor und erklärte, das Konzept der Brandmauer sei „gescheitert“. Eine AfD-CDU-Koalition ist absehbar, erst in einzelnen Bundesländern, dann bundesweit. Danach könnte sich der Höhenflug der Partei spürbar dämpfen, denn die Niederungen der Regierungsarbeit und parlamentarischen Kompromissfindung schleifen jedes Wahlprogramm und jede scharfe Rhetorik naturgemäß ab. Daher müssten eigentlich auch – aus einer strategischen Perspektive – alle anderen Parteien ein Interesse daran haben, dass die AfD möglichst bald in Regierungsverantwortung genommen wird, und sich der Oppositionshöhenflug eben nicht noch jahrelang so fortsetzt wie bisher, mit dem absehbaren Ergebnis einer Alleinregierung der AfD.
Wie auch immer man zur AfD steht: Eine Machtbeteiligung dieser Partei scheint kaum noch aufzuhalten, sie liegt „in der Luft“, in der Stimmung der Bevölkerung, gegen die wahrscheinlich keine Schlagzeilen mehr erfolgreich werden anschreiben können. Eine offene Frage bleibt, in welcher Form diese Machtbeteiligung erfolgen wird – und mit welcher Möglichkeit der Mitsprache anderer Parteien.
Aber vielleicht ist die mittelfristig zu erwartende absolute Mehrheit der AfD tatsächlich auch heimlicher Wunsch manch eines Vertreters der anderen Parteien – dann könnte man das erprobte Feindbild beibehalten und bräuchte keinen riskanten Dialog mit der Gegenseite zu suchen, wie ihn das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt jetzt eigentlich fordert. Ob solche Feindbildpflege und kommende AfD-Alleinregierung dann wirklich zum Besten des Landes sind, steht gleichwohl auf einem anderen Blatt.
Titelbild: Die Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund (AfD) und Sven Schulze (CDU) beim Wahlduell des MDR am 26. August, im Vordergrund ein Monitor mit den Umfrageergebnissen kurz vor der Wahl | Bild: picture alliance/dpa / Klaus-Dietmar Gabbert
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