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Schadenersatz für Deutschland von der Ukraine statt EU-Beitritt?

Think Tank 22-06-2026, 14:30 Politik, Internationale Beziehungen, Europa

von Jochen Mitschka

Mitte Juni 2026 hat die Europäische Union erstmals konkrete Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine eröffnet – nach zwei Jahren politischer Blockade, einem überstandenen ungarischen Veto und einem Krieg, der unvermindert andauert. Doch der Verhandlungsstart ist vor allem symbolisch: Die Ukraine erfüllt zentrale EU-Standards noch nicht, das europäische Vertragsrecht kennt keinen Automatismus für Beitritte im Kriegszustand, und die AfD-Vorsitzende Alice Weidel nutzt den ungeklärten Nordstream-Anschlag, um Kiew die Rechnung für gesprengtes deutsches Infrastruktur-Kapital zu schicken.


In den deutschen Medien und der Politik wird der Beitritt der Ukraine zur EU als eine Solidaritätstat dargestellt, weil die Ukraine die Aggression Russlands aufgehalten habe. Dabei wird behauptet, Russland habe vor, ganz Europa zu erobern. Was dazu führte, dass die EU dramatische Leistungen erbracht haben, um der Ukraine zu erlauben, einen Krieg gegen Russland zu führen, welcher schon durch Minsk2 eigentlich unnötig war, und spätestens im April 2022 hätte beendet werden können. Soweit der Rückblick.

Der Verhandlungsstand: Symbolischer Durchbruch nach zweijähriger Blockade

Am 15. Juni 2026 eröffneten die EU-Außenminister unter zyprischer Ratspräsidentschaft in Luxemburg offiziell den ersten Verhandlungscluster mit der Ukraine und Moldau. Der erste Themenblock umfasst Justizreform, Grundwerteschutz und innere Sicherheit – Bereiche, in denen die Ukraine traditionell am weitesten von EU-Standards entfernt ist. Für EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos ist das erst der Anfang: Sie hatte gefordert, alle sechs Verhandlungscluster noch bis Juli zu eröffnen.

Dass es überhaupt so weit kam, liegt maßgeblich an einem politischen Wechsel in Budapest. Viktor Orbán, dessen Vetoposition zwei Jahre lang jeden Fortschritt blockiert hatte, wurde im April 2026 abgewählt. Sein Nachfolger Péter Magyar, seit dem 9. Mai im Amt, hatte zuvor die territoriale Integrität der Ukraine nach internationalem Recht verteidigt – eine fundamentale Positionsveränderung, die Brüssel die nötige Einstimmigkeit verschaffte. Ohne diesen Machtwechsel in Budapest wäre der Verhandlungsstart auch im Juni 2026 nicht möglich gewesen.

Technisch war die Ukraine auf den Verhandlungsbeginn vorbereitet: Das Screening-Verfahren, in dem Kommission und Kandidatenland den gesamten EU-Besitzstand sichten, konnte die Ukraine im September 2025 erfolgreich abschließen. Gleichzeitig trat im Oktober 2025 ein aktualisiertes Freihandelsabkommen in Kraft, das die Handelströme weiter vertieft – der EU-Warenhandel mit der Ukraine hatte sich seit 2016 auf über 67 Milliarden Euro verdoppelt. Seit Januar 2026 gilt für ukrainische Staatsbürger zudem EU-Roaming ohne Aufpreis.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nannte die Vergabe des ersten Verhandlungsabschnitts beim G7-Gipfel einen „gewaltigen Schritt nach vorn“. Bundesaußenminister Johann Wadephul dämpfte die Erwartungen jedoch: Vor der Ukraine liege eine „Wegstrecke“, das Ziel sei „nicht morgen erreicht“. Diese Nüchternheit ist berechtigt: Insgesamt sind 35 Kapitel zu verhandeln, jedes einzelne erfordert einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten zum Öffnen und Schließen – ein Veto-Risiko bleibt strukturell erhalten.

Wie weit die Ukraine wirklich von EU-Standards entfernt ist

Offiziell lobt die EU-Kommission die Reformfortschritte der Ukraine regelmäßig als „bemerkenswert“ und „historisch“. Unabhängige Analysen zeichnen ein deutlich ernüchternderes Bild. Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) kommt in einer Analyse von Anfang 2026 zu dem Schluss, die politische Führung des Landes sei „noch nicht konsequent rechtsstaatlichen Verfahren verpflichtet“ und suche weiterhin nach Wegen, diese zu umgehen oder auszuschalten.

Das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche bezifferte auf Basis unabhängiger Analysen der Forschungsgruppe RRR4U, dass die Ukraine im Jahr 2025 „mehr als zehn“ EU-Beitrittsanforderungen nicht erfüllt habe. Besonders gravierend sind die Rückstände in drei Bereichen:

  • Erstens bei der Korruptionsbekämpfung: Im Juli 2025 verabschiedete das ukrainische Parlament ein Gesetz, das zwei der wichtigsten Antikorruptionsbehörden – das Nationale Antikorruptionsbüro NABU und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft SAPO – weitgehend entmachtete. Nur neun Tage später, nach landesweiten Protesten und einem Eingreifen von der Leyens per Telefonat, wurden die schlimmsten Bestimmungen zurückgezogen. Doch die Episode offenbarte, wie fragil die institutionelle Unabhängigkeit in Kiew bleibt: SAPO darf bis heute keine eigenständigen Strafverfahren gegen Abgeordnete einleiten, ohne Zustimmung des Generalstaatsanwalts – der seinerseits vom Präsidenten ernannt wird.
  • Zweitens bei der Justizreform: Der Justizsektor ist laut SWP „nur partiell reformiert“ und bietet „zahlreiche Angriffsflächen für Korruption“. Oligarchen und ihre Netzwerke können “ihnen genehme Personen in den Gerichten platzieren”. Die Personalentscheidungen Selenskyjs nach dem Korruptionsskandal im Energieministerium Mitte 2025 seien „nicht hauptsächlich unter dem Zeichen der Abwehr von Korruption erfolgt“.

Drittens beim EU-Besitzstand selbst: Eine Vollmitgliedschaft erfordert die Übernahme von rund 3.000 EU-Gesetzgebungsakten in nationales Recht. Das Ukrainian Centre for European Policy schätzt, dass das Assoziierungsabkommen „nur“ rund 550 davon verpflichtend macht. Der Krieg überlastet gleichzeitig die ukrainischen Behörden und verzögert den legislativen Transformationsprozess.

Der Dezember-Aktionsplan der EU-Kommission mit zehn konkreten Reformzielen, erarbeitet von Erweiterungskommissarin Kos und dem ukrainischen Vize-Premier Taras Kachka, ist ein nützliches Instrument – adressiert aber laut SWP die „tieferliegenden Governance-Probleme“ nicht ausreichend. Die Analyse mahnt einen „breiteren Ansatz“ an, der auch die Gewaltenteilung strukturell neu justiert. Realistisch gesehen rechnet Professor Hendrik Vos von der Universität Gent mit einem Beitrittsdatum frühestens 2030 – und das nur, wenn das Reformtempo deutlich zulegt.

Kann ein Land im Krieg überhaupt EU-Mitglied werden?

Das europäische Primärrecht, konkret Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union, formuliert keine explizite Ausschlussklausel für Kriegsstaaten. Einen Beitritt im laufenden bewaffneten Konflikt gab es bisher allerdings in der Geschichte der EU nicht – es fehlt schlicht jeder Präzedenzfall.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Frage politisch klar beantwortet: „Ein EU-Beitritt ist nicht möglich, solange sich das Land im Krieg mit Russland befindet.“ Die Jahre 2027 und 2028, die Selenskyj als Zieldaten nannte, seien “nicht realistisch“. Damit nennt Merz ein strukturelles Dilemma: Für die Beitrittsreife benötigt die Ukraine in den Kopenhagener Kriterien die „institutionelle Stabilität als Garant für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung“ sowie die Fähigkeit, die mit einer Mitgliedschaft einhergehenden Pflichten zu erfüllen.

Beide Anforderungen sind im Kriegszustand strukturell gefährdet: Ressourcen fließen in die Verteidigung statt in Verwaltungsreformen, demokratische Grundrechte – etwa die Meinungsfreiheit oder das Wahlrecht – stehen unter kriegsbedingten Einschränkungen, und die wirtschaftliche Planung ist auf unmittelbare Kriegsbewältigung ausgerichtet.

Das ukrainische Steuersystem war bereits vor dem Krieg nicht in der Lage, die Staatsausgaben zu decken – eine Bedingung, die für langfristige Haushaltsdisziplin im EU-Rahmen unabdingbar wäre.

Hinzu kommt ein sicherheitspolitischer Einwand, den die SWP schon 2022 formuliert hat:

Die EU-Beistandsklausel (Artikel 42 Abs. 7 EUV) verpflichtet Mitgliedstaaten zu Beistand bei bewaffneten Angriffen, ist aber kein kollektives Verteidigungsbündnis wie Artikel 5 der NATO-Charta. Ein formeller Beitritt der Ukraine zur EU während eines laufenden Krieges könnte die EU rechtlich in eine Beistandspflicht manövrieren, auf die sie militärisch nicht vorbereitet ist und über die keine politische Einigkeit besteht.

Selenskyjs politisches Kalkül ist verständlich: Er forderte im Februar 2026 ein fixes EU-Beitrittsdatum als Bestandteil eines möglichen Waffenstillstandsabkommens, weil die EU-Perspektive als Sicherheitsgarantie fungieren soll. Ohne ein konkretes Datum, so Selenskyj, werde Russland alles tun, um den Prozess zu blockieren. Die EU hingegen beharrt auf dem „leistungsorientierten Ansatz“: Kein festes Datum, sondern Fortschritt als Maßstab.

Ein möglicher Kompromiss: Merz schlug einen EU-„Sonderstatus“ vor – eine Art beschleunigter Assoziation mit Teilhaberechten, aber ohne Vollmitgliedschaft. Kiew lehnte das kategorisch ab. Außenminister Andrij Sybiha bestand auf „eine vollwertige, gleichberechtigte Mitgliedschaft in der EU“ mit allen Stimmrechten. Hintergrund: Ein Status ohne Stimmrecht wäre aus ukrainischer Sicht einem „Abstellgleis“ gleichzusetzen – und würde die Sicherheitsgarantie-Funktion des Beitritts weitgehend leerlaufen lassen.

Weidels Nordstream-Forderung: Politisches Signal

Ende Januar 2026 kündigte AfD-Chefin Alice Weidel bei der Wahlkampferöffnung in Heilbronn an, was eine AfD-Regierung tun würde:

„Wir werden Entschädigung verlangen. Die Ukrainer, Selenskyj, sollen für die Sprengung unserer Pipeline bezahlen.“

Auch wenn sich das ähnlich anhörte, wie Trumps Aussage, dass Mexiko die Grenzbefestigung zahlen solle, war der Applaus der rund 2.000 Anwesenden groß. Die Forderung, kombiniert mit der Rückforderung von „mehr als 70 Milliarden Euro“ an Ukraine-Hilfe, adressierte zwei politische Narrative gleichzeitig: die vermeintliche “Undankbarkeit“ Kiews und das “Versagen“ der Bundesregierung bei der Aufklärung.

Auf welcher Faktenlage basiert die Aussage? Der Ermittlungsstand im Sommer 2026 ist tatsächlich dichter als je zuvor. Im August 2025 nahm die italienische Polizei in Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls den ukrainischen Ex-Militäroffizier Serhi K. fest, der nach Bundesanwaltschaft-Erkenntnissen als „leitende Funktion“ des Sprengstoffkommandos gilt. Das Kommando soll von einer Segelyacht aus mindestens vier Sprengsätze mit je 14 bis 27 Kilogramm Hexogen-Oktogen-Gemisch in 70 bis 80 Metern Tiefe platziert haben. Seit November 2025 sitzt Serhi K. in Deutschland in Untersuchungshaft, nachdem der Bundesgerichtshof im Dezember 2025 die Haftbeschwerde verworfen hat.

Im September 2025 nahm die polnische Polizei einen weiteren Verdächtigen, Wolodymyr Z., fest – ein polnisches Gericht verweigerte jedoch die Auslieferung an Deutschland und ließ ihn frei, was zu einem diplomatischen Eklat zwischen Warschau und Berlin führte. Nach Medienberichten war der Verdächtige anschließend in einem ukrainischen Diplomatenauto in die Ukraine geflohen. Insgesamt wurden sieben ukrainische Staatsangehörige als dringend tatverdächtig identifiziert.

Wesentlich brisanter ist ein Spiegel-Bericht vom Februar 2026: Demnach sollen CIA-Agenten ukrainische Sabotage-Spezialisten im Frühjahr 2022 in Kiew getroffen und anfänglich Sympathien für den Angriffsplan signalisiert haben, bevor Washington in einer zweiten Runde abriet. Die Ukrainer haben die Warnung – laut denselben Quellen – ignoriert. Der damalige Oberbefehlshaber Waleri Saluschnyj soll den Einsatz genehmigt haben, Präsident Selenskyj dagegen nicht informiert worden sein. Die CIA nennt den Bericht „vollständig und absolut falsch“.

Was schließen diese Fakten für Weidels Forderung? Erstens ist die ukrainische Beteiligung ermittlungsrechtlich stark erhärtet, aber keineswegs abschließend geklärt. Nach wie vor steht der Verdacht im Raum, dass es sich um eine US-Opferanode handeln könnte, weil eine Operation in der Größenordnung eigentlich nur durch militärische Spezialkräfte durchgeführt werden können. Eine Verurteilung steht aus. Ob und in welchem Maße die politische Führung in Kiew involviert war, bleibt ungeklärt. Zweitens käme eine Schadensersatzklage gegen einen Staat, nicht gegen Einzelpersonen, vor internationale Gerichte – mit ungewissem Ausgang. Der Bundesgerichtshof stellte immerhin im Dezember 2025 fest, dass die Sprengung deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe.

Drittens ist die politische Funktion der Weidel-Forderung klar von ihrer rechtlichen Substanz zu trennen. Im Bundestag beantragte die AfD im Mai 2026 einen Untersuchungsausschuss zur Nordstream-Sabotage – er wurde von CDU/CSU, SPD und Grünen abgelehnt. Die Regierungskoalition sieht keinen parlamentarischen Aufklärungsbedarf, solange das Strafverfahren vor dem Generalbundesanwalt läuft.

Die Forderung, Kiew solle die Reparaturkosten und die geleisteten Milliardenhilfen zurückzahlen, ist natürlich populistisch zugespitzt und juristisch nicht durchsetzbar. Die Fakten der Ermittlungen sind ernst zu nehmen. Weidels Schlussfolgerungen gehen über sie hinaus und könnten nur Chance auf ernsthafte Umsetzung haben, wenn sich die Machtverhältnisse in der deutschen Politik grundsätzlich ändern würden.

Zusammenfassung

Der EU-Beitrittsverhandlungsbeginn mit der Ukraine im Juni 2026 ist ein Signal, aber kein Durchbruch. Die Ukraine ist technisch auf den Weg gebracht, strukturell aber noch weit von den Mindestanforderungen für eine Vollmitgliedschaft entfernt – insbesondere in Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Justizunabhängigkeit. Ob ein Land im Krieg Mitglied werden kann, ist keine technische, sondern eine zutiefst politische Frage, auf die die EU derzeit keine Antwort hat – und nicht haben will. Der Nordstream-Komplex liefert genuine Ermäßigungsgrundlagen, die parlamentarische Aufklärung verdienen. Weidels Schadenersatzforderung sind als Gegenpol gegen die „Eindämmung von Russland um jeden Preis„-Politik der staatstragenden Parteien im deutschen Bundestag zu verstehen. Was meist übersehen wird:

Solange die, aus russischer Sich, Gefahr im Raum schwebt, dass der europäische Teil der NATO an der Grenze zu Russland steht, wird der Krieg nicht beendet werden!

Link zur Originalveröffentlichung.

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