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Artikel 146 GG – der vergessene Schlüssel zur deutschen Souveränität?
Think Tank 31-07-2026, 06:05
von Michael Krater
Das Gutachten von Volker Ludwig können Sie unter folgendem Link einsehen: Völkerrechtliches Gutachten zur aktuellen Situation in Deutschland
Ja, es ist ein großartiges Werk, dass mich als vermeintlich Belesener zu diesem Themenkreis (schon wieder) demütig macht.
Dieses Gutachten ist mir vor Jahren schon einmal in einer vorherigen Fassung " im Netz" begegnet und tatsächlich habe ich es s. Zt. naiverweise in Teilen abgetan, weil ich es - so sehe ich es heute - wohl nicht verstanden hatte.
Allein die kolportierten Termini der verschiedenen " Mächte " ob drei, vier oder fünf und dazu noch in den verschieden Schreibweisen ( Vier Mächte oder Viermächte) haben mich damals gelinde gesagt zur Verzweiflung gebracht, so dass ich damals "gescheitert" bin.
Heute fühle mich sehr viel mehr bereit, noch einmal ins "Eingemachte zu gehen" und werde mich noch einmal tiefer um mein Verständnis bemühen.
Dieser Umstand ändert jedoch nichts an den Kernaussagen von Volker Ludwig, denen ich dennoch folgen konnte und weiterhin folgen kann.
Einzig die NICHT vorgenommene Bewertung des Artikels 146 GG in diesem Gutachten, in Verbindung mit dem Rückschluss, dass nur ein "Vereintes Deutschland" zu einer Souveränität gelangen könnte, kann ich nicht nachvollziehen.
Artikel 146 GG - siehe Carlo Schmid - war seit 1948 ein zentrales Thema, um auch die völkerrechtskonformen Aktivitäten der Alliierten zur Erfüllung von Artikel 43 HLKO bedienen zu können. Und, dieser Artikel schließt in seinem Wortlaut aus meiner Sicht völlig zu Recht die Möglichkeit ein, dass die Deutschen sich auf eine bestehende und rechtswidrig suspendierte Verfassung (1871) berufen könnten.
Denken wir einmal anders herum!
Vereinfacht ausgedrückt, müssen Gesetztexte so ausgestaltet werden, dass der durchschnittlich begabte Betroffene dieses Gesetz ohne weiteres verstehen und somit auch anwenden kann.
Dieser nicht realisierte Anspruch wird aus meiner Sicht dadurch bestärkt, dass die BRD 1990 Zusatzverträge und Zusatzvereinbarungen mit den bekannten Wirkungen - durch Volker Ludwig eindrucksvoll geschildert - geschlossen haben, die zum Verständnis eines Gesetzestextes nicht nur nicht beigetragen haben, sondern dieses Verständnis ad absurdum führen müssen.
Wie darf der durchschnittliche vom GG Betroffene Artikel 146 verstehen dürfen?
Da steht nicht, dass die Deutschen sich auf eine bestehende Verfassung berufen können, dann aber Friedensverträge mit mindestens 47 Kriegsgegnern zu schließen haben. Die andere Variante, die Artikel 146 anbietet, ist eine Verfassung schlechthin, was im allgemeinen Verständnis wohl bedeutet, sich überhaupt eine Verfassung geben zu können, die das GG dann sofort ablösen würde und somit das Besatzungsmittel GG bestätigt. Und, von Friedensverträgen ist auch dann keine Rede.
Volker Ludwig hat den Betrug sorgfältig herausgearbeitet und an dieser Stelle möchte ich "Glaubwürdigkeit durch Anwendung" anders interpretiert sehen.
Gingen - sehr theoretisch - 2 Millionen Menschen in Berlin oder Leipzig auf die Straße und forderten von der BRD resp. den Alliierten die Klarstellungen ein, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um Artikel 146 umzusetzen, würde ein (passender) Schuh daraus.
Sofern die Analyse - es spricht bis auf diesen Punkt aus meiner Sicht wenig dagegen - von Volker Ludwig an dieser Stelle richtig ist, hätte die Russische Föderation mit der Annullierung des " 2+4-Vertrages" alleine das Heft in der Hand, einen Friedensvertrag für die Deutschen theoretisch zu ermöglichen.
Allerdings, Maria Sacharowa, Pressesprecherin des russischen Außenministeriums, hat mehrfach sinngemäß verlautbaren lassen, dass sich die Deutschen selbst helfen müssen...
Bliebe also - was meinen Horizont anbelangt - nur noch die Alliierten vor der Weltöffentlichkeit bloßzustellen, falls sie den dem Wunsch um Friedensverträgen resp. den damit verbundenen Klarstellungen nicht nachkämen.
Kriegslisten sind ja gemäß Haager Landkriegsordnung durchaus legal.
Nach 81 Jahren der Beendigung der heißen Phase des zweiten Abschnittes des Weltkrieges der Weltöffentlichkeit vor Augen zu halten, dass dieses Land (und andere) Produkte fortwährender Kriegslisten sind, wäre in der Quintessenz des Gutachtens von Herrn Ludwig die einzige von mir erkannte theoretische Möglichkeit den Spieß durch angewandte Glaubwürdigkeit durch Anwendung umzudrehen.
Ich verstehe meinen Beitrag als Diskussionsbeitrag und würde mich sehr freuen, andere Analysen und Interpretationen des Gutachtens von Herrn Ludwig erfahren zu dürfen.
Volker_Ludwig_Voelkerrechtliches_Gutachten_zur_aktuellen_Situation.pdf
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