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Jens Spahn und die Moral auf Abruf

Think Tank Heute, 06:03

von Andreas Funke

Herr Spahn, ein Rücktritt vom Fraktionsvorsitz reicht nicht

Jens Spahn hat jahrelang Regeln vertreten, die für andere gelten sollten. Als diese Regeln sein eigenes Leben berührten, fand er einen Ausweg im Ausland. Genau darin liegt der politische Skandal. Nicht darin, dass zwei Männer ein Kind großziehen. Sondern darin, dass ein führender CDU-Politiker persönlich in Anspruch nimmt, was seine Partei den Bürgern in Deutschland verweigert. Wer Wasser predigt und sich selbst den Champagner im Ausland bestellt, verliert seine Glaubwürdigkeit.

Jens Spahn ist als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten. Sein Bundestagsmandat behält er jedoch. Der Rücktritt folgte auf die öffentliche Debatte darüber, dass Spahn und sein Ehemann mithilfe einer Leihmutter in den USA Eltern geworden sind, obwohl die CDU die Leihmutterschaft weiterhin ablehnt.

Man kann nun sagen: Das ist eine private Entscheidung. Das Familienleben eines Politikers geht die Öffentlichkeit nichts an.

Normalerweise wäre das richtig.

Jens Spahn hat dem deutschen Volk gezeigt: Für die Bürger gilt das Verbot – für die Mächtigen genügt ein Flugticket.
Jens Spahn hat dem deutschen Volk gezeigt: Für die Bürger gilt das Verbot – für die Mächtigen genügt ein Flugticket.
Author: Olaf Kosinsky / CC-BY-SA-3.0-DE

Doch privat ist eine Entscheidung nicht mehr, sobald sie in offenem Widerspruch zu der Politik steht, die derselbe Mensch öffentlich vertritt. Wer Gesetze beschließt, politische Verbote verteidigt und von den Bürgern verlangt, sich an diese Ordnung zu halten, kann nicht einfach ins Ausland reisen, sobald die eigene Lebensplanung an den Grenzen dieser Ordnung scheitert.

Genau hier beginnt die öffentliche Verantwortung.

Nicht die Familie steht zur Debatte

Um eines klarzustellen: Es geht nicht darum, ob zwei Männer ein Kind lieben, versorgen und verantwortungsvoll erziehen können. Das Kind trägt keinerlei Verantwortung für die politischen Entscheidungen seiner Eltern. Es verdient Schutz und darf nicht zum Gegenstand persönlicher Beschimpfungen werden.

Wer die Diskussion auf die sexuelle Orientierung von Jens Spahn reduziert, macht es ihm leicht. Dann kann er sich als Opfer von Intoleranz darstellen und der eigentlichen Frage ausweichen.

Diese Frage lautet: Darf ein Spitzenpolitiker privat einen Weg wählen, den seine eigene Partei anderen aus rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gründen versperrt?

Jens Spahn hat nicht einfach eine private Reise unternommen. Er hat von einer reproduktionsmedizinischen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in Deutschland bewusst nicht zur Verfügung steht. Die Herbeiführung und Vermittlung einer Leihmutterschaft sind nach deutschem Recht untersagt. Die Leihmutter und die sogenannten Wunscheltern werden dabei grundsätzlich nicht selbst bestraft. Gerade deshalb können wohlhabende Menschen in Länder ausweichen, in denen die Praxis erlaubt ist.

Das Ergebnis ist eine Zweiklassengesellschaft der Moral.

Wer genug Geld, internationale Kontakte und juristische Beratung besitzt, kann sich im Ausland ermöglichen lassen, was der Gesetzgeber den Bürgern im eigenen Land verweigert. Wer diese Möglichkeiten nicht besitzt, muss sich mit dem Verbot abfinden.

Ist das die christdemokratische Vorstellung von Gerechtigkeit?

Was zu Hause verboten ist, wird im Ausland möglich

Die CDU begründet ihre ablehnende Haltung zur Leihmutterschaft unter anderem mit dem Schutz der Frau und des Kindes. Sie warnt vor einer Kommerzialisierung der Schwangerschaft und davor, dass der weibliche Körper zum Gegenstand eines Vertrages wird.

Diese Bedenken verschwinden nicht an der amerikanischen Grenze.

Eine Schwangerschaft bleibt eine körperliche und seelische Belastung. Eine Frau trägt ein Kind neun Monate lang aus. Sie erlebt die medizinischen Risiken, die Geburt und die Zeit danach. Am Ende wird das Kind entsprechend einer zuvor getroffenen Vereinbarung anderen Menschen übergeben.

Man kann Leihmutterschaft unter strengen Bedingungen erlauben wollen. Man kann sie grundsätzlich ablehnen. Beide Positionen verdienen eine ernsthafte Diskussion.

Was jedoch nicht glaubwürdig ist: Sie politisch abzulehnen und persönlich zu nutzen.

Ein führender Politiker kann nicht in Berlin vor den Risiken einer Praxis warnen und sie in den Vereinigten Staaten in Anspruch nehmen. Er kann nicht den Schutz von Frauen beschwören, während eine Frau im Ausland genau jene körperliche Last übernimmt, die seine eigene Familienplanung möglich macht.

Wer so handelt, gibt keine Antwort auf den ethischen Konflikt. Er kauft sich aus ihm heraus.

Die Frau darf nicht aus dem Bild verschwinden

In der öffentlichen Darstellung sehen wir meist die glücklichen Eltern und das Kind. Die Frau, die das Kind geboren hat, verschwindet dagegen beinahe vollständig aus der Geschichte.

Doch ohne sie gäbe es diese Geschichte nicht.

Wer war diese Frau? Unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen traf sie ihre Entscheidung? Welche medizinischen und psychologischen Folgen trägt sie? Welche Rechte besitzt sie nach der Geburt? Und wie wird sichergestellt, dass ihre Zustimmung tatsächlich frei und nicht das Ergebnis finanzieller Not war?

Diese Fragen sind nicht nebensächlich. Sie bilden den Kern der Debatte.

Gerade bei kommerziellen Modellen besteht die Gefahr, dass Wohlstand auf der einen Seite und wirtschaftliche Abhängigkeit auf der anderen Seite zusammentreffen. Der Kinderwunsch eines wohlhabenden Paares wird dann durch den Körper einer Frau erfüllt, die möglicherweise nicht über vergleichbare finanzielle Möglichkeiten verfügt.

Natürlich ist nicht jede Leihmutter ein Opfer. Erwachsene Frauen können selbstbestimmte Entscheidungen treffen. Aber wer mit Selbstbestimmung argumentiert, muss auch über Macht, Geld und soziale Ungleichheit sprechen.

Freiheit ist nicht nur die Freiheit desjenigen, der bezahlen kann.

Ein Rücktritt, der die wichtigste Frage offenlässt

Jens Spahn hat den Vorsitz der Unionsfraktion niedergelegt. Das war politisch unvermeidlich. Eine Partei kann kaum glaubwürdig an einem Verbot festhalten, wenn einer ihrer führenden Vertreter genau diese Praxis für sich selbst nutzt.

Doch damit ist die Angelegenheit nicht beendet.

Der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz bedeutet, dass Spahn eine Führungsfunktion aufgibt. Sein Mandat und damit seinen Sitz im Deutschen Bundestag behält er. Er bleibt Teil jenes Gesetzgebers, dessen Regeln er für die eigene Lebensplanung im Ausland umgangen hat.

Juristisch mag das zulässig sein. Politisch ist es verheerend.

Ein Abgeordneter ist nicht nur an Strafgesetze gebunden. Er ist auch an Glaubwürdigkeit gebunden. Das Parlament lebt davon, dass Bürger denjenigen vertrauen können, die Regeln für das gesamte Land beschließen.

Was bleibt von diesem Vertrauen, wenn Politiker Verbote verteidigen, aber persönlich Wege finden, deren Folgen nicht tragen zu müssen?

Politik darf kein Sonderrecht für Privilegierte sein

Jens Spahn steht für eine politische Klasse, die den Bürgern seit Jahren Verzicht, Anpassung und die Anerkennung vermeintlicher Sachzwänge abverlangt.

Die Menschen sollen höhere Kosten hinnehmen. Sie sollen politische Entscheidungen akzeptieren, die sie nicht beeinflussen können. Sie sollen sich an Gesetze halten, auch wenn diese ihre persönlichen Lebenspläne durchkreuzen.

Für die politisch und wirtschaftlich Privilegierten scheint jedoch häufig eine andere Regel zu gelten: Wo ein Hindernis auftaucht, findet sich eine internationale Lösung. Wo das deutsche Recht etwas nicht ermöglicht, helfen Geld, Kontakte und ein Flugticket.

Das ist der eigentliche Skandal.

Nicht jeder Bürger kann seine Probleme in den Vereinigten Staaten lösen lassen. Nicht jeder verfügt über die finanziellen Mittel, um internationale Agenturen, medizinische Leistungen und Anwälte zu bezahlen. Die meisten Menschen müssen mit den Regeln leben, die Politiker wie Jens Spahn für sie verteidigen.

Politische Verantwortung beginnt deshalb nicht bei der Frage, ob etwas formal legal war. Sie beginnt bei der Frage, ob ein Politiker bereit ist, selbst nach den Maßstäben zu leben, die er anderen auferlegt.

Wo bleiben Partei und Kirche?

Die CDU nennt sich noch immer christlich. Sie spricht von Menschenwürde, Verantwortung und dem Schutz des Lebens. Doch gerade in einer solchen Situation müsste sie erklären, wie ihre Grundsätze praktisch gemeint sind.

Gilt die Ablehnung der Leihmutterschaft weiterhin? Falls ja, warum durfte einer der mächtigsten Politiker der Partei diese Grenze für sich persönlich überschreiten? Falls nein, warum sagt die CDU nicht offen, dass sie ihre Position geändert hat?

Auch die Kirchen können sich nicht darauf beschränken, allgemein über Familie, Menschenwürde und Verantwortung zu sprechen. Wenn ein führender christdemokratischer Politiker eine Praxis nutzt, die fundamentale Fragen über Schwangerschaft, Elternschaft, Geld und die Rolle des weiblichen Körpers aufwirft, ist Schweigen keine neutrale Haltung.

Es ist Bequemlichkeit.

Gerade Institutionen, die sich als moralische Stimmen der Gesellschaft verstehen, müssen dann sprechen, wenn die Debatte unangenehm wird. Nicht erst, wenn das Ergebnis politisch risikolos geworden ist.

Herr Spahn, übernehmen Sie Verantwortung

Ein Maulheld ist nicht einfach jemand, der laut redet. Ein Maulheld ist jemand, der anderen moralische Regeln verkündet und selbst einen Hinterausgang benutzt, sobald diese Regeln unbequem werden.

Herr Spahn, Sie haben den Vorsitz der Unionsfraktion abgegeben. Das genügt nicht.

Legen Sie auch Ihr Bundestagsmandat nieder.

Nicht, weil Sie gemeinsam mit einem Mann ein Kind großziehen. Nicht, weil Ihr Familienmodell manchen Menschen nicht gefällt. Und schon gar nicht, weil das Kind für die Entscheidungen der Erwachsenen verantwortlich wäre.

Sie sollten gehen, weil politische Glaubwürdigkeit nicht teilbar ist.

Ein Abgeordneter kann nicht verlangen, dass Bürger sich an eine Ordnung halten, deren Grenzen er selbst mithilfe von Geld und internationalen Möglichkeiten überwindet. Er kann nicht eine politische Position vertreten und für das eigene Leben das Gegenteil organisieren.

Wer dem Volk Regeln gibt, muss zuerst bereit sein, sich selbst daran messen zu lassen.

Alles andere ist kein Dienst am Staat.

Es ist das Sonderrecht der Mächtigen.


In diesem Sinne
Ihr Andreas Funke


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