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„Es wird Zeit, dass wir ins Handeln kommen bei der Reform des Schulbegleitungssystems, dass die rechtskreisübergreifenden Lösungen zum Standard werden und nicht die Ausnahme bilden, dass Inklusion von den Schulen selbst gemanagt und professionell umgesetzt werden kann. Und das bedeutet eben Inklusion für alle Kinder, in den Unterrichtsstunden am Vormittag ebenso wie in den Freizeitangeboten am Nachmittag.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 20 - Recht auf Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler (Drs. 20/4097)
Ab dem kommenden Schuljahr haben alle Erstklässler im Land erstmals Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Egal, ob sie auf eine kleine Dorfschule oder auf eine mehrzügige Grundschule in der Großstadt gehen. Auch auf eine Ferienbetreuung haben die Kinder dann einen Anspruch. Eine enorme Erleichterung für viele berufstätige Eltern im Land, die dann nicht mit der Vereinbarkeit von Schulschluss um 12 Uhr, 12 Wochen Ferien und einem eigenen Arbeitsplatz jonglieren müssen. Ausdrücklich haben alle Erstklässler diesen Anspruch. Und doch steht aktuell in den Sternen, ob das auch für diejenigen Kinder gelten kann, die am Vormittag von einer Schulbegleitung im Unterricht begleitet werden. Denn diese Schulbegleitungen sind Stand heute eben nur für die schulische Teilhabe zuständig, nicht aber für die soziale.
Bei den Hausaufgaben nach Unterrichtsschluss können sie noch helfen, aber was dann? Bleiben dann die Kinder mit besonderem Bedarf allein in der Nachmittagsbetreuung oder müssen sie von den Eltern abgeholt werden, wenn die Hausaufgaben gemacht sind? Oder werden sie dann von einer Schulassistenz abgelöst, weil diese auch im Ganztagsbereich tätig werden kann, weil sie nicht aus EGH-Mitteln finanziert wird? Und die Kinder? Müssen sich dann immer wieder umstellen? Gerade für diejenigen Kinder, die den Schultag nur mit Hilfe einer Schulbegleitung bewältigen können, ist Verlässlichkeit wichtig. Aber auch für die Eltern dieser Kinder ist Verlässlichkeit von großer Bedeutung, weil man die Kinder vielleicht nicht so flexibel wie andere noch nachmittags zum Spielen mit zu Freunden schicken oder mit den Klassenkameraden in den örtlichen Sportverein gehen lassen kann. Diese Kinder benötigen in der Schule durchgehend einen bekannten Rahmen mit gleichbleibenden Erwachsenen. Um dem auch im Rahmen des offenen Ganztages gerecht werden zu können, braucht es endlich im ganzen Land rechtskreisübergreifende Lösungen für Schulbegleitungen und Schulassistenzen.
Im Übrigen haben wir darüber an dieser Stelle vor genau einem Jahr gesprochen, ich zitiere die damalige Bildungsministerin: „Ich freue mich, dass wir mit dem Sozialministerium, den Kommunalen Landesverbänden und einzelnen interessierten Kreisen und Städten gemeinsam an einer Neuausrichtung der Unterstützungssysteme an Schule arbeiten. Erste Gespräche haben wir bereits im November 2023 aufgenommen.
Wir schauen auf den Rechtsrahmen in Bund und Land, auf die Kooperationsstrukturen in der Schule und darüber hinaus.“ Nun haben wir das Jahr 2026, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht vor der Tür, die Kosten für die Leistungen der Eingliederungshilfe explodieren, die Klassenräume sind voll mit Schulbegleitungen und Assistenten, die von verschiedenen Trägern für verschiedene Kinder dort sitzen. Aber der Lösung der Probleme sind wir keinen Schritt nähergekommen. Es wird Zeit, dass wir ins Handeln kommen bei der Reform des Schulbegleitungssystems, dass die rechtskreisübergreifenden Lösungen zum Standard werden und nicht die Ausnahme bilden, dass Inklusion von den Schulen selbst gemanagt und professionell umgesetzt werden kann. Und das bedeutet eben Inklusion für alle Kinder, in den Unterrichtsstunden am Vormittag ebenso wie in den Freizeitangeboten am Nachmittag. Hier muss die Landesregierung endlich liefern, damit der Anspruch auf Ganztagsschule dann auch pünktlich für alle Kinder zum Beginn des kommenden Schuljahres umgesetzt werden kann.
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