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Defizite des Grundgesetzes und die Frage nach einer neuen Verfassung. Teil I – Hinführung zum Thema

Think Tank 20-10-2026, 07:44

von Dr. Klaus Maurer

Einleitung

Man stelle sich einen Staat wie ein großes öffentliches Gebäude vor. Es gibt einen Hausmeister, am Eingang ist eine Art Einlasskontrolle. Die Türen funktionieren, die Fenster lassen sich öffnen, die Heizung läuft. Seit Jahrzehnten wohnen Menschen darin, es gibt aber auch Bürobereiche für Firmen und einige technische Räume und Abstellräume.

Es werden seit Jahrzehnten Leitungen erneuert und Wände gestrichen. Doch eines Tages muss das Haus grundlegend saniert werden und das Architektenbüro findet heraus, dass das ganze Haus nicht im Ansatz dem ursprünglichen Bauplan entspricht. Tragende Wände sind herausgerissen worden, bei manchen Räumen sind die Ein- und Ausgänge zugemauert worden. An dem ganzen Gebäude ist über die Jahrzehnte eigenmächtig so viel verändert, das heißt angebaut, umgebaut oder auch teilweise abgerissen worden, dass die ganze Statik nicht mehr sicher ist.

Am Ende stellt sich heraus, dass für dieses riesige Mehrzweckgebäude sogar die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind. So weiß man nicht, wer verantwortlich ist beziehungsweise wer eigentlich der Auftraggeber für eine Sanierung sein kann.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Doch wie zeitgemäß ist die Verfassungsordnung, die dieses Versprechen schützen soll?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Doch wie zeitgemäß ist die Verfassungsordnung, die dieses Versprechen schützen soll?. Foto: Andreas Axel Kirch / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0 DE

Grundgesetz oder Verfassung – der internationale Vergleich

Das Grundgesetz ist ein solches Gebäude. Es hat sich als außerordentlich flexibel erwiesen. Dabei wurde es nach Belieben geändert. Angesichts von Terrorismus der 70er Jahre, Regierungswechseln, Wirtschaftskrisen, Ölkrisen, der Übernahme der DDR und dem europäischen Zentralismus. Das Grundgesetz selbst ist geblieben, aber im Grunde nicht wiederzuerkennen.

Das konnte so kommen, weil das Grundgesetz gewissermaßen als Hure benutzt wurde und zwar für alle möglichen Machtansprüche der Herrschenden. Schließlich wurde das Grundgesetz seit seiner Entstehung allein bis zum Jahre 2024 mindestens 237 diversen Einzeländerungen unterworfen. Demgegenüber wurde die Verfassung der USA, die als eine der besten der Welt gilt, in den 250 Jahren ihrer Existenz lediglich 27 Mal durch sogenannte "Zusätze" geändert beziehungsweise ergänzt.

Damit wird das Grundgesetz für die BRD 30 Mal öfter oder mehr geändert als die Verfassung der USA.

Nun, was ist stabiler? Eine Verfassung, die sich kaum verändern lässt, oder ein Grundgesetz, welches immer wieder ganz nach Gutdünken "angepasst" wird? Und: Wenn ein Verfassungstext immer wieder geändert werden muss, um auf politische Realitäten zu reagieren, ist das dann ein Zeichen dafür, dass seine ursprüngliche Konstruktion defizitär war oder bestimmte Probleme grundsätzlich mit dem Grundgesetz nicht nachhaltig gelöst werden können?

Zur Beurteilung der Qualität einer Verfassung gehört die Frage, wer überhaupt Änderungen beschließen darf, welche Rolle das Volk dabei spielt und wie stark die Verfassung sich selbst gegen ihre Änderung schützt.

Entstehung des Grundgesetzes

Formalrechtlich ist das Grundgesetz ausschließlich durch die drei westlichen Besatzungsmächte durch ein entsprechendes Dokument legitimiert worden. Es handelt sich bei diesem Dokument um das Schreiben der drei westlichen Militärgouverneure vom 12. Mai 1949.

Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz (1949)

Folglich ist die einzige Legitimation für das Grundgesetz und damit für die BRD der Wille der drei westlichen Besatzungsmächte (USA, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Französische Republik).

Diese drei westlichen Besatzungsmächte forderten 1948 in den "Frankfurter Dokumenten" die Ausarbeitung eines "Grundgesetzes" und machten grundlegende Vorgaben zur Bildung einer "verfassungsgebenden Versammlung", die im Weiteren "Parlamentarischer Rat" genannt wurde.

Hierbei handelte es sich nicht um legitime Vertreter irgend eines deutschen Volkes, sondern ausnahmslos um Benannte beziehungsweise Angestellte der drei westlichen Besatzungsmächte.

Folgende Rechtsgrundlagen sind hierbei von Bedeutung:

Die "Länder" und späteren "Bundesländer" sind vormals ausschließlich vom jeweiligen Militär der drei westlichen Besatzungsmächte in den jeweiligen Besatzungszonen per Militärbefehl gegründet und damit überhaupt erst legitimiert worden.

Die drei westlichen Besatzungsmächte legten fest, dass die "Landtage" insgesamt 65 Delegierte stellen. Die Angehörigen des "Parlamentarischen Rates" wurden auf der Basis dieser Besatzungsrechtsregelungen eben nicht von einem deutschen Volk, sondern lediglich von den jeweiligen Länderparlamenten bestimmt, die ihrerseits nur existierten, weil die drei westlichen Besatzungsmächte dies so befohlen hatten.

Weitere Mitglieder dieses "Parlamentarischen Rates" waren noch fünf Vertreter aus den drei Westsektoren von Berlin, die jedoch nicht abstimmungsberechtigt waren.

Fremdherrschaft und beabsichtigte Demokratiedefizite

Aus der Geschichte ergibt sich ganz klar, dass die BRD nicht als souveräner Staat gegründet wurde, sondern als Besatzerverwaltung, die die Funktion hatte, die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte gegen die Interessen der Deutschen durchzusetzen. Es wurden deshalb zahlreiche Souveränitätseinschränkungen beziehungsweise Elemente der Fremdherrschaft eingebaut. Und nicht nur das. Es musste darüber hinaus gewährleistet werden, dass die BRD keine Demokratie wurde. Wenn die BRD demokratisch konzipiert worden wäre, hätte jederzeit das Volk selbst bestimmen können, was in seinem Interesse ist und was nicht. Und genau das konnte ja eben von den drei westlichen Besatzungsmächten nicht zugelassen werden, weil ja nicht irgendein deutsches Volk, sondern die drei westlichen Besatzungsmächte immer das letzte Wort haben können sollten.

Wir finden dementsprechend im Grundgesetz noch heute Regelungen, die Demokratiefeindlichkeit und Fremdherrschaft gewährleisten. Gehen wir im Folgenden die Punkte im Einzelnen durch.


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