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Der AfD-Parteitag, seine versuchte Blockade, und das Grundgesetz

5-07-2026, 19:30 Wahlen, Demokratie

von Jochen Mitschka

Am 4. und 5. Juli 2026 fand in der Messe Erfurt der 17. Bundesparteitag der AfD statt. Alice Weidel und Tino Chrupalla wurden als Bundesvorsitzende wiedergewählt. Begleitet wurde der Parteitag von einem der größten Polizeieinsätze, den Thüringen seit der Wiedervereinigung erlebt hat, sowie von Massenprotesten, die nach Polizeiangaben rund 31.000, nach Angaben der Veranstalter-Bündnisse bis zu 60.000 Teilnehmende zählten. Die Bündnisse „Widersetzen“ und „Zusammenstehen“, denen unter anderem Gewerkschaften, Kirchen und zivilgesellschaftliche Gruppen angehören, hatten dazu aufgerufen, den Parteitag durch Sitzblockaden auf den Zufahrtsstraßen zu verhindern.

Was in Erfurt geschah

Der Plan der Blockade-Bündnisse war, sich in sogenannten „Aktionsfingern“ aus mehreren Richtungen der Messe zu nähern und sämtliche Zufahrtsstraßen zu besetzen, berichtet die taz. Tatsächlich kam es zu rund einem Dutzend Blockadepunkten, unter anderem auf der Autobahn A71, wo Aktivisten zeitweise sogar einen Lkw quer auf die Fahrbahn stellten.


Der Versuch, den Parteitagsbeginn zu verhindern, scheiterte jedoch. Nach übereinstimmenden Berichten reisten mehrere Hundert AfD-Delegierte bereits in den frühen Morgenstunden – teils schon ab vier Uhr – mit Reisebussen unter Polizeieskorte an, ein Teil hatte zudem im Tagungshotel direkt neben der Messe übernachtet (ZDF; Tagesspiegel). Als die Blockaden am frühen Morgen aufgebaut wurden, war nach Angaben mehrerer Delegierter bereits die Hälfte der rund 600 Teilnehmenden auf dem Gelände – genug, um den Parteitag pünktlich um 10 Uhr zu eröffnen. Der „20 Minuten“-Bericht sieht neben dem Zeitvorsprung der Delegierten auch mangelnde Koordination und unterschiedliche Interessen innerhalb der Protestbewegung als Ursache für das Scheitern der Blockade.

Die verfassungsrechtliche Lage: kein eindeutiger Fall

Parteien genießen nach Artikel 21 des Grundgesetzes einen besonderen Schutzstatus (das sogenannte Parteienprivileg): Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, hat sie das Recht, Parteitage abzuhalten, und ihre Delegierten haben das Recht, daran teilzunehmen. Gleichzeitig schützt Artikel 8 GG die Versammlungsfreiheit auch der Gegendemonstrierenden. Die Aussage, eine Behinderung der Teilnahme widerspreche dem Grundgesetz, ist im Grundsatz zutreffend – sie ist aber nicht der einzige verfassungsrechtliche Aspekt des Falls, denn beide Grundrechte müssen im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden.

Genau diese Abwägung war in Erfurt Gegenstand eines Rechtsstreits: Das Verwaltungsgericht Weimar hatte ein Versammlungsverbot auf den zentralen Zufahrtsstraßen zunächst gekippt, weil es auch friedliche Versammlungen pauschal betreffe – die Klage stammte von einem Kommunalpolitiker der Grünen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hob diese Entscheidung anschließend wieder auf und bestätigte damit die Sperrung, um AfD-Delegierten den Zugang zu ermöglichen. Der Fall zeigt: Auch unter Juristen ist die genaue Grenze zwischen legitimem Protest und unzulässiger Behinderung strittig – es handelt sich nicht um einen eindeutigen Verfassungsverstoß, sondern um eine Abwägungsfrage, die zwei Instanzen unterschiedlich beantwortet haben. Oder er beweist, wie flexibel sich die Justiz an die jeweilige herrschende politische Richtung anpassen kann.

Auch politisch war der Aufruf zur Blockade keineswegs nur Sache „staatstragender“ Parteien im engeren Sinn. Bei der Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes traten unter anderem die grüne Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt, der Linke-Politiker Bodo Ramelow und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) auf; Letzterer bezeichnete die AfD als bundesweite und nicht auf Ostdeutschland begrenzte Gefahr. Die konkreten Blockadeaktionen selbst wurden jedoch von einem überparteilichen zivilgesellschaftlichen Bündnis organisiert, nicht von den Parteien direkt.

Wer stand auf der Straße – und wer erzählt, wer dort stand

Ein X-Beitrag bzw. Thread beschreibt die Gegendemonstrierenden als unpolitische Mischung aus Kirchentags-, Fasching- und Klassenfahrt-Publikum, als „Jungbrunnen“ für ältere und „Auffangbecken“ für einsame Menschen. Das ist eine pointierte, aber rein subjektive Einordnung eines einzelnen Kommentators – keine belegte Erhebung zur Zusammensetzung der Demonstrierenden. Sie verdient Erwähnung als eine von mehreren Deutungen, sollte aber nicht mit einer faktischen Beschreibung verwechselt werden. Mit Sicherheit gab es handfeste politische Interessen und Beweggründe, nicht zuletzt die Angst davor, einer immer mächtigeren Opposition Rede und Antwort stehen zu müssen.

Was sich aus der Berichterstattung tatsächlich rekonstruieren lässt: Das Trägerbündnis „Zusammenstehen“ setzt sich unter anderem aus Gewerkschaften, Vereinen und Kirchen zusammen, die verständlicherweise nicht von durch die AfD-vertretene Privatisierungsvorhaben verängstigt sind, ergänzt durch das eher linksradikale Blockadebündnis „Widersetzen“. Unter den Rednern und Teilnehmenden waren Gewerkschaftsvertreter, Kommunalpolitiker verschiedener Parteien, kirchliche Gruppen und ein Bundesminister – also ein breites, generationenübergreifendes Spektrum etablierter zivilgesellschaftlicher Organisationen, nicht nur eine der im Zitat unterstellten Randgruppen. Ein Sprecher von „Widersetzen“ begründete die Blockade damit, dass er die AfD als faschistische Partei einstuft, gegen die Blockaden legitim seien – eine Position, die unter Juristen wie dem von der taz zitierten Rechtsprofessor Ralf Michaels geteilt, von anderen aber ausdrücklich bestritten wird.

Die scheinbar breite Beteiligung der so genannten „Zivilgesellschaft“ erklärt sich daraus, dass zwischen politische Parteien bzw. Politiker und solche Bewegungen eine Art Drehtürpolitik bzw. Doppelfunktion besteht. „Christliche“ Politiker im Kirchentag, und SPD-Politiker in Gewerkschaften, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Die Einordnung, der gemeinsame Bezugspunkt der Proteste sei letztlich nur die Ablehnung eines „Gespensts“ ohne eigene politische Substanz, übersieht allerdings, dass ein Großteil der Mobilisierung sich explizit gegen die AfD als konkrete parlamentarische Kraft richtete – mit klar benannten politischen Zielen wie einem möglichen Parteiverbotsverfahren, nicht gegen ein diffuses Feindbild. Da waren die vom X.com-Beitrag genannten Beispiele eher die „nützlichen Ideoten“ in den Augen der Realpolitiker.

Was die Meldungen nicht sagen

Auffällig zurückhaltend wurde in der breiten Berichterstattung ein Datumszufall behandelt: Der Parteitag fand nahezu exakt 100 Jahre nach dem zweiten Reichsparteitag der NSDAP im nahegelegenen Weimar statt, bei dem zentrale NS-Symbolik erstmals öffentlich eingeführt wurde. Historiker wie Jörg Ganzenmüller und Stephan Zänker sahen darin eine bewusste oder zumindest fatale Parallele; Recherchen des MDR ergaben hingegen, dass der Termin von der Messe Erfurt vorgeschlagen wurde und keine historische Absicht erkennbar sei. Beide Einordnungen – Zufall und bewusstes Signal – wurden nebeneinander transportiert, ohne dass eine der beiden Versionen abschließend belegt wäre. Aber alleine die Erwähnung ist natürlich schon der Versuch, die AfD wieder in einer gewissen Art in einen Rahmen zu packen.

Kaum thematisiert wurde, dass während der Proteste mehrere Journalisten verletzt wurden, laut Polizei unter anderem durch Flaschenwürfe aus einer Versammlung heraus; die Polizei kündigte an, Angriffe auf Medienschaffende konsequent zu verfolgen. Gleichzeitig bedankte sich die Thüringer Polizei ausdrücklich bei den Demonstrierenden dafür, dass Rettungswege bei den Sitzblockaden freigehalten wurden – ein Detail, das zum Bild überwiegend friedlicher, disziplinierter Proteste passt, das durch einzelne Gewaltvorfälle nicht ersetzt werden sollte.

Der blinde Fleck

Ein Einwand kommt interessanterweise nicht von rechts, sondern aus dem linken Lager selbst: In einem taz-Meinungsbeitrag wurde kritisiert, dass Bündnisse wie „Widersetzen“ ihre Mobilisierungskraft auf eine symbolische, vom Staat letztlich geduldete Blockade eines Parteitags konzentrieren, während etwa Zwangsräumungen oder Sozialleistungssanktionen kaum vergleichbare Massenproteste auslösen. Diese Selbstkritik bestätigt nicht die im Ausgangszitat unterstellte reine „apolitische“Haltung der Demonstrierenden, zeigt aber, dass auch innerhalb der Protestbewegung selbst über Zielrichtung und Wirksamkeit debattiert wird – ein Aspekt, der in der Entweder-oder-Logik von „politisch versus unpolitisch“ untergeht.

Zusammenfassung

Die Fakten des Wochenendes sind unstrittig: Ein großes Bündnis versuchte, den AfD-Parteitag durch Blockaden zu verhindern, scheiterte daran, weil die Delegierten früher anreisten als die Blockaden aufgebaut waren, und der Parteitag begann pünktlich. Die verfassungsrechtliche Bewertung ist differenzierter als ein einfaches „Verstößt gegen das Grundgesetz“, der Grund dafür kann an der Angepasstheit der Justiz oder tatsächlich höher gewichteten Grundrechten von Demonstranten gegenüber jenen, welche sich politische organisieren wollen, beruhen. Und die pointierte Charakterisierung der Demonstrierenden als unpolitisches Sammelbecken Vereinzelter ist die subjektive Deutung eines einzelnen Beobachters, die der belegten Breite des Trägerbündnisses – von Gewerkschaften über Kirchen bis zu Bundesministern – nur bedingt standhält.

Bild: Wikipedia

Hinweis: Fast alle Quellen sind durch Berichte mit einer eindeutigen Anti-AfD-Haltung aufgefallen. Die öffentlich rechtlichen Medien werden von den Parteien beherrscht, welche sich an der Regierungführung abwechseln, andere Medien werden direkt von Parteien beherrscht, wieder andere private Medien von wirtschaftlichen Interesse. Daher sind die Links mit Vorsicht zu bewerten.

Link zur Originalveröffentlichung.

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