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Liebe Leserinnen und Leser,
Patria Germania steht für einen verantwortungsvollen Patriotismus, der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Ordnung miteinander verbindet. Wir sind überzeugt: Eine lebendige Demokratie braucht offene Debatten, kritisches Denken und den Mut, auch schwierige Fragen anzusprechen.
Wir analysieren politische Entwicklungen, hinterfragen Entscheidungen und widmen uns Themen, die in der öffentlichen Diskussion häufig zu wenig Raum erhalten. Gemeinsam mit unseren Lesern suchen wir nach Antworten für eine starke, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.
Patria Germania versteht sich als Plattform für Menschen, die Verantwortung übernehmen, über die Zukunft unseres Landes nachdenken und sich mit eigenen Ideen an der gesellschaftlichen Debatte beteiligen möchten. Wir freuen uns über Beiträge von Autoren, die nicht nur kritisieren, sondern auch nach Lösungen suchen und sich für die Zukunft unserer Heimat engagieren.
Wir laden alle ein, die mit Sachlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und eigenen Ideen zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes beitragen möchten.
Das BSW fordert keine neue Verfassung nach Artikel 146 und betrachtet das Grundgesetz als gültige Verfassungsordnung Deutschlands. Nach Ansicht der Partei entfernt sich die politische Praxis jedoch immer weiter von seinem eigentlichen Geist. Entscheidungen würden zunehmend am Mehrheitswillen vorbei getroffen, der Einfluss der Bürger schwinde und der öffentliche Meinungskorridor werde enger. Deshalb fordert das BSW nicht eine neue Verfassung, sondern die konsequente Einhaltung der bestehenden. Das eigentliche Defizit sieht die Partei beim fehlenden echten Volkswillen.
Die Linke erkennt das Grundgesetz als legitime Grundlage von Demokratie und Rechtsstaat an, hält die Verfassungsfrage jedoch nicht für abgeschlossen. Sie fordert die Umsetzung von Artikel 146 und eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung. Die Grundprinzipien des heutigen Rechtsstaats sollen erhalten bleiben – aber erst durch die ausdrückliche Zustimmung des Volkes endgültige Legitimation erhalten. Besonderes Gewicht misst die Partei dabei Ostdeutschland zu, dessen Bürger über eine gemeinsame Verfassung nie abstimmen konnten.
Die Grünen haben ihre Position verändert. Anfang der 1990er Jahre forderten sie eine neue Verfassung und eine Volksabstimmung nach Artikel 146. Nachdem dieser Vorstoß im Bundestag scheiterte, änderte sich der Kurs. Heute bezeichnen die Grünen das Grundgesetz als tragfähiges Fundament von Demokratie und Rechtsstaat, das weiterentwickelt werden soll. Sie setzen auf punktuelle Verfassungsänderungen und die parlamentarische Demokratie. Die Idee einer neuen Verfassung verfolgen sie inzwischen vor allem auf europäischer Ebene – für eine Föderale Europäische Republik.
Die FDP betrachtet das Grundgesetz als die gewachsene und legitime Verfassung des vereinten Deutschlands. Weder eine neue Verfassung nach Artikel 146 noch eine verfassungsgebende Versammlung hält sie für erforderlich. Zwar befürwortet die FDP Volksinitiativen und bundesweite Volksentscheide als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Gleichzeitig betont sie jedoch, dass auch die Mehrheit an Verfassung, Grundrechte und rechtsstaatliche Grenzen gebunden bleiben muss.
Amerika erzählt seine Geschichte als Triumph von Freiheit, Mut und Pioniergeist. Doch hinter diesem Mythos stehen geraubtes Land, gebrochene Verträge, vertriebene Völker und eine Expansion, bei der das Recht des Stärkeren zum politischen Prinzip wurde. Der Aufstieg der Vereinigten Staaten begann nicht mit einer Verfassung – er begann mit Enteignung, Gewalt und dem systematischen Verschwinden derer, die schon lange vor den Siedlern dort lebten.
Sieben Fragen, die deutsche Parteien nicht ignorieren dürfen
Wir haben beschlossen, den führenden deutschen Parteien sieben Fragen über Deutschland zu stellen und nach ihren Antworten zu suchen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Beiträge unserer Artikelreihe.
Ein Gutachten kann Fragen beantworten – und zugleich neue aufwerfen. Michael Krater stimmt Volker Ludwig in den zentralen Punkten zu, doch bei Artikel 146 des Grundgesetzes beginnt für ihn die eigentliche Debatte: Was müssten die Deutschen konkret tun, um sich eine eigene Verfassung zu geben und staatliche Souveränität einzufordern? Seine Antwort ist unbequem – ohne öffentlichen Druck, klare Forderungen und den Willen zur Selbsthilfe wird sich nichts ändern.
Ein Staat verliert seine Legitimität nicht erst dann, wenn seine Fahnen fallen. Er verliert sie, wenn Parteien den Staat zur Beute machen, Recht durch Willkür ersetzen und den Bürger zum Untertanen eines Apparates degradieren, den niemand mehr kontrolliert. Axel Hädicke sieht im Gutachten von Volker Ludwig deshalb nur den Anfang einer viel größeren Aufarbeitung – einer Aufarbeitung, die bis 1871, zum Staatsumbruch von 1918 und zu den Grundlagen der heutigen Parteienherrschaft zurückführen muss.
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Der Kampf gegen Extremismus ist eine der wichtigsten Aufgaben des demokratischen Staates. Doch jeder Kampf gegen einen Gegner verändert auch denjenigen, der ihn führt.
Der Fall der NPD zeigte, wie kompliziert diese Grenze sein kann: Verfassungsschutzbehörden waren mit Informanten in einer Partei präsent, die sie später verbieten lassen wollten. Heute steht Deutschland erneut vor einer Grundfrage: Schützt der Staat die Demokratie – oder kann die Logik des Schutzes selbst politische Wirkungen erzeugen?
Das Volk darf laut Grundgesetz eine neue Verfassung beschließen. Darüber redet kaum jemand. Über den Bundeszwang gegen eine noch gar nicht existierende AfD-Landesregierung dagegen schon. Zwei Artikel, ein Grundgesetz und eine unbequeme Frage: Welche Macht ist in Deutschland politisch eigentlich erwünscht, die des Souveräns oder die des Staates?