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Defizite des Grundgesetzes und die Frage nach einer neuen Verfassung. Teil III – Verfassungsrealität in der BRD

Think Tank Gestern, 11:00

von Dr. Klaus Maurer

Antidemokratische Zustände in der BRD

Die BRD wäre reformierbar, wenn sie demokratisch wäre. Dann könnten die "einfachen Menschen" die Reformen in der BRD einfordern und vorantreiben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die drei westlichen Besatzungsmächte wollten, entgegen den religionsartig verbreiteten Dogmen, dass die BRD mit Demokratie nichts zu tun hat.

Grundrechte sollen den Bürger vor dem Staat schützen. Doch wer schützt die Grundrechte?
Grundrechte sollen den Bürger vor dem Staat schützen. Doch wer schützt die Grundrechte?. Foto: “Verhandlung über das Bundeswahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht” von Mehr Demokratie / CC BY-SA 2.0

Der Pandemiefaschismus hat beispielsweise gezeigt, dass die Krankenversicherungspflicht dazu missbraucht wurde, um Geld von den einfachen Menschen an das Management der Pharma-Monopole oder an raffgierige Politiker umzuverteilen. Zudem sehen wir heute, dass gesundheitsfördernde Leistungen, die Menschen dringend benötigen wie Psychotherapie, quecksilberfreie Zahnbehandlungen oder hochwertiger Zahnersatz, ohnehin nicht gezahlt werden. Dabei müssen für einfachste medikamentöse Leistungen hohe bürokratische Hürden überwunden und drastische Zuzahlungen geleistet werden. Im Grunde ist es mit nichts zu rechtfertigen, dass Menschen heute gezwungen werden, eine Krankenversicherung zu bezahlen, die am Ende sowieso kaum etwas leistet.

Natürlich könnte die Krankenversicherungspflicht in Deutschland grundsätzlich durch ein einfaches Gesetz abgeschafft werden. Eine Verfassungsänderung wäre dafür nicht automatisch erforderlich. Der Gesetzgeber könnte zur reinen Existenzsicherung beispielsweise eine steuerfinanzierte medizinische Grundversorgung vorsehen, während zusätzliche Versicherungen freiwillig wären.

Die Frage ist jedoch: Wie können Menschen in der Zukunft nachhaltig davor geschützt werden, dass sie wieder in sozialistischer Weise verpflichtet werden, eine nutzlose, völlig überteuerte Krankenversicherung ausschließlich zugunsten der Pharmaindustrie abschließen zu müssen, wenn der Schutz vor derartigen sozialistischen Übergriffen nicht in der Verfassung verankert wird?

Gleiches gilt für die Zwangsgebühr für Staatspropaganda. Auch hier ist ein Schutz von künftigen Generationen vor derartiger faschistoider Abzocke nur möglich, wenn dieser Schutz in der Verfassung verankert wird. Auch hierfür ist eine neue Verfassung notwendig. Es reicht nicht, wenn die Regelungen auf Gesetzesebene vorübergehend geändert werden.

Die Grundrechte in der BRD als Papiertiger

Bekanntermaßen gibt es im Grundgesetz die sogenannten "Grundrechte". Sie sind in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes kodifiziert. Diese sind jedoch nur hohle Absichtserklärungen. Insbesondere können sie jederzeit aus politischen Gründen eingeschränkt oder suspendiert werden. Grundrechtsverletzungen durch politische Entscheidungsträger sind zudem folgenlos. Deshalb ist es auch völlig unsinnig, eine juristische Aufarbeitung des Pandemiefaschismus zu fordern. Es gibt keine Rechtsgrundlage hierfür.

Rechte oder Privilegien?

Rechte sind überhaupt erst Rechte, wenn sie nicht willkürlich eingeschränkt, "suspendiert" oder beseitigt werden können. Das Recht muss über allem stehen. Das ist das "Prinzip der Herrschaft des Rechts". Alle müssen sich an das Recht halten, auch und gerade sogenannte "Politiker"! Man kann deshalb niemals mit politischen Argumenten Rechtsbrüche oder Verbrechen rechtfertigen. Rechte sind nur dann Rechte, wenn sie nicht aus niederrangigen Motiven, beispielsweise aus "politischen Gründen", suspendiert, gebrochen oder genommen werden können, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, opportun erscheint.

Andernfalls handelt es sich nicht um Rechte, sondern um Privilegien.

Privilegien sind rechtliche Vorteile, die durch eine Form der Leistung (meist durch eine Form der Zahlung) erworben werden. Diese rechtlichen Vorteile können bei Ausbleiben der vereinbarten Leistung beziehungsweise Zahlung jederzeit genommen werden beziehungsweise verloren gehen.

Strafbewährung der Grundrechte

Die drei westlichen Besatzungsmächte haben dafür gesorgt, dass die Grundrechte im Grundgesetz nur hohle Absichtserklärungen und keine strafbewehrten und einklagbaren Rechte sind. Das war damals aus deren Sicht notwendig. Schließlich sollten die Deutschen, wenn es darauf ankommt, de facto keine Rechte haben. Es sollte nicht passieren, dass in einer juristischen Aufarbeitung die Angestellten in der BRD juristisch belangt werden können, die im Interesse der drei westlichen Besatzungsmächte auf den "Grundrechten" herumgetrampelt sind. Dementsprechend sind die Grundrechte im Grundgesetz nur eine Illusion, eine Vorgaukelung falscher Tatsachen und nicht strafbewährt.

Die Grundrechte müssen als Abwehrrechte gegen den Staat grundsätzlich unantastbar sein, ohne "Verhältnismäßigkeitsprüfung", bei der "Politiker" oder "Richter" entscheiden, dass irgend eine fabrizierte oder echte "Krise" als Vorwand dient, diese Abwehrrechte gegen den Staat zu beseitigen. Der Staat darf grundsätzlich niemals die Freiheit des Menschen aufgrund politischer Zweckmäßigkeit einschränken dürfen. Wenn es Politiker oder Entscheidungsträger des Staates dennoch tun, sollen sie sich nicht mit einem "Notstand", einem "Mehrheitsbeschluss" oder einer "politischen Zielsetzung" herausreden können.

Natürlich könnte man versuchen, Grundrechtsverletzungen durch reguläre Grundgesetzänderungen oder auf dem Wege der regulären Gesetzgebung unter Strafe zu stellen. Allerdings reicht ein einfaches Gesetzgebungsverfahren nicht aus, um alle heute erlaubten "Grundrechtseinschränkungen" umfassend und nachhaltig auszuschließen. Es wäre notwendig, das bestehende Grundgesetz so zu ändern, dass der Staat keinerlei rechtliche Erlaubnis für irgendwelche Eingriffe in die Grundrechte hat. Verstöße müssen zu persönlicher strafrechtlicher Verantwortung und privatrechtlicher Haftung führen.

Nicht zuletzt wären auf dem Wege der Grundgesetzänderung Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig, was völlig unrealistisch wäre, weil man hier die Frösche fragen würde, ob der Sumpf trocken gelegt werden darf …

Mögliche Grundsätze, wie sie in einer künftigen Verfassung verankert werden müssen:

"Die genannten Abwehrrechte des Menschen gegen staatliche Gewalt dürfen durch staatliche Stellen weder aus "politischen Gründen" noch aufgrund eines erklärten "Notstands", einer "Gesundheitsgefahr", einer "Sicherheitslage" oder eines sonstigen "öffentlichen Interesses‘ außer Kraft gesetzt werden."

"Kein Gesetz, keine Verordnung, keine Verwaltungsmaßnahme und keine gerichtliche Entscheidung darf eine derartige Einschränkung rechtfertigen."

„Wer vorsätzlich und rechtswidrig unter Ausnutzung staatlicher Befugnisse gegen Absatz 1 verstößt, ist nach einem im Voraus bestimmten Strafgesetz persönlich verantwortlich. "Amt", "Weisung", "Mehrheitsbeschluss" oder "politische Zielsetzung" schließen diese Verantwortung nicht aus.

"Jeder Betroffene hat Anspruch auf unabhängige gerichtliche Feststellung der Verletzung, Beendigung ihrer Folgen und wirksame Wiedergutmachung."

"Die Grundsätze dieses Artikels dürfen nicht durch Verfassungsänderung aufgehoben oder ausgehöhlt werden."

Für diese vollständige und nachhaltige Abkehr vom heutigen sozialistisch-faschistischen Willkür- und Unrechtssystem mit "erlaubten Grundrechtseinschränkungen" ist eine neue Verfassung aus den genannten Gründen absolut unverzichtbar.

Verstöße gegen das Grundrecht "nulla poena sine lege"

In einem freiheitlichen Staat muss grundsätzlich jedem jederzeit alles erlaubt sein, was nicht ausdrücklich verboten ist. Das ist ein Grundgedanke rechtsstaatlicher Freiheit. Er bedeutet zunächst, dass der Staatsangehörige keiner allgemeinen staatlichen Erlaubnis bedarf, um sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Die Begründungslast muss grundsätzlich umgekehrt werden: Nicht der Staatsangehörige soll erklären müssen, weshalb er etwas tun will. Vielmehr soll der Staat nachweisen müssen, weshalb eine Erlaubnis erforderlich ist. Überhaupt soll der Staat in jedem einzelnen Gesetzgebungsverfahren begründen müssen, weshalb er überhaupt regelnd tätig wird und eine Handlung verbietet oder einschränkt.

Es ist ein absoluter Skandal, dass Herr Höcke von der AfD völlig maßlos und unverhältnismäßig verurteilt wurde für den Satz "Alles für Deutschland", obgleich niemand wusste, dass diesen Satz irgendwann einmal die SA verwendet hat. Nirgendwo nachzulesen. Wenn Hitler einmal gesagt hat, dass "2 plus 2 vier" ist, darf man das jetzt nicht mehr sagen …

Zudem wurden unzählige Ärzte vom BRD-Justizsystem terrorisiert, weil Gerichte befunden haben, ihre Atteste seien "falsch", obgleich ein solcher Tatbestand objektiv gar nicht beweisbar ist! Vor einer solchen verbrecherischen Willkür-Justiz müssen künftige Generationen unbedingt geschützt werden!

So müssen folgende Grundsätze in einer künftigen Verfassung enthalten sein:

„Jede Strafe muss auf einem Gesetz beruhen, dessen Tatbestand und Rechtsfolge für den Einzelnen im Wortlaut vorhersehbar, klar und eindeutig bestimmt sind.

Eine Tat darf nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit gesetzlich bereits vor der Tatbegehung unmissverständlich bestimmt war.

Jede Auslegung von Strafgesetzen ist verboten, wenn sie über den ausdrücklichen Wortsinn hinausgeht oder zu Lasten des Angeklagten erfolgt. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Strafrecht unzulässig. Im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.“

Zusammengefasst geht es nicht ohne eine Verankerung der Unantastbarkeit der Grundrechte und der Strafbarkeit von Grundrechtsverletzung in der Verfassung. Nur so kann für kommende Generationen verhindert werden, dass faschistische Verhältnisse auf Gesetzesebene etabliert werden, weil dies auf Verfassungsebene nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Auch hier ist wieder einmal der Grundsatz: Man kann die Entscheidung, den Sumpf trockenzulegen, nicht den Fröschen überlassen, so wie man die Bewachung des Hühnerstalls nicht den Füchsen überlassen darf.


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